WISO Mein Büro an Stelle von Steuerberater

  • Guten Morgen,


    vorab:das ist mein erster Eintrag in diesem Forum, so dass man mir verzeihen möge, wenn ich im falschen Thread unterwegs bin, aber ich denke dieser passt am besten...


    Hintergrund: Ich bin aktuell angestellt und nebenbei selbstständig mit angemeldetem Gewerbe. Meine Einnahmen aus der selbstständiger Tätigkeit stammen fast vollständig aus Affilliate Provisionen (ich betreibe also kleine Blogs mit Partnerlinks. Bezieht dann auf diesen Seiten jemand ein Produkt, erhalte ich hierfür Provision). Die Partnerprogramme sitzen teilweise in Deutschland, Europa und nicht-europäischem Ausland. Der Gewinn aus der Nebentätigkeit ist mit 2.000 bis 3.000 € sehr überschaubar).


    Aus "Sorge" vor allem im Hinblick auf die Umsatzsteuer nicht richtig zu versteuern, lasse ich derzeit Einkommensstuer, EÜR und Umsatzsteuererklärung (einmal jährlich) durch meinen Steuerberater erledigen. Das was ich am Ende des Jahres erhalte, sieht sehr überschaubar aus....NUR bezahle ich hierfür auch aktuell um die 1.000 €, die mir jedes Jahr schmerzlich weh tun...Daher möchte ich nun den Schritt gehen und meine Steuererklärung selber erledigen. Fragen:


    1. Was sollte ich sinnvollerweise vom aktuellen Steuerberater einfordern, damit ich alle benötigen Grundlagen habe. Meine andere Idee war es, in der Anfangszeit mit dem jetzigen StB zusammenzuarbeiten, ihn also bei Fragen zu konsultieren, da er meine Unterlagen ja schon ein paar Jahre kennt. Erklären sich Steuerberater zu soetwas bereit und verneinen sie das eher, weil ja quasi alle anderen Tätigkeiten an mich übergehen würden. Oder gibt es ggf. sogar eine Schnittstelle, über die mein StB meine Eingaben prüfen kann?


    2. Ich habe von der Variante 2 in WISO Mein Büro gelesen. Damit würde ich dann die EÜR und die damit verbunde Kontierung der Belege vornehmen? Ist hier auch die Eingabe der für die Einkommenssteuererklärung (Angestelltentätigkeit) notwendigen Informationen möglich?


    3. Ich vermute, dass mir vor allem die korrekte Buchung der Erlöse schwer fallen wird, aufgrund der oben genannten Thematik (EU, NICHT-EU...). Gibt es hier ggf. einen hilfreich Link oder Leitfaden?


    4. Würde es in meinem Fall genügen, alle Belege im klassischen Ordner abzulegen oder wird die Zuordnung pro Buchung benötigt?



    Vielleicht sind da richtig blöde Fragen bei...Aber wenn ich nicht Frage, bleibe ich irgendwie auch auf meinen 1000 € jährlich sitzen..Sagt mir nicht wirklich zu :(.


    Vielen Dank vorab an alle, die unterstützen.


    VG
    Mario

  • Hallo Remus,


    Du wirfst verschiedene Fragen auf, die sicherlich von unterschiedlichen Forumsteilnehmern auch unterschiedlich eingeschätzt und beantwortet werden, insofern ist dies eine (meine) Einschätzung auf Basis von langjähriger Erfahrung.


    Grundsätzlich ist es möglich, bei entsprechenden Kenntnissen als Selbstständiger ohne Steuerberater alles richtig zu machen.


    Mein Büro bietet eine Reihe von Hilfsfunktionen, die auch für etwas schwierigere Sachverhalte gründliche Erklärungen und Lösungen anbietet.


    Die Themen, mit denen Du Dich befassen mußt, scheinen nicht so speziell zu sein, dass niemand sonst sich damit auskennt, also sollten sich die Lösungen in den Hilfefunktionen, in der Online-Hilfe oder in Forumsbeiträgen finden lassen.


    Den Kontakt zu Deinem Steuerberater solltest Du halten, ihn aber als Berater von Fall zu Fall einsetzen und nicht länger als Dienstleister, der pauschal Dir den Kram abnimmt.


    Wie gesagt, das ist meine persönliche Sicht der Dinge,
    Grüße, Hamich
    (Wenn es spart, kannst Du ja vom den ersten eingesparten etwas spenden :) )

  • 1. Was sollte ich sinnvollerweise vom aktuellen Steuerberater einfordern, damit ich alle benötigen Grundlagen habe. Meine andere Idee war es, in der Anfangszeit mit dem jetzigen StB zusammenzuarbeiten, ihn also bei Fragen zu konsultieren, da er meine Unterlagen ja schon ein paar Jahre kennt. Erklären sich Steuerberater zu soetwas bereit und verneinen sie das eher, weil ja quasi alle anderen Tätigkeiten an mich übergehen würden. Oder gibt es ggf. sogar eine Schnittstelle, über die mein StB meine Eingaben prüfen kann?

    Ich würde hier mit ihm reden und ihn bitten, z.B. die Kontenausdrucke und das Journal des letzten Jahres zur Verfügung zu stellen (kann als Pdf übergeben werden, ist dann für ihn nicht so viel Papier). Aber daraus kannst du schon einiges erkennen (auf welche Konten wurde was gebucht, wie wurde gebucht).


    2. Ich habe von der Variante 2 in WISO Mein Büro gelesen. Damit würde ich dann die EÜR und die damit verbunde Kontierung der Belege vornehmen? Ist hier auch die Eingabe der für die Einkommenssteuererklärung (Angestelltentätigkeit) notwendigen Informationen möglich?

    Dies könnte wegen der Problematik EU/Drittland zu wenig sein, hier solltest du Variante 3 wählen. Diese Problematik solltest du auch vorab mit dem Steuerberater klären, da man hier doch einiges falsch machen kann. Das wird er dir natürlich in Rechnung stellen, wahrscheinlich dann auf Stundenbasis.
    Die Einkommensteuer geht in Mein Büro aber nicht, hierfür müsstest du dann z. B. auf WISO steuer:sparbuch gehen. Bein Büro hilft dir lediglich bei der Einnahmenüberschussrechnung und den Umsatzsteuervoranmeldungen. Die Angestelltentätigkeit bleibt hier völlig "aussen vor".


    3. Ich vermute, dass mir vor allem die korrekte Buchung der Erlöse schwer fallen wird, aufgrund der oben genannten Thematik (EU, NICHT-EU...). Gibt es hier ggf. einen hilfreich Link oder Leitfaden?

    Einige HInweise gibt es sicherlich im Handbuch und in der Hilfe. Aber die grundlegenden Regelungen solltest du mit dem Steuerberater besprechen.


    4. Würde es in meinem Fall genügen, alle Belege im klassischen Ordner abzulegen oder wird die Zuordnung pro Buchung benötigt?

    Ablage im Ordner ist in Ordnung - aber es muss möglich sein, ausgend von der Einnahmenüberschussrechung über die Konten zurück zum Beleg zu finden, d.h. eine eindeutige Belegnummerierung ist unumgänglich. Sieh dir daraufhin einmal die Unterlagend des Steuerberaters an - er hat normalerweise in seinem Programm eine Systematik hinterlegt. Aber du bist frei, wie du das machst, solange der Beleg als Nachweis gefunden wird.

    • Offizieller Beitrag

    Oder gibt es ggf. sogar eine Schnittstelle, über die mein StB meine Eingaben prüfen kann?

    Du kannst Deine Vorbuchung über die DATEV Schnittstelle über FINANZEN Steuer Auswertung Pendelordner dem STB zusenden.

    Ich habe von der Variante 2 in WISO Mein Büro gelesen.

    Ich kann die Variante 2 nicht empfehlen. Die richtet sich an einen unbeweglichen Standarduser, so wie ihn es in der Realität nicht gibt. Mit Variante 3 kannst Du vieles aussortieren und nur das für Dich Brauchbare anlegen und dennoch offen bleiben für > Weitere...Konten

    Ich vermute, dass mir vor allem die korrekte Buchung der Erlöse schwer fallen wird, aufgrund der oben genannten Thematik (EU, NICHT-EU...). Gibt es hier ggf. einen hilfreich Link oder Leitfaden?

    Da wirst Du nicht drumrum kommen Dich total da reinzustürzen bis Du Deine Konstellationen verstanden hast. TIPP lege Musterkunden, je nach Land, die unter Konditionen mit den Konten voreingestellt werden können.
    Im Forum findest Du mit Stichworten
    Nettorechnung,
    innergemeinschaftlich und
    Drittland
    Affiliate
    Provisionen
    genügend Beiträge für Deine Fälle.
    Auch muss man verstanden haben wie man unter > Rechnung > Erweitert > Sonstiges das abweichende Erlöskonto in die richtige Zeile der 3 vorgegeben Zeilen eingibt. Sonst gibt es schnell Kleinunternehmer Erlöse, und das FA steht dir ganz nah mit Fragen...


    Dringend rate ich dir die sehr gute > Hilfe > Erste Hilfe Steuern und Buchführung durchzulesen. Sehr konkret und praktisch: abweichende Erlöskonten
    ausländische Kunden
    innergemeinschaftliche sonstige Leistungen
    Wozu sind STB da? Auch einfach deine Fälle mailen und um Kurzauskunft zu bitten.
    Zusammenfassende Meldung Abgeben


    Statt Kassenbuch ist Verrechnungskonto einfacher zu führen, weil es wesentlich weniger Fallen birgt bezüglich Überprüfung und zeitnahem Buchen, Stornierung. Kassenbuch muss nicht jeder machen.

  • Hallo zusammen,


    allerbesten Dank für eure sehr ausführlichen Antworten.


    Ich habe jetzt einen Termin mit meinem StB vereinbart, um das ganze Thema mal durchzusprechen.


    Ich werde mir dann erstmal das Steuer:Sparbuch und Mein Büro zulegen um beide Bereiche abzudecken. Beides scheint es ja als Testversion zu geben, dann kann ich ja schonmal "üben".


    Diese Thematik "Betriebsprüfung" besorgt mich schon etwas. Es hört sich danach an, dass man vieles gut, aber auch vieles falsch machen kann ;). Aber es ist ja noch kein Meister vom Himmel gefallen.


    Nochmal eine Frage zur Belegnummerierung:


    Als Vorbereitung für meinen StB habe ich ihm bisher im Pendelordner jeden Beleg (Einnahme) und jeden Beleg (Ausgabe) nummeriert und entsprechend diese Abbuchung / Gutschrift auf dem Kontoauszug mit der jeweiligen Belegnummer vermerkt. Kann diese chronologische Nummerierung in Mein Büro abgebildet werden? Oder arbeitet man hier mit den jeweiligen Rechnungs- oder Gutschriftennummern?

  • Ich werde mir dann erstmal das Steuer:Sparbuch und Mein Büro zulegen um beide Bereiche abzudecken. Beides scheint es ja als Testversion zu geben,

    hallo,


    Dann schau Dir doch auch einmal das Modul EÜR im Steuer:Sparbuch an. Damit decken viel auch den "anderen Bereich" ab.
    Und da würde ich nicht erst eine Testversion nehmen.
    Bei "Mein Büro" würde ich in Anbetracht des Umfangs welcher geboten wird, auch eher zur Testversion tendieren.

  • Dann schau Dir doch auch einmal das Modul EÜR im Steuer:Sparbuch an.

    Das ist ein guter Tipp - hatte ich überhaupt nicht auf dem Radar. Für kleinere EÜR reicht das vollkommen aus. Einziger kleiner Wermutstropfen: die Übergabe an den Steuerberater geht nur über die csv-Datei. Aber dafür hat man eine schnelle Übernahme in die Einkommensteuer und benötigt nur ein Programm.

  • die Übergabe an den Steuerberater

    hallo @babuschka,
    Das ist es ja was @Remus85 vermeiden will.
    Auch wenn er schreibt, in der Anfangszeit mit seinem Steuerberater "zusammen zu arbeiten"


    Daher möchte ich nun den Schritt gehen und meine Steuererklärung selber erledigen.

    Verständlich bei ca. 2-3000,-- (Gewinn)
    Wo es anfänglich noch "etwas holprig" wird, werden die Umsätze EU-nicht EU sein.

  • Hallo zusammen,


    erneut lieben Dank für all die Antworten.


    Anhand der letzten Gewinnermittlung habe ich jetzt ma nachvollzogen, auf welchen Konten mein Steuerberater gebucht hat. Auf den ersten Blick scheint das einfacher als erwartet, aber bekanntermaßen liegt der Teufel ja im Detail...


    Ich kriege irgendwie kein Verständnis über die Buchungen für die Umsätze / Gutschriften, die ich im Rahmen meiner provisionsbasierten Tätigkeit erhalte.


    Die Einnahmen Konten, die in den letzten Jahren zum Einsatz kamen, waren:


    4337 = Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die UST nach $13b USTG schuldet
    4338 = Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbarer Umsätze
    4339 = Erlöse aus im anderen EU Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze


    Ich erhalte Gutschriften teilweise aus der EU, teilweise aus Drittländern (nicht-EU). Das ist jedes Jahr so, weshalb ich erwarten würde, dass immer die gleichen Konten genutzt werden. 2015 aber z. B wurde ausschließlich auf das Konto 4337 gebucht, während in 2014 die Konten 4338 und 4339 genutzt wurden, dafür aber nicht 4337...


    Mein anderes Problem ist, dass ich teilweise Gutschriften erhalte, die formal scheinbar nicht die Anforderungen des FA erfüllen. Das Reverse Charge von dem ich gelesen haben, könnte ich aufgrund fehlender Informationen gar nicht nutzen :(


    Wisst ihr, ob ein Steuerberater auch seine Buchungssätze vorzeigt, damit man sieht welche Gutschrift er auf welches Konto gebucht hat?


    Eine weitere Frage zu Konto 6303 - Fremdleistungen / Fremdarbeiten. Die hier vorliegenden Lieferantenrechnungen sind teilweise aus DE, EU, NICHT-EU, sprich vereinzelt enthalten sie UST, andere wiederrum gar nicht. Kann man diese Vorsteuerunterschiede bei jeder Buchung getrennt festlegen, obwohl immer auf dem gleichen Konto gebucht wird?


    Ich weiß, viele Fragen. Falls an der falschen Stelle, bitte ich um Info.

  • Die Einnahmen Konten, die in den letzten Jahren zum Einsatz kamen, waren:


    4337 = Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die UST nach $13b USTG schuldet
    4338 = Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbarer Umsätze
    4339 = Erlöse aus im anderen EU Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze

    Das zeigt nur, dass du noch Lücken im Buchhaltungsverständnis hast. Alle drei Konten bilden andere Sachverhalte ab, die nach deinen Schilderungen aber auch gegeben sind.
    4337 Reverse Charge, EU
    4338 Lieferungen in das Ausland, die dort steuerbar sind und in Deutschland steuerfrei, das Ausfuhrlieferung, nicht EU
    4339 dto. EU, wenn z. B. keine UStID vorliegt


    Das Reverse Charge von dem ich gelesen haben, könnte ich aufgrund fehlender Informationen gar nicht nutzen

    Das liegt wohl eher an deinen Wissenslücken. Der Steuerberater hat ja auf 4337 gebucht! Also liegen solche Sachverhalte vor.


    Mein anderes Problem ist, dass ich teilweise Gutschriften erhalte, die formal scheinbar nicht die Anforderungen des FA erfüllen.

    Bei Reverse Charge muss ein Hinweis auf dieses Verfahren vorliegen - es fehlen dann natürlich die Angaben zu Umsatzsteuersatz und -betrag.


    Eine weitere Frage zu Konto 6303 - Fremdleistungen / Fremdarbeiten. Die hier vorliegenden Lieferantenrechnungen sind teilweise aus DE, EU, NICHT-EU, sprich vereinzelt enthalten sie UST, andere wiederrum gar nicht. Kann man diese Vorsteuerunterschiede bei jeder Buchung getrennt festlegen, obwohl immer auf dem gleichen Konto gebucht wird?

    Hier solltest du für jeden Sachverhalt ein eigenes Konto anlegen, dem dann der entsprechende Umsatzsteuerschlüssel zugeordnet wird. Dann musst du nicht jedes Mal aufpassen, dass der korrekte Schlüssel gewählt wird. Ist auch transparenter für die UStVA und UStE.