Keine Lohnsteuerbescheinigung da Arbeitgeber nicht lohnsteuerpflichtig - wo Beiträge zu Renten- und Arbeitslosenversicherung eintragen?

  • Hallo,


    Mein Arbeitgeber ist im Ausland und hat keine Betriebsstätte in Deutschland; ich arbeite aber hier in Deutschland im Home Office.


    Mein Arbeitgeber ist in Deutschland nicht lohnsteuerpflichtig, ich erhalte also mein Bruttogehalt und führe die Einkommensteuer selber ab (teilweise über Vorrauszahlungen). Allerdings führt mein Arbeitgeber den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung ab (ich bin privat kranken- und pflegeversichert).


    Ich erhalte keine Lohnsteuerbescheinigung, habe aber monatliche Gehaltsabrechnungen ("Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge"), wo die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aufgeführt sind. Wo trage ich nun die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung im Wiso Steuer-Sparbuch 2016 (für Einkommensteuererklärung 2015) ein?


    Eine Möglichkeit wäre ja, im Programm eine Lohnsteuerbescheinigung anzulegen und die Beiträge dort einzugeben. Dies scheint mir jedoch nicht richtig (auch wenn im Endeffekt die Berechnung auf das gleiche herauskommt).


    In der Formularansicht sehe ich als Kandidat für die Rentenversicherung Zeile 6 der Anlage Versorgungsaufwand, wo ich wohl die Summe von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil eingeben könnte. Jedoch wird weder in der offiziellen Anleitung zum Formular noch in der Eingabemaske des Steuer-Sparbuchs meine Situation erwähnt, gesprochen wird hier nur von freiwillig versicherten oder Nichtarbeitnehmern.


    Bezüglich der Arbeitslosenversicherung käme Zeile 48 der Anlage Versorgungsaufwand in Frage. Diese Zeile wird in der Eingabemaske aber "freiwillige Arbeitslosenversicherungen" genannt, was für mich ja nicht direkt zutrifft. Wenn dies richtig wäre, sollte ich hier wohl nur den Arbeitnehmeranteil eintragen, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Mein Arbeitgeber ist in Deutschland nicht lohnsteuerpflichtig, ich erhalte also mein Bruttogehalt und führe die Einkommensteuer selber ab (teilweise über Vorrauszahlungen).

    Ich würde den Arbeitslohn in bzw. zu Zeile 20 der Anlage N eingeben.



    Für den Rest würde ich wie Du auch über den Formularmodus gehen.

  • Ich würde den Arbeitslohn in bzw. zu Zeile 20 der Anlage N eingeben.


    Prinzipiell sicher richtig, bei mir aber etwas komplizierter, da ich teilweise in Deutschland und teilweise in Belgien per DBA versteuere. Daher sage ich an dieser Stelle "Nein"; stattdessen wird der in Deutschland steuerpflichtige Anteil der Einkünfte berechnet unter "Weitere Einnahmen und Besonderheiten" -> Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer -> Belgien (DBA) -> Angaben zu Tätigkeit und Arbeitslohn -> Angaben zum Arbeitslohn -> Ermittlung des nach DBA steuerfreiem Arbeitslohns -> Verbleibender Arbeitslohn, der im Inland steuerpflichtig ist. Direkt darunter gibt es das Eingabefeld "Davon sind im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N nicht enthalten". Hier gebe ich dann einfach noch einmal den berechneten Betrag ein, der im Inland steuerpflichtig ist. Hoffe, dass das so richtig ist, aber das Programm scheint die Steuern richtig zu berechnen.


    Für den Rest würde ich wie Du auch über den Formularmodus gehen.

    Ich versuche es und dokumentiere hier.


    Unter der Annahme, dass die Berechnung mit einer "fake" Lohnsteuerbescheinigung richtig ist, kann ich dies für die Rentenversicherung ohne Lohnsteuerbescheinigung nicht ganz nachbilden. Das Problem ist, dass die Berechnung des abzugsfähigen Altersvorsorgebeitrags wohl eigentlich so geht, dass man Arbeitnehmeranteil plus den Arbeitgeberanteil nimmt, davon dann 80% nimmt, und dann den Arbeitgeberanteil wieder abzieht (in der Praxis bei gleichem Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag also 60% des Arbeitnehmeranteils).


    Ich könnte zu diesem Ergebnis kommen, wenn ich als Vorsorgebeitrag 75% des Arbeitnehmeranteils angebe - davon dann 80% genommen käme man bei dem richtigen Wert von 60% des Arbeitnehmeranteils für den Abzugsbetrag heraus. Elegant ist dies aber nicht...


    Im Formularmodus kann ich leider nichts direkt in Zeile 8 der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen - man wird dann direkt zur Lohnsteuerbescheinigung weitergeleitet.


    Wenn ich sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil als Minijob eintrage (diese werden dann in Zeilen 6 und 9 der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen), ist die Berechnung auch richtig. Allerdings ist Zeile 9 ausdrücklich für Minijobs vorgesehen.


    Ideen?

    • Offizieller Beitrag

    Prinzipiell sicher richtig, bei mir aber etwas komplizierter, da ich teilweise in Deutschland und teilweise in Belgien per DBA versteuere. Daher sage ich an dieser Stelle "Nein"; ...

    Warum nein? Es wird ja schließlich nicht nach ausschließlichen inländischen Einkünften gefragt, sondern nach inländischen ohne Lohnsteuerabzug (ohne Lohnsteuerbescheingung). Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden ausländischen Einkünfte gibt man dann eben an der dafür vorgesehen Stelle ein.


    Deine Sozialversicherungsbeiträgeund KV/PV muss man schon dezidiert entsprechenden Bescheinigungen entnehmen können.

  • Warum nein? Es wird ja schließlich nicht nach ausschließlichen inländischen Einkünften gefragt, sondern nach inländischen ohne Lohnsteuerabzug (ohne Lohnsteuerbescheingung). Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden ausländischen Einkünfte gibt man dann eben an der dafür vorgesehen Stelle ein.

    Weil es sonst doppelt gezählt wird.


    Wie gesagt, ich berechne die Anteile Inland/Ausland für DBA unter Weitere Einnahmen und Besonderheiten -> Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer -> Belgien (DBA) -> Angaben zu Tätigkeit und Arbeitslohn -> Angaben zum Arbeitslohn -> Ermittlung des nach DBA steuerfreiem Arbeitslohns. Hier wird dann automatisch der verbleibende Arbeitslohn, der im Inland steuerpflichtig ist, berechnet. Da dieser Betrag nicht auf einer Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist, trage ich im nächsten Feld ("Davon sind im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N nicht enthalten") denselben Wert noch einmal ein. Das Programm trägt diesen Wert dann korrekt in Zeile des 20 von Anlage N ein ("Steuerpflichtiger Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist").


    Wenn ich diesen Wert jetzt nun auch noch an der von Dir vorgeschlagenen Stelle eintrage, verdoppelt sich der Eintrag in Zeile 20 von Anlage N. Da letztendlich das Formular abgegeben wird, und nicht die Fragen und Antworten, ist dies denke ich schon richtig.


    Jetzt aber zu meinem eigentlichen Anliegen:

    Deine Sozialversicherungsbeiträge Un KV/PV muss man schon dezidiert entsprechenden Bescheinigungen entnehmen können.

    Ich kann die Beiträge zur RV und AV auf meinen monatlichen Gehaltsabrechnungen sehen, und mein Arbeitgeber hat mir auch noch seine eigene Abrechnung mit der Krankenkasse und das Datenübertragungsprotokoll gegeben. Da ich der einzige Arbeitnehmer in Deutschland bin, beziehen sich die Beträge alle auf mich. Die PKV- und PPV-Zuschüsse sind auf meinen monatlichen Gehaltsabrechnungen zu sehen. Eine "Bescheinigung" habe ich hierfür nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Da dieser Betrag nicht auf einer Lohnsteuerbescheinigung enthalten ist, trage ich im nächsten Feld ("Davon sind im Bruttoarbeitslohn lt. Zeile 6 der Anlage N nicht enthalten") denselben Wert noch einmal ein.

    Mir ist ein Rätsel, was Du da machst? Da Du keine Lohnsteuerbescheinigung hast und entsprechende Einnahmen nicht gegeben sind, geht das m.E. ins Leere und kann nur verkehrt laufen. Ist m.E. der verkehrte Weg.


    Und ohne bereinigte Screens kann Dir da auch ansonsten kaum jemand helfen.

  • Hier mit Screenshots von einem Test.


    "Hat Martin steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug bezogen?" mit nein beantwortet.



    Angaben zum Bruttoarbeitslohn nach DBA und Berechnung Anteil Inland/Ausland (auf zwei Screenshots verteilt, da ich scrollen musste):



    Und hier das Resultat in den Formularen N und N-AUS:



    Das sieht alles richtig aus für mich. Wenn ich nun im ersten Screenshot oben "ja" wähle und €15.000 als steuerpflichtigen Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug eintrage, ist das Formular N falsch, da dann in Zeile 20 €26.250 (also €15.000 zu viel) stehen.


    Falls es hilft, hänge ich die Testdatei gezipped an.

  • Ich habe vor ein paar Tagen mit einem Mitarbeiter des Finanzamts gesprochen, der es so direkt auch nicht sagen konnte, wie solche Beiträge, insbesondere der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung, eingetragen werden sollen. Mein Vorschlag, die Felder zu Sozialversicherungsbeiträgen und steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen zu PKV und PV so einzutragen, als ob sie in einer Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt sind, hat er tendenziell akzeptiert, mir aber gesagt, dass ich dies in einer Anlage erläutern sollte.


    Ich werde die Einkommensteuererklärung in wenigen Tagen beim Finanzamt abgeben. Ich werde mich hier wieder melden, wenn es dazu Nachfragen vom Finanzamt gibt, bzw. ob dies so im Einkommensteuerbescheid akzeptiert wurde.

  • Ich wollte etwas verspätet zurückmelden, dass meine Vorgehensweise, die Daten als "fake" Lohnsteuerbescheinigung einzugeben, in der null Lohnsteuer, null Bruttoarbeitslohn, aber die Beiträge zu den Sozialversicherungen aufgeführt sind, von meinem Finanzamt ohne weitere Nachfragen hierzu akzeptiert wurden, sowohl für 2015 als auch 2016. Ich hatte das natürlich im Begleitschreiben erwähnt.