Besonderes Kirchgeld - Sonderfall

    • Offizieller Beitrag

    Das hat mit dem Wohnsitz gar nichts zu tun, es reicht, wenn eine Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft in einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist.

    Das stimmt so nicht. Ich hatte vor meiner Antwort bei denen selber auf der Seite mal deren Steuersparmodell angeschaut und da halten die das selber im Wagen. Nur in Bayern gilt das mit Sicherheit. Und von daher wird dieses Steuersparmodell kaum eine Steuersoftware abdecken.