Minijob RV-Beiträge bei vorhandener sozialversicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung

  • Hallo,


    ich beschäftige einen Mitarbeiter nebenberuflich auf Minijob-Basis, der noch eine andere sozialversicherungpflichtige Hauptbeschäftigung hat.
    Sein monatlicher Lohn liegt unterhalb der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (175,00 €) der RV, er möchte sich aber nicht von der Rentenversicherungpflicht befreien lassen.


    Was muss ich beim Unternehmer einstellen, damit die Beitragshöhe für die RV nicht auf Grundlage der Mindestbeitragsbemessungsgrenze sondern nach dem tatsächlichen Arbeitsentgeld berechnet wird, da er ja eine andere sozialversichungspflichtige Hauptbeschäftigung hat?

  • Genau, unter den Systemvorgaben ist die Mindest Rentenversicherungsgrenze richtig hinterlegt.
    Wenn eine Minijobber eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, wird nicht diese Grenze sondern der tatsächliche Lohn zur Berechnung herangezogen.


    Mann müstte dem Programm also irgendwo mitteilen, dass eine solche zusätzliche Beschäftigung vorliegt und die Grenze nicht zum tragen kommt.
    Die Frage ist nur wo?

  • Hat sich erledigt, hab den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.


    Auf dem Register "Allgemein" der Abrechnungsvorgaben können zusätzliche Haupt- bzw. Nebentätigkeiten eingegeben werden.


    Jetzt wird der Eigenanteil richtig berechnet!

  • Hallo Jaule, ich habe genau dieses Problem gerade und bei der Hotline konnte man mir nicht helfen. Ich habe bei Hauptbeschäftigung den anderen Betrieb angegeben, aber bei der Berechnung des Rentenbeitrages hat sich nichts geändert., Muß ich dort auf jedenfall auch das Bruttoentgeld eintragen und muß ich ich ein Kreuzchen machen wegen der einbindung des Bruttogehalts? Ich komme leider nicht weiter und würde mich freuen wenn du mir helfen könntest.
    Gruß sueti

  • Moin sueti,


    wenn Du in den Stammdaten des Mitarbeiters unter dem Reiter "Allgemein" bist (dort wo die Haupt- und Nebenbeschäftigung erfasst werden) geht über "Neu" ein Fenster auf (Beschäftigungsvorgaben Nebentätigkeiten Datensatz neu erfassen). Dort darf das Feld "Entgelt der Beschäftigung darf nicht zur Beitragsermittlung herangezogen werden" nicht aktiviert sein...


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Guten Morgen lieber Maulwurf,
    hab ich genauso gemacht aber alles bleibt so von den werten hier. :/ :/ :/ unsere Putzfrau verdient nur zwischen 80 und 100 Euro und macht mir die Hölle heiß. Muß ich unbedingt beim Hauptberuf den Verdienst angeben? Den will sie nicht angeben.
    Vielen Dank für Deine Hilfe. :) :)


    Gruß sueti

  • Bis jetzt war es ja nicht so sehr hilfreich ;) .. ich sag's mal so.. die erste geringfügige Beschäftigung neben einer versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung bleibt ja versicherungsfrei...aber natürlich brauchst Du schon die Höhe des anderen Verdienstes, um prüfen zu können, ob diese Versicherungsfreiheit tatsächlich besteht (da keine weiterer Minijob existiert oder ob es sich bei der ersten Beschäftigung tatsächlich um ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handelt).. Im Falle einer Prüfung musst Du Deine Berechnungsgrundlagen ja darlegen können.. :thumbup:


    Viele Grüße
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Und macht der AG Angaben, die zu einer unzutreffenden Versteuerung des Lohnes führen, haftet dieser ggf. und hat darüber hinaus u.U. mit entsprechenden weiteren Konsequenzen zu rechnen.

  • Lass Dir auf jeden Fall die Hauptbeschäftigung und Höhe des Verdienstes schriftlich von Ihr bestätigen (geht schön mit dem Personalfragebogen), da du ja wie erwähnt dafür gerade stehen musst.