Umzug/Familie - wie am besten angeben?

  • Guten Abend,


    mir geht es um folgenden Sachverhalt:
    Ich habe im Oktober 15 eine Stelle in Bonn angetreten, meine Frau ist mit unserem Kind in Berlin geblieben. Da wir von Anfang an den Umzug ins Rheinland geplant haben, bin ich provisorisch untergekommen und habe in der Steuererklärung 15 die Fahrtkosten geltend gemacht, sprich auf das Absetzen der Zweitwohnung verzichtet.
    Erfreulicherweise konnte meine Frau dann zum 1.8.2016 den Dienstherren wechseln und ist in den Schuldienst von NRW gekommen, so dass wir Anfang August 2016 komplett in eine neue Wohnung umgezogen sind.


    Nun meine Frage: Wie gebe ich die Umzugskosten (Spedition (auf Rechnung, per Überweisung gezahlt); neuer Herd (brauchten wir tatsächlich) etc) am geschicktesten an: Zuerst wollte ich einfach die kompletten Kosten in meinen Werbungskosten angeben - dann fiel mir aber auf, dass der Umzug aufgrund eines Arbeitgeberwechsels ja eher bei meiner Frau liegt, ich war ja schon halb im Rheinland. Da ich mit den Fahrtkosten schon weit über der Werbungspauschale liege, meine Frau die 1000 Euro aber eigentlich nicht knacken kann (kaum Entfernung zum Arbeitsplatz; keine großen Anschaffungen), wäre eine Veranlagung bei mir deutlich lukrativer; im Endeffekt wäre es immer noch besser, die Kosten hälftig bei jedem von uns anzugeben - da habe ich aber noch nicht durchschaut was mit der Pauschale passiert.


    Also in kurz: Wir ziehen um aufgrund meines Jobwechsels in 15 und des Jobwechsels meiner FRau in 16 und haben damit nur noch eine Wohnung im Gegensatz zum Jahr davor - wie gehen wir damit in der Erklärung am besten um?


    Ich freue mich über alle Hinweise und auch über Nachfragen - eigentlich ist es gar nicht so kompliziert, aber für mich schwer darzustellen.
    Beste Grüße

  • Ich denke, daß Deine Frau (erfreulicherweise) eine Anstellung dort gefunden hat, sollte keine Rolle spielen. Du hattest zuerst eine Stelle dort, die zur doppelten Haushaltsführung führte. Deine Familie hätte ja schließlich auch so nachziehen können (Stichwort "Hausfrau"), dann wären das auch Deine Werbungskosten, da Du Deinen Hauptwohnsitz zum Arbeitsort verlegst.
    Welche Aufteilung die für euch günstigste ist, kannst Du über den Planspielmodus ermitteln.

  • Warum?

    Vielleicht deswegen?

    habe in der Steuererklärung 15 die Fahrtkosten geltend gemacht

    Möglicherweise hat er das Wahlrecht für Vielpendler in Anspruch genommen:

    Wenn Sie außerhalb Ihres Erstwohnsitzes am Beschäftigungsort wohnen, können Sie wählen: Entweder machen Sie Ihre kompletten Aufwendungen anlässlich einer doppelten Haushaltsführung (Unterkunftskosten, Verpflegungspauschale und eine wöchentliche Heimfahrt) geltend. Oder Sie setzen sämtliche Fahrtkosten für Ihre tatsächlichen Fahrten zwischen Wohnung und Beschäftigungsort im Rahmen der Entfernungspauschale an. Dieses Wahlrecht können Sie bezüglich derselben doppelten Haushaltsführung allerdings nur einmal im Jahr ausüben.
    Interessant ist diese Option zum Beispiel, wenn Sie mehr als einmal pro Woche an Ihren Lebensmittelpunkt zurückkehren und Ihre dadurch entstehenden Fahrtkosten die laufenden Kosten Ihrer Unterkunft am Beschäftigungsort und nur einer Familienheimfahrt überschreiten. Eine überschlägige Berechnung im Vorfeld lohnt sich also. Zumindest in dem Jahr, in dem Sie erstmals die doppelte Haushaltsführung geltend machen, ist der Abzug der kompletten Kosten meist günstiger. Schließlich können dann auch die Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate abgesetzt werden.

  • Genau so war es. BahnCard 100 in Kombination mit der Kilometerpauschale.


    Also aus eurer Sicht spricht nichts dagegen, die umzugskosten komplett bei mir anzugeben?
    Vielen Dank für die Antwort.

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, daß Deine Frau (erfreulicherweise) eine Anstellung dort gefunden hat, sollte keine Rolle spielen. Du hattest zuerst eine Stelle dort, die zur doppelten Haushaltsführung führte. Deine Familie hätte ja schließlich auch so nachziehen können (Stichwort "Hausfrau"), dann wären das auch Deine Werbungskosten, da Du Deinen Hauptwohnsitz zum Arbeitsort verlegst.

    Also aus eurer Sicht spricht nichts dagegen, die umzugskosten komplett bei mir anzugeben?

    Das sehe ich etwas anders. 2015 wurde nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung abgerechnet und da eben die günstigste Regelung in Anspruch genommen. Und 2016 liegen dann eben im Zeitpunkt des endgültigen Umzugs für beide Ehegatten die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Umzugskosten vor und sind somit bei beiden anteilig zu berücksichtigen.

  • Also würde ich die Gesamtkosten (Spedition, Herd) halbieren und dann bei jedem hälftig angeben + Eventuell die angefallenen Fahrtkosten. Dann kommt doch noch jeweils die Pauschale dazu, bei meiner Frau würde ich dann die für unser Kind angeben.

  • Und 2016 liegen dann eben im Zeitpunkt des endgültigen Umzugs für beide Ehegatten die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Umzugskosten vor und sind somit bei beiden anteilig zu berücksichtigen.

    Jo, das ist natürlich auch ein nicht unerhebliches Kriterium.
    Aber wo liegt das maßgebende Kriterium dafür, also welcher zeitliche Abstand zwischen Umzug und Arbeitsaufnahme der Frau ist dafür maximal erforderlich? Oder spielt der schon unterschriebene Arbeitsvertrag eine größere Rolle, egal wann die Arbeitsaufnahme erfolgt?