Hallo,
wir sind aus Bayern und leben in einer glaubensverschiedenen Ehe, d.h. meine Frau ist in der Kirche, ich nicht.
Bisher war es so, dass auf Basis der Einkünfte zusätzlich ein besonderes Kirchgeld durch meine Frau zu zahlen war.
(prozentuale Verteilung; ich=70% Sie=30% Anteil an Einkünften)
Seit 2016 gehöre ich dem Bund für Geistesfreiheit an (Jahresbeitrag 40 EUR). Demnach gilt folgendes:
„Mitglieder einer Weltanschauungsgemeinschaft mit dem Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts sind Angehörige einer steuerberechtigten Weltanschauungsgemeinschaft und dürfen nicht zur Zahlung des besonderen Kirchgeldes herangezogen werden.“
So, also dürfte bei der Berechnung der Kirchensteuer nicht die Variante mit der prozentualen Verteilung der Einkünfte erfolgen.
Kann mir jemand sagen, wo ich das genau eintragen muss?
Es gibt ja den Punkt "Allgemeine Ausgaben - Kirchensteuer und Kirchgeld". Dort kann ich unter Punkt 2 "Sind Beiträge an Religionsgemeinschaften geleistet worden, die mindestens in einem Bundesland als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind, aber während des ganzen Jahres keine Kirchensteuer erheben?" anklicken und meinen Jahresbeitrag von 40 EUR eintragen.
Dennoch wird in der Berechnung der Kirchensteuer wieder das Verfahren mit der Prozentaufteilung angewandt und es ergibt sich eine Nachzahlung an Kirchensteuern.
Ich weiß, das ist ein sehr spezielles Thema. Ich hoffe irgendjemand kennt sich damit aus. Wäre super.