Fahrgeld und Auslöse

  • Hallo.
    Ich war im ganzen Jahr 2016 auf Montage (Inland; immer selber Standort) und habe auch das ganze Jahr eine Auslöse bekommen, die aber schon komplett versteuert wird für das Jahr 2016. da ich schon länger als 3 Monate in 2015 auf Montage war


    Ich war 256 Tage mehr als 24 Stunden von zu Hause weg
    Kann ich das auch so in das Formular eintragen?
    Wenn ich das eintrage bekomme ich ca. 1500€ wieder, nur alleine durch die Auslöse.
    Aber die habe ich doch schon bekommen vom Arbeitgeber.
    Oder ist es so viel, weil die Auslöse versteuert wird?
    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse wurden mit 708€ eingetragen in der Lohnsteuerbescheinigung


    Und dann noch eine Frage zum Fahrgeld.
    Die Fahrt von meiner Wohnung zum Hotel werden mir bezahlt, aber auch schon versteuert mit 15%. (3208€)
    Kann ich die Fahrt trotzdem noch mit angeben?
    Als Reisekosten, oder Fahrt zur Arbeit?


    Die Fahrt vom Hotel zur Arbeit werden nicht bezahlt.


    Danke

    • Offizieller Beitrag

    In der Steuererklärung anzugeben sind durch den AG steuerfrei und pauschal besteuert erstattete Kosten. Voll im Bruttoarbeitslohn enthaltene und versteuerte Erstattungen würden nicht interessieren. Was nicht in der Anlage N bescheinigt ist, muss ggf. gesondert angegeben werden.


    Du solltest Dir ein Steuerprogramm gönnen. Darin ist alles nachvollziehbar erläutert und Du wirst auch entsprechend geleitet.


    Ansonsten in dem Zusammenhang auch interessante Diskussion: Lohnsteuerbescheinigung Zeile 20 - steuerfreie Verpflegungszuschüsse - Verpflegungsmehraufwand - steuerfreie Erstattungen Arbeitgeber

  • Hallo.
    Ich habe das WISO Steuerprogramm, darum weiß ich ja was ich erstattet bekomme, aber bin trotzdem unsicher.


    Also verstehe ich das richtig?
    Ich gebe einfach alles so an, also wie oft ich 24 Stunden von zu Hause weg war und Fahrtkosten, etc und das Programm gleicht die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung von mir ab und das was ich dann erstattet bekomme stimmt auch nahezu?
    Dann kann ich mich auf ein schönes Sümmchen freuen.


    Aber zu den Fahrtkosten noch mal.
    Dort steht ja "Wege zur Arbeit"
    Gebe ich dort jetzt den Weg von der Wohnung zum Hotel ein, oder vom Hotel zur Arbeit?
    Ich vermute aber mal vom Hotel zur Arbeit und unter Reisekosten den Weg vom Hotel zu meiner Wohnung (im normalfall alle 2 Wochen)

    • Offizieller Beitrag

    WISO Steuerprogramm

    Welches? Da gibt es nämlich einige.


    Du solltest Dich in dem Zusammenhang auch einmal zur doppelten Haushaltsführung einlesen. Da gibt sowohl das Forum als auch Deine Software einiges her.

  • Sorry für die späte Antwort.
    Ich habe das Wiso Steuersparbuch 2017


    Sicher dass es eine doppelte Haushaltsführung ist?
    Mir entstehen nämlich keine Kosten in dem Hotel, das wird alles übernommen.


    Ich möchte nur wissen, ob das Programm schlau genug ist, die Einträge in der Lohnsteuerbescheinigung mit meinen Angaben zu der Auslöse/Verpflegungspauschale und Fahrtkosten abzugleichen.
    Weil die versteuerten Angaben zum Fahrgeld und Auslöse stehen ja in der Bescheinigung drin und ich gebe es quasi noch einmal manuell selber ein.

    • Offizieller Beitrag

    Mir entstehen nämlich keine Kosten in dem Hotel, ... .

    Das spielt keine Rolle.

    ... das wird alles übernommen.

    eben

    Ich möchte nur wissen, ob das Programm schlau genug ist, ... .

    Das Programm kann nur mit Deinen Zahlen rechnen und ggf. plausibilisieren. Verantwortlich für Vollständigkeit und Richtigkeit bist Du selber.

  • Wie ist das denn generell, wenn ich ich das ganze Jahr eine versteuerte Verpflegungsmehraufwand (Auslöse) bekommen habe?


    Muss ich dann noch zusätzlich beim Punkt Auswärtstätigkeiten meinem Aufenthalt im Hotel angeben?
    Exakt sind das 256 Tage die ich mehr als 24 Stunden von zu Hause entfernt war.
    Bei diesem Punkt bekomme ich schon alleine 1500 € wieder.


    Darum die Frage ob das Programm schlau genug ist.
    Weil die Auslöse habe ich ja schon bekommen und hole mir sie dadurch doppelt wieder?

  • Darum die Frage ob das Programm schlau genug ist.
    Weil die Auslöse habe ich ja schon bekommen und hole mir sie dadurch doppelt wieder?

    Du musst natürlich die erhaltene Ablöse abziehen im Programm, es gibt hier extra ein Feld dafür, nennt sich erhaltene Erstattungen. Dann rechnet das Programm auch richtig. Das ist das, was miwe4 meinte.

  • Ah ok.
    Die weiß ich natürlich jetzt nicht genau.


    Kann man das ausrechnen, oder brauche ich dafür ein Schreiben vom AG?


    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse sind ja 708 € laut Lohnsteuerbescheinigung und Tage waren das 256, mehr als 24 Stunden.
    Da ich 2015 schon länger als 3 Monate dort war, wurde die Auslöse das komplette Jahr versteuert.


    Oder das Feld "Sonstige steuerfreie Erstattungen"?
    Das steht ja direkt unter die 708 € versteuerte Auslöse

  • Du musst natürlich die erhaltene Ablöse abziehen im Programm

    Das betrifft aber nur steuerfreie Erstattungen. denn

    wenn ich ich das ganze Jahr eine versteuerte Verpflegungsmehraufwand (Auslöse) bekommen habe

    dann ist das von Deinem AG so bezeichnet worden. Es ist aber steuerpflichtiger Arbeitslohn, das schrieb aber auch miwe4 schon:

    Voll im Bruttoarbeitslohn enthaltene und versteuerte Erstattungen würden nicht interessieren.


    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse sind ja 708 € laut Lohnsteuerbescheinigung ...

    Du mußt die Lohnsteuerbescheinigung 1:1 übernehmen, ohne wenn und aber.


    Ich gebe einfach alles so an, also wie oft ich 24 Stunden von zu Hause weg war und Fahrtkosten, etc und das Programm gleicht die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung von mir ab und das was ich dann erstattet bekomme stimmt auch nahezu?
    Dann kann ich mich auf ein schönes Sümmchen freuen.

    Ja, das ist durchaus möglich. Aber letztlich bleibt immer noch der Punkt, den miwe4 schrieb:

    Du solltest Dich in dem Zusammenhang auch einmal zur doppelten Haushaltsführung einlesen. Da gibt sowohl das Forum als auch Deine Software einiges her.

    Wenn Du schon im Forum gesucht haben solltest, dann bist Du bestimmt schon auf das oft erwähnte Schreiben des BMF gestoßen, das solltest Du Dir bezüglich Auswärtstätigkeit und damit zusammenhängender doppelter Haushaltsführung zwingend zum eigenen Verständnis durchlesen.

  • Ich glaube ich lasse das lieber von einem Steuerberater machen.
    Nicht dass mir irgendwas durch die Lappen geht, oder ich irgendwie Probleme bekomme wegen Falsch angaben oder sowas

  • Ich weiß doch nicht einmal annähernd wie viel ich bekommen werde und hier kann mir das ja auch niemand so ungefähr sagen, darum muss ich das Risiko eingehen und zusätzlich Geld ausgeben für einen Berater bzw. Lohnsteuerverein.

  • Ich habe das Wiso Steuersparbuch 2017

    Und dann weißt Du

    nicht einmal annähernd wie viel

    Du zurückbekommen könntest? Dann, es tut mir leid, das so zu sagen, hast Du Dich wohl nicht wirklich mit dem Thema beschäftigt. Wenn Du das nicht willst, dann ist der VLH oder ein Steuerberater tatsächlich die erste Wahl.


    Ich weiß doch nicht einmal annähernd wie viel ich bekommen werde und hier kann mir das ja auch niemand so ungefähr sagen

    Ohne Zahlen können wir Dir das auch nicht sagen. Und mit Zahlen dürfen wir es nicht.