Fahrt zur ersten Tätigkeitsstelle. Steuerfreie Kompletterstattung?

  • Hallo euch allen,


    Ich möchte dieses Jahr meine erste Steuererklärung machen. Bisher habe ich mich auch Recht gut eingelesen, aber leider stehe ich bei einen Punkt vor einen Problem bzw. ich komme hier nicht weiter.


    Ich trat letztes Jahr im Februar eine neue Arbeitsstelleelle an - da ich in absehbarer Zeit umziehen wollte konnte ich kein ÖPVN-Jobticket erhalten (es gibt eines für Fern und eines für den ÖPVN und es wird nicht gern gewechselt), daher wurden mir die Kosten für die Fahrt erstattet. Firmenpolitik.
    Nun habe ich meinen Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und unter Punkt 18 steht "pauschalversteuert", was die ÖPVN Karte darstellt und unter Punkt 17 ist nichts vermerkt. Heute habe ich mir mal die betrieblichen Abrechnungen zeigen lassen und gesehen, dass diese Kosten einfach als "Barauslagen für Reisekosten" behandelt wurde. (Sammelbeförderung oder ein ähnlicher Grund liegt nicht vor und Reisekosten sind es eigentlich nicht, oder?)
    Muss ich diese also angeben, wenn Elster nach nicht versteuerten Arbeitgeberzuschüssen fragt oder nicht? Bzw. hätten sie eigentlich unter Punkt 18 pauschalversteuert werden müssen? Oder wo müsste dies dann eingetragen werden?
    In der Praxis lief es so - ich besorgte mir ein Monatsticket der Bahn und habe es dann 1:1 aufs Bankkonto ersetzt bekommen. Vorher musste ich nur das Erstattung der Kosten ausfüllen und die Tickets abgeben.


    Diese Frage lässt mich daran zweifeln, ob ich die Erklärung selber machen werde oder zu einem Verein gehen werde.


    Vielen Dank

  • Danke. Habe ich mir fast gedacht. Ich hatte mich gewundert, da ich gelesen habe,vdass es steuerfreie Erstattungen eigentlich nicht mehr gibt. Hat mein AG dann einen Fehler gemacht oder kann er diese nachträgliche Versteuerung auf mich abwälzen?
    Gezahlt wurden diese Leistungen unabhängig vom Lohn (also auf keinen Lohnbescheid zu finden). Als Nachweis hatte ich dann nur die Kontoauszüge.
    Also kurzgefasst gebe ich meine Entfernungspauschale an und mit der wird dann der pauschalversteuerte ÖPVN Anteil sowie dann die noch unversteuerten Anteile gegengerechnet. Richtig? Sonst muss ich nichts weiter beachten bzgl. dieser Erstattungen?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die steuerfreien Erstattungen mit den Beträgen laut Zeilen 17/18 der Lohnsteuerbescheinigung übereinstimmen, sind sie nicht gesondert anzugeben. Stimmen die Beträge nicht überein ist die Erstattung ggf. gesondert anzugeben. Die Bezeichnungen der Software auf der monatlichen Lohnabrechnung Deines AG und auf der amtlichen Lohnsteuerbescheinigung müssen nicht wortgleich übereinstimmen. Klarer ausgedrückt?

  • Stimmen die Beträge nicht überein ist die Erstattung ggf. gesondert anzugeben.


    Danke für die Erklärung - genau dies war mein Problem, da in der Zeile 17 meiner Lohnsteuerbescheinigung nichts vermerkt wurde und unter Punkt 18 ist nur mein ÖPVN Ticket zu finden. Du hattest dich schon gut ausgedrückt - ich war nur verwirrt, warum überhaupt dieser Weg der steuerfreien Erstattung gewählt wurde, wenn doch kein Fall (Sammelbeförderung etc.) vorliegt.
    Also werde ich dies definitiv angeben müssen (siehe das ggf.). Bei Punkt 39 Anlage N steht bei halt, lt. Lohnsteuerbescheid 17/18 und da kam die Frage auf, da 17 leer ist.
    Punkt 20 kann ja nicht passen.

    • Offizieller Beitrag
  • Eigentlich meinte ich Punkt 20 der Anlage N "Arbeitslohn ohne Steuerabzug".


    Den Thread habe ich durchgearbeitet, aber ich muss zugegeben, dass ich leider keinen wirklichen Durchblick gewinne. Im Thread geht es um Verpflegungskosten, Auswärtstätigkeiten etc. aber dies trifft doch auf mich nicht zu, oder? Es handelte sich ja nicht um auswärtige Tätigkeiten, sondern ganz "normale" Erstattungen der Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte.
    Ich habe mal meine Daten mit der Testversion von Wiso durchgerechnet und der Punkt "Übrige Erstattungen" müsste dann doch zutreffend sein.


    Gleichzeitig habe ich mal das Elsterformular laufen lassen und dort kann ich nur die Frage nach Erstattungen, die auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt sind, finden (siehe Zeile 39 Anlage N).
    Wo trägt Wiso diese Daten dann ein und wenn ich dies richtig lesen, dann muss ich die Nachweise über die Erstattung auch nur vorrätig halten, aber nicht mitschicken?


    Danke schonmal

    • Offizieller Beitrag

    Den Thread habe ich durchgearbeitet, aber ich muss zugegeben, dass ich leider keinen wirklichen Durchblick gewinne. Im Thread geht es um Verpflegungskosten, Auswärtstätigkeiten etc. aber dies trifft doch auf mich nicht zu, oder? Es handelte sich ja nicht um auswärtige Tätigkeiten, sondern ganz "normale" Erstattungen der Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte.

    In dem Thread findest Du mittlerweile nun wirklich zu jeder Art steuerfreier AG-Erstattungen etwas.


    Eigentlich meinte ich Punkt 20 der Anlage N "Arbeitslohn ohne Steuerabzug".

    Und gerade diese Position hat nun rein gar nichts mit steuerfreien AG-Erstattungen zu tun.


    Gleichzeitig habe ich mal das Elsterformular laufen lassen und dort kann ich nur die Frage nach Erstattungen, die auf der Lohnsteuerbescheinigung vermerkt sind, finden (siehe Zeile 39 Anlage N).

    ?(


  • Okay. Ich habe jetzt nichts passendes gesehen, aber ich werde ihn gerne nochmal durcharbeiten. Nicht falsch verstehen, aber es ist meine erste Erklärung und bin ich etwas vorsichtig. Ich suchte also nicht nach ähnlichen Erstattungen, sondern nach einen Fall,der meinen ähnelt. Mir fehlt da noch die Möglichkeit einzuschätzen, ob es etwas vergleichbares ist oder nicht.



    Zu der Elstersache. Wiso fragt nach Erstattungen, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung zu finden sind und beim Elsterformular finde ich nichts außer Punkt 39 der Anlage N "Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 der Lohnsteuerbescheinigung" aber kein Feld für Zahlungen, die nicht auf der Bescheinigung vermerkt wurden. Wo tragen die Programme dies eigentlich ein oder vielleicht besser. Hätte ich die Formulare vor mir liegen, müsste ich mich auch ohne Leitfaden entscheiden und eine Ratestunde soll es ja nicht werden. Auch wenn ich es so nicht machen werde, möchte ich gerne die Grundlagen verstehen.
    Gestern Abend hatte ich mich auch nochmal damit beschäftigt und Ratgeber bzw. Anleitungen durchgelesen und alle anderen Zeilen einer steuerfreien Erstattung sind einem Thema (doppelte Haushaltsführung, auswärtige Tätigkeit) zugeordnet. Vielleicht ist es jetzt klarer... dass ich es angeben muss habe ich mittlerweile natürlich verstanden, jetzt geht es mir um die Grundlagen, damit die Erklärung verstehe, die ich dann abgebe auch verstehe. Ich will nächstes Jahr ja nicht wieder nerven.:)

  • So wie angekündigt, habe ich den Thread nochmal durchgearbeitet, aber kann leider keine direkte Verbindung zu meinem Thema finden (wie gesagt - ich bin da noch recht unerfahren, also nicht krumm nehmen).


    Der Großteil der Posts hat eine Erstattung zum Thema, welche auf der Lohnsteuerbescheinigung unter dem Punkt 20 vermerkt wurde.
    -fällt bei meinem Thema ja komplett raus
    -ebenso die Beispiele, welche die Zeile 17 zum Thema hatten


    Meine Erstattung sind nirgends auf der Bescheinigung vermerkt, daher konnte ich nur die Punkte nachvollziehen bei denen es sich um Erstattungen ohne Eintrag handelt, welche der AG nach Aufwendungen steuerfrei erstatten darf.
    ich werde nun diese gezahlten Beträge angeben (siehe oben gepostetes Bild).


    Zu dem Fragezeichensmiley. Wie gesagt - ich wollte nachvollziehen, wo diese Erstattung im Formular eingetragen werden würde. Die anderen Fragen bezogen sich auf die Notwendigkeit von Belegen (war mir halt nicht sicher, ob noch mehr mitgegeben werden muss, als es in dieser Auflistung zu finden ist). Entfernungspauschale gebe ich sowieso an und durch den Umzug ist auch geklärt, woher die geteilten Beträge kommen.



    EDIT:


    Habe ich irgendetwas falsches geschrieben (da mein Thread nicht mehr wirklich beachtet wird)? Mir soll keiner den anderen Thread auseinandernehmen, aber eine kurze Antwort zu meinem letzten Post (also Eintrag unter "steuerfreie Erstattungen" in der Software) wäre nett.
    Die Frage nach dem Formular und dem Verständnis (also in welcher Zeile etc.) könnt ihr auch weglassen, falls ihr irgendwie Angst habt, dass ich dann nur Elster nutze und Wiso nicht kaufe. Den Eindruck wollte ich nicht erwecken.