Hallo euch allen,
Ich möchte dieses Jahr meine erste Steuererklärung machen. Bisher habe ich mich auch Recht gut eingelesen, aber leider stehe ich bei einen Punkt vor einen Problem bzw. ich komme hier nicht weiter.
Ich trat letztes Jahr im Februar eine neue Arbeitsstelleelle an - da ich in absehbarer Zeit umziehen wollte konnte ich kein ÖPVN-Jobticket erhalten (es gibt eines für Fern und eines für den ÖPVN und es wird nicht gern gewechselt), daher wurden mir die Kosten für die Fahrt erstattet. Firmenpolitik.
Nun habe ich meinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und unter Punkt 18 steht "pauschalversteuert", was die ÖPVN Karte darstellt und unter Punkt 17 ist nichts vermerkt. Heute habe ich mir mal die betrieblichen Abrechnungen zeigen lassen und gesehen, dass diese Kosten einfach als "Barauslagen für Reisekosten" behandelt wurde. (Sammelbeförderung oder ein ähnlicher Grund liegt nicht vor und Reisekosten sind es eigentlich nicht, oder?)
Muss ich diese also angeben, wenn Elster nach nicht versteuerten Arbeitgeberzuschüssen fragt oder nicht? Bzw. hätten sie eigentlich unter Punkt 18 pauschalversteuert werden müssen? Oder wo müsste dies dann eingetragen werden?
In der Praxis lief es so - ich besorgte mir ein Monatsticket der Bahn und habe es dann 1:1 aufs Bankkonto ersetzt bekommen. Vorher musste ich nur das Erstattung der Kosten ausfüllen und die Tickets abgeben.
Diese Frage lässt mich daran zweifeln, ob ich die Erklärung selber machen werde oder zu einem Verein gehen werde.
Vielen Dank