Es gibt ja Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung. Sollte sich bei einer Antragsveranlagung eine Nachzahlung ergeben, liest man immer wieder, dass man die Erklärung zurück fordern kann. Die Erklärung gilt dann als nicht abgegeben. Ist sowas realistisch ? Denn, was hindert das FA , anschließend eine Steuererklärung zu versenden. Ich bin jetzt nicht davon betroffen, aber diese Frage geht mir schon lange durch den Kopf. Bei Steuertipps steht s jetzt gerade wieder. Gruß
Antragsveranlagung
- talberg
- Unerledigt
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Ich verstehe echt nicht, wo da das Problem sein soll. Allerdings kann man keine Erklärung zurückfordern etc..
Das FA führt die Antragsveranlagung durch. Dann ergeht ganz normal ein Steuerbescheid, gegen den der Rechtsbehelf des Einspruchs eingelegt werden kann. Darin erklärt man, dass man seinen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer zurückzieht. Das FA prüft den Sachverhalt und ggf. ergeht dann eben ein Aufhebungsbescheid. Damit ist das Verfahren erledigt.
Man beachte aber, dass heutzutage sehr viel öfter Pflichtveranlagungsgründe greifen als viele Steuerbürger vermuten. Der § 46 EStG ist da schon sehr eindeutig und umfangreich.
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Damit ist das Verfahren erledigt.
Das ist das, was hier beschrieben wird und auf das sich der TE vermutlich bezieht. Wobei es nichts nützt, wenn der AG Zuwenig Lohnsteuer abgezogen hat, wie hier zu lesen. Was man ja nun als AN nicht im Vorfeld weiß, es sei denn, man hat es mal im Steuerprogramm geprüft.
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Bei Fehlern seitens des AG würde es auch noch Haftungstatbestände geben, falls bei dem AN nichts mehr zu holen ist. Soweit wollte ich aber gar nicht gehen in der Beantwortung der Frage.
Als Ergänzung zu den möglichen Pflichtveranlagungen i.S.d. § 46 EStG weise ich immer nur zu gerne auf den in der Allgemeinheit selten beachteten Tatbestand der Mindestvorsorgepauschale (§ 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG) hin.Da hatten wir ja auch hier im Forum schon einige, die sich nach Eingabe der ersten Zahlen in ihr Steuerprogramm doch sehr wunderten.
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Da hatten wir ja auch hier im Forum schon einige, die sich nach Eingabe der ersten Zahlen in ihr Steuerprogramm doch sehr wunderten.
Kannst Du die noch zählen...