Investitionsabzugsbetrag und Vorsteuer

  • Hallo,
    ich weiss hier (Wiso Steuer 2017 Mac) gerade nicht weiter;
    ich möchte meinen vom Vorjahr eingerichteten Investitionsabzugsbetrag anhand einer Ausgabe/Investition auflösen. Dazu habe ich jetzt die dazugehörige Ausgabe gebucht und gesplittet und einmal den Investitionsabzugsbetrag als Teil (Konto 9970) und den anderen Teil auf die Sofort Afa GWG (4855). Soweit so schön.
    Da ich aber vorsteuerberechtig bin, möchte ich gerne die komplette Vorsteuer für den ganzen Betrag wiederhaben, aber wenn ich es so buche, kann ich nur für den GWG Teil Vorsteuer ansetzen, was ja auch irgendwie logisch ist. Aber dennoch ist es dann am Ende eben zu wenig Vorsteuer.
    Wie kann ich das anders buchen? Oder wie regele ich das mit der Vorsteuer?


    Danke schonmal, Grüsse!

  • Da ich aber vorsteuerberechtig bin, möchte ich gerne die komplette Vorsteuer für den ganzen Betrag wiederhaben, aber wenn ich es so buche, kann ich nur für den GWG Teil Vorsteuer ansetzen, was ja auch irgendwie logisch ist. Aber dennoch ist es dann am Ende eben zu wenig Vorsteuer.

    Dann musst du aber anders buchen!
    Erstens: der Investitionsabzugsbetrag muss als Ganzes aufgelöst werden (über Erträge) und dann "offen" von den Anschaffungskosten abgezogen werden. Die Anschaffungskosten gehören auch nicht auf 4855! Das ist ein Abschreibungskonto und kein Konto für Anlagevermögen. Du musst zwingend auf ein Konto im Anlagevermögen buchen (im Bereich 0xxx). Dort kann dann auch die Vorsteuer abgezogen werdenö. Für GWG gibt es keinen Investitionsabzugsbetrag. Aber auch GWG sind zunächst auf 0480 zu buchen und erst am Jahresende auf 4855 als Abschreibung.

  • Hallo Babuschka,
    vielen Dank schonmal für Deine Antwort! Also nur damit ich das richtig verstehe;
    Ich lege eine separate Buchung als Ertrag an, die den Investitionsabzugsbetrag auflöst (also buche ich den Betrag als Haben auf 9971) und dann ziehe ich diesen aber noch von den Anschaffungskosten der Anlage ab. Wie mache ich das denn, was meisnt Du da mit "offen"? Mache ich das über eine Herabsetzung oder wie verknüpfe ich den Investitionsabzugsbetrag dann mit der Anlage?


    Grüsse,
    Martin

  • Hallo MisterK,


    hier hast du ja ein Wahlrecht - das ist dann im Anlagenvermögen entsprechend auszuüben. Die Hilfe gibt dir hier recht gute Anleitungen, wie du vorgehen solltest (Stichwort Investitionsabzugsbetrag; scrollen bis zum Thema Hinzurechnung/Rückgängigmachung....).


    Die Auflösung erfolgt ja ausserbilanziell, also nicht in deiner gebuchten EÜR. Der Herabsetzungsbetrag wird dann gebucht (ist in der Rubrik Anlagevermögen enthalten) als Abschreibung.