Geschenk über 35 € aus Warenbstand buchen

  • Hallo,


    ich habe einem Kunden ein Geschenk über den Brutto-Wert von 35 Euro zukommen lassen.
    Da ich den Artikel im letzten Jahr als Wareneingang gebucht hatte und darauf Vorsteuer gezogen habe, muss ich gemäß der Beiträge den Artikel wie folgt buchen:


    Konto: 4635 Soll
    Steuer: Keine Umsatz- / Vorsteuer


    Konto: 3400 Haben
    Steuer: Vorsteuer 19 %


    Somit führe ich die zuvor erhaltene Vorsteuer wieder ab.


    Welche Buchung muss ich nun vornehmen um die Pauschale Versteuerung von 30% für den Kunden vorzunehmen?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Moin,

    für die Pauschalsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer) würde ich das Konto 4637 (Pauschale Steuer für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig) verwenden.


    Die Anmeldung erfolgt mit der Lohnsteueranmeldung. Sollten keine Mtarbeiter beschäftigt sein, würde ich vorab das FA kontaktieren, da Du ja dann bislang nicht als "Arbeitgeber" bekannt bist.


    Viele Grüsse
    Maulwurf

  • Muss man auf Geschenke tatsächlich Lohnsteuer abführen? Und Warum? Ich habe mal die oben genannten Konten angeguckt: Wann sind Geschenke abzugsfähig und wann nicht?


    Da schlackern mir ja die Ohren.... Zum Glück bekommen meine Kunden nur kleine Beigaben, die mir kostenlos vom Großhändler zur Verfügung gestellt werden.

    Liebe Grüße - Fofinha
    _______________


    EÜR & Kasse
    Betriebssystem: Windows 10

  • Aber verrückt ist das schon mit den Geschenken.

    ganz besonders dann, wenn der "Persönlichkeitsgedanke" (wie im Privatleben) im Vordergrund steht.


    Zitat

    Wenn Sie im Namen Ihrer Firma einem Geschäftspartner etwas schenken, das er nur im Betrieb nutzen kann, entfällt die 35-Euro-Freigrenze.

    • Offizieller Beitrag

    ganz besonders dann, wenn der "Persönlichkeitsgedanke" (wie im Privatleben) im Vordergrund steht.

    Bei so einem Zitat sollte man dann aber auch die Fundstelle mit verlinken und zumindest auch dazu genannte Beispiele mit zitieren, damit niemand auf falsche Gedanken gekommt. Denn in solchen Fällen ist schnell einmal vermeidbares Streitpotential aufgebaut.


    Außerdem fragt der TE doch nur nach der Buchungsweise. Das Steuerliche hat er doch für sich bereits abgehakt (oder sein Steuerberater).