Solaranlage für Warmwasser

  • Hallo Zusammen,



    im letzten Jahr wurde eine Solaranlage für Warmwasser angeschafft für
    ein Haus, dass vermietet wird. Für diese Solarnlage gab es Zuschüsse vom
    Bundesamt für Witschaft und Ausfuhrkontrolle. In 2017 kommt auch noch
    einmal ein Zuschuss. Muss ich den bereits erhaltenen Zuschuss von den
    ganzen Kosten abziehen? Ist es korrekt, dass der Betrag für die
    Solaranlage komplett in der Steuererklärung als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden kann?

  • Muss ich den bereits erhaltenen Zuschuss von den
    ganzen Kosten abziehen?

    Natürlich - insofern hattest du ja keine Ausgaben!


    Ist es korrekt, dass der Betrag für die
    Solaranlage komplett in der Steuererklärung als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden kann?

    Woraus schließt du das denn? Du hast etwas Neues geschaffen - also eindeutig Anschaffungs-/Herstellkosten, die auf die Nutzungsdauer zu verteilen sind. Du solltest dich einmal etwas mit § 6 EStG und den dazu erlassenen Richtlinien befassen.

  • Vielen Dank für die Hilfe! Ich hatte gedacht, die Kosten können deshalb direkt als Erhaltungsaufwendungen komplett abgesetzt werden, weil eine Heizungsanlage bereits vorhanden und ist und diese durch die Solaranlage für Warmwasser nur modernisiert wird.
    Das Haus wurde 2014 erst gekauft und ab dem Zeitpunkt auch vermietet, dadurch , dass die 15 % Grenze der Anschaffungskosten des Gebäudes durch die Aufwendungen überschritten ist müssen die Kosten dann bei nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt werden und erhöhen somit die Bemessungsgrundlage für den järhlichen Abschreibungsbetrag!?


    Der Zuschuss der dieses Jahr noch geflossen ist, muss dann im nächsten Jahr berücksichtigt werden und mindert dann wieder die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung oder wie muss damit verfahren werden. Kann der Betrag jetzt schon in der Steuererkläerung 2016 abgezogen werden ?

  • Danke für die Antwort. Ich habe jetzt noch einmal alles durchgerechnet. Ziehe ich die ganzen Erstattungen ab (auch diese die in diesem geflossen ist) unterschreite ich die 15 % Grenze der Anschaffungskosten durch die Aufwendungen um ca. 200 €. Die Kosten waren für ein Carport und eine Solaranlage. Ist es dann korrekt, dass die Kosten dann doch als Erhaltungsaufwendungen abgezogen werden können?