Hallo,
ich beschäftige einen Mitarbeiter nebenberuflich auf Minijob-Basis, der noch eine andere sozialversicherungpflichtige Hauptbeschäftigung hat.
Sein monatlicher Lohn liegt unterhalb der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (175,00 €) der RV, er möchte sich aber nicht von der Rentenversicherungpflicht befreien lassen.
Was muss ich beim Unternehmer einstellen, damit die Beitragshöhe für die RV nicht auf Grundlage der Mindestbeitragsbemessungsgrenze sondern nach dem tatsächlichen Arbeitsentgeld berechnet wird, da er ja eine andere sozialversichungspflichtige Hauptbeschäftigung hat?