Hallo,
Mein Arbeitgeber ist im Ausland und hat keine Betriebsstätte in Deutschland; ich arbeite aber hier in Deutschland im Home Office.
Mein Arbeitgeber ist in Deutschland nicht lohnsteuerpflichtig, ich erhalte also mein Bruttogehalt und führe die Einkommensteuer selber ab (teilweise über Vorrauszahlungen). Allerdings führt mein Arbeitgeber den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung ab (ich bin privat kranken- und pflegeversichert).
Ich erhalte keine Lohnsteuerbescheinigung, habe aber monatliche Gehaltsabrechnungen ("Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge"), wo die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeführt sind. Wo trage ich nun die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung im Wiso Steuer-Sparbuch 2016 (für Einkommensteuererklärung 2015) ein?
Eine Möglichkeit wäre ja, im Programm eine Lohnsteuerbescheinigung anzulegen und die Beiträge dort einzugeben. Dies scheint mir jedoch nicht richtig (auch wenn im Endeffekt die Berechnung auf das gleiche herauskommt).
In der Formularansicht sehe ich als Kandidat für die Rentenversicherung Zeile 6 der Anlage Versorgungsaufwand, wo ich wohl die Summe von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil eingeben könnte. Jedoch wird weder in der offiziellen Anleitung zum Formular noch in der Eingabemaske des Steuer-Sparbuchs meine Situation erwähnt, gesprochen wird hier nur von freiwillig versicherten oder Nichtarbeitnehmern.
Bezüglich der Arbeitslosenversicherung käme Zeile 48 der Anlage Versorgungsaufwand in Frage. Diese Zeile wird in der Eingabemaske aber "freiwillige Arbeitslosenversicherungen" genannt, was für mich ja nicht direkt zutrifft. Wenn dies richtig wäre, sollte ich hier wohl nur den Arbeitnehmeranteil eintragen, oder?