Warmwasser kann nicht abgerechnet werden

  • Hallo,
    Ich habe ein 3 Familienhaus vermietet. Um die Kosten für die Aufheizung des warmen Wassers zu berechnen habe ich einen Wärmemengenzähler im Keller in den Warmwasserkreislauf einbauen lassen. Die Wassermenge die jede Wohnung verbraucht wird über Wasseruhren erfasst. Somit habe ich die gesamte Warmwassermenge, und die in den Wohnungen verbrauchte Warmwassermenge erfasst. Damit sollte das Programm errechnen kännen wie hoch die Kosten pro Wohnung für das Warmwasser sind. Kann es aber nicht.
    Man müsste pro Wohnung einen Wärmemengenzähler haben um mit diesem Programm das Warmwasser abzurechnen. Geht aber nicht. Dies ist meiner Meinung nach ein Fehler in der Programmierung. Denn wenn ich für jede Wohnung alle 5 Jahre auch noch einen neuen Wärmemengenzähler für das warme Wasser einbauen lassen muss werden die Mietnebenkosten ja noch höher. Übrigends war es mit dem alten Programm Vermieter von Wieso möglich dies in der NK Abrechnung zu berechnen. Also nur ein Wärmemengenzähler
    und 3 Abnehmer kann man nicht abrechnen :(

  • Hi,
    es ist mir bekannt, das ich über die Formel der Regierung abrechnen kann. Ich weiß allerdings nicht ob ich das darf wenn im Haus ein Wärmemengenzähler installiert ist. Die Regierung hat ja mit einer riesigen Geldstrafe gedroht wenn man diesen nicht installiert. Ich habe in den Vorjahren nach der Formel und nach der Wärmemenge gerechnet, der Unterschied war sehr gering. Nur wenn ich mir ein neues Programm kaufe, erwarte ich auch das es dann auch solche Fälle (ein einziger Wärmemengenzähler) ausrechnen kann. Ich bin sicher nicht der einzige der in einer solchen Situation ist. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen das viele Vermieter für jede Wohnung einen Wärmemengenzähler installiert haben, zumal die Dinger alle 5 Jahre ausgetauscht werden müsse. Ist zwar umlagefähig aber ich muss erst mal bezahlen und die Mieter sind so schon bei den NK stark belastet.

  • Das ist mir neu. Bei den Wärmemengenzähler geht es um die Heizung (z.B. bei Fußbodenheizung ).
    Ein Wärmemengenzähler für Warmwasser ist ausreichend und zwar unten am Speicher.
    Ansonsten sagen Sie mir in welcher Verordnung das steht. Ich lerne gerne dazu.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Hallo,
    Ich habe ein 3 Familienhaus vermietet. Um die Kosten für die Aufheizung des warmen Wassers zu berechnen habe ich einen Wärmemengenzähler im Keller in den Warmwasserkreislauf einbauen lassen.

    Es steht im Gesetz, dass man - wie in deinem Fall - ein (1) Wärmemengenzähler nur für das Warmwasser eingebaut haben muss, dies seit dem 01.01.14.
    Zweckmäßigerweise wird dieser hinter dem Warmwasserspeicher angebracht.
    Und die Heizkostenverordnung sieht vor, dass zur Berechnung der Warmwasserkosten dies in Verbindung mit den Warmwasserzählern in der Wohnung abgerechnet werden muss.


    Ich hatte "nur" ein Jahr mit dem Vermieter gearbeitet, bin dann aber auf den Verwalter umgestiegen, da dort die Eingaben usw. einfach besser zu händeln sind. Die Mehrkosten lohnen sich.


    Inwieweit im Vermieter nun deine Konstellation dargestellt werden kann, weiß ich nicht. Vielleicht muss man den Wärmemengenzähler für Warmwasser auch erst anlegen, wovon ich fast schon ausgehen muss. Beim Verwalter ist alles enthalten.


    Im Notfall würde ich bei Buhl ein Ticket eröffnen, da bekommst du schnell spezielle Hilfe.