Guten Abend zusammen,
ich habe zu 01.2016 meine "betriebliche Altersvorsorge" gekündigt und mit der Lohnabrechnung die Summe als Lohnart "466" mit der Bezeichnung "Geldw. Vorteil (BAV-Auszahlung)" ausgezahlt bekommen.
Berechnet/angekreuzt wurden auf der Gehaltsabrechnung für die Einmalzahlung:
- SV: sozialversicherungspflichtig
- E: Einmalbezug
- G: Gesamtbrutto
Es ist nicht als "St: steuerpflichtig" markiert worden.
Ich habe es hier mal als Bild angehängt:![]()
Bei der Bestätigung der Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft wurde ich schriftlich hingewiesen, dass
"eine Besteuerung des Auszahlungsbetrages als 'Sonstige Einkünfte' gemäß § 22 Nr. 5 EStG im Rahmen der Einkommenssteuererklärung durch den Mitarbeiter eigenständig zu erfolgen hat."
JETZT zu meiner Frage:
Ich habe dafür in Wiso Steuer 2017 leider keine Eingabemaske gefunden; auch mit der Hilfefunktion der Software nicht.
Auch habe ich natürlich das Internet dazu durchsucht; dieses Forum auch.
Das einzige, was ich gefunden habe, was annähernd meiner Thematik entspricht ist dieses: Link
Hat mich aber leider auch nicht weitergebracht, da ich auch diese Eingabemaske in Wiso Steuer 2017 nicht gefunden habe und es sich ja bei dem Baitrag um §22a Abs. 3 EStG handelt.
Ich hoffe, hier kann mir geholfen werden.
Schon mal DANKE.
Gruß,
Christian