PKV Beiträge stimmen nicht mit Lohnsteuerbescheinigung überein (Referendar). Programm meldet Fehler.

  • Hallo,


    ich bin Lehramtsreferendar und möchte meine Steuererklärung machen. Ich bin privatversichert und erhalte Beihilfe.


    Nun muss ich bei WISO ganz am Anfang die Daten eingeben, welche in meiner Lohnsteuerbescheinigung stehen.


    Bei Punkt 28 (Beiträge zur PKV und PPV) steht: 1266,32€


    Nun habe ich das alles eingegeben und danns chön weiter Werbekosten etc. geltend gemacht. Gegen Ende des Interviews soll ich meine Beiträge zur KKV etc. eingeben.


    Nun habe ich von meiner Versicherung eine Jahresbescheinigung bekommen.



    Krankenversicherung:


    Tatsächlich gezahlte Beiträge: 570,40€
    gez. Beiträge i.S.d Paragraph 10 Absatz 1 Nr3: 428,24€


    Pflegeversicherung:


    Tatsächlich gezahlte Beiträge: 70€
    gez. Beiträge i.S.d Paragraph 10 Absatz 1 Nr3: 70€



    Nun trage ich in WISO ein:


    Gesamtbeiträge zur PKV: 570,40€
    Darin enthaltene Beiträge zur Basisabsicherung: 428,24€


    Gesamtbeiträge zur privaten Pflegeversicherung: 70€



    sonst kann ich dort nichts ausfüllen.


    Fazit:


    Angaben zur PKW und PV: 641€



    Dann schließe ich meinen Lohnsteuerjahresausgleich ab und erhalte von WISO die Meldung:



    [Blockierte Grafik: http://i65.tinypic.com/2hi5izr.png]



    Was soll ich nun tun ?



    Freue mich über Antworten.


    Grüße Smuji

    • Offizieller Beitrag

    welche in meinem Lohnsteuerbescheid

    Du meinst in der Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, den Bescheid bekommst Du erst später nach Einreichung Deiner Erklärung vom Finanzamt. Das muß man sprachlich sauber trennen, sonst stiftet es nur Verwirrung und liefert auch bei der Suche falsche Ergebnisse.

  • Sorry, natürlich die Lohnsteuerbescheinigung. Ich ändere es direkt.


    @miwe4: danke erstmal, aber der link hilft mir auch nicht direkt weiter, da ich beihile bekomme und von der dortigen seite keine jahresbescheinigung erhalten habe....lediglich von der HUK habe ich was bekommen.


    die beihilfe kommt ja vom regierungspräsidium.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast offensichtlich in dem von mir verlinkten Thread die Beiträge zu Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung nicht vollständig gelesen, ansonsten hättest Du vielleicht dieses Missverständnis zur Mindestvorsorgepauschale beseitigt.

  • Hallo,


    ich denke du meinst diesen Post:



    "Die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ist in den fraglichen Fällen zwar verpflichtend auszufüllen, letztlich aber trotzdem nur informatorisch gedacht.


    Lohnsteuerbescheinigung/Mindestvorsorgepauschale


    Lohnsteuerbescheinigung


    Sinn ist m.E., dem FA mitzuteilen, in welcher Höhe private Versicherungsbeiträge bzw. die Mindestvorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt worden sind. Hintergrund könnte die zu prüfende Pflichtveranlagung nach § 46 Absatz 2 Nr. 3 EStG sein.


    Die in Zeile 28 eingetragenen Beträge werden mitnichten bei der Steuerberechnung berücksichtigt. Hierfür gelten die ganz normalen Regelungen. Die privaten Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge Beträge sind, wie bisher auch, detailliert in die Masken zu den Vorsorgeaufwendungen einzutragen und sollten ggf. den durch die Krankenkassen (!) im Datenaustausch mitgeteilten Beträgen entsprechen. Und genau deshalb werden die durch den AG in Zeile 28 bescheinigten, im Lohnsteuerabzug berücksichtigten Beträge, auch zurecht nicht in die Eingabemasken übernommen. Es sind für den Abzug als Vorsorgeaufwand nur und ausschließlich die durch die Krankenkasse übermittelten und bescheinigten Beträge maßgeblich."




    Soll das heißen, ich soll den Fehler des Programms einfach ignorieren ? Einfach den Teil meiner PKV eintragen (ca. 50% des Betrags von Punkt 28 der LSB).


    Und zwar so:


    Gesamtbeiträge zur PKV: 570,40€
    Darin enthaltene Beiträge zur Basisabsicherung: 428,24€


    Gesamtbeiträge zur privaten Pflegeversicherung: 70€


    ???????




    Die anderen 50% werden ja, wenn ich mich nicht irre, von der Beihilfe getragen.

  • Die anderen 50% werden ja, wenn ich mich nicht irre, von der Beihilfe getragen.

    Da irrst du dich - die Beihilfe greift ein, wenn du Krankheitskosten hast. Davon werden dann 50% getragen. Die Beihilfe zahlt keine Beiträge an deine Versicherung.


    Du trägst bei den Krankenversicherungskosten die Beträge ein, die dir die Versicherung genannt hat, das heisst, die Beiträge, die der Basisabsicherung dienen gesondert von den sonstigen. Diese beiden Einträge zusammen müssten dann die 570,24 € ergeben plus die Pflegeversicherung. In der Zeile Arbeitgebererstattung steht bei dir dann 0,00 €.

  • ich ignoriere die Fehlermeldung von WISO einfach

    Wenn es eine Fehlermeldung ist, geht ignorieren nicht. Aber hier ist es eher ein Warnhinweis - der kann weggeklickt werden. Warnhinweise regen ja nur dazu an, die Eingaben noch einmal zu überdenken.

    • Offizieller Beitrag

    Super, danke ! D.h. ich ignoriere die Fehlermeldung von WISO einfach, richtig ?!?

    Den Programm-/Prüfhinweis kann man nach Prüfung auf Richtigkeit der getätigten Einnahmen als OK bestätigen bzw. ignorieren.