Verpflegungsmehraufwand

  • Guten Tag,


    folgende Situation.
    Ich bin Angestellter.
    Ich war im KJ 2016 mehrfach auf Lehrgang. Jeweils >1 Tag. Die Kosten für die Übernachtungen und Verpflegung hat der Arbeitgeber übernommen. Auf meinem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist dies auch über den Buchstaben "M" gekennzeichnet.
    Kann ich dennoch in der Steuererklärung die Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen?


    Dankeschön :)

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich dennoch in der Steuererklärung die Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen ansetzen?

    Die kannst Du immer ansetzen. Allerdings musst die die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers ja ebenfalls erklären, so dass da nicht mehr viel als abziehbarer Aufwand übrig bleiben wird.

  • Ok. Wobei ich gar nicht weiß, wie hoch die steuerfreie Erstattung des Arbeitgebers überhaupt ist. Denn auf der Lohnsteuerbescheinigung ist außer de "M" kein zusätzlicher Eintrag diesbezüglich.

    • Offizieller Beitrag

    Wobei ich gar nicht weiß, wie hoch die steuerfreie Erstattung des Arbeitgebers überhaupt ist.

    Darüber bekommt man doch Abrechnungen und ggf. dann auch Bescheinigungen zur Vorlage beim FA.

  • Moin,


    hast Du denn eine Verpflegungspauschale erhalten? Wenn das das der Fall war, müsste das auch in der Lohnsteuerbescheinigung in der Zeile 20 vermerkt sein. Fehlt dieser Eintrag, kannst Du anhand den monatlichen Gehaltsscheinen prüfen, ob Du diese Pauschalen erhalten hast (und die Lohnsteuerbescheinigung damit evtl. nicht vollständig erstellt wurde).


    Du könntest eine Bescheinigung des AGs anfordern, an wieviel Tagen Du wie lange unterwegs warst und welche Erstattungen dazu geleistet wurde.


    Gruss
    Maulwurf

  • Da der Fragesteller nicht detailliert auf die Verpflegung eingegangen ist, muss man erstmal davon ausgehen, dass wenn es heißt der AG hat die Kosten für Verpflegung übernommen, alle Mahlzeiten gemeint sind. Somit würde nach Kürzung keine Verpflegungspauschale übrig bleiben.

  • Danke, entejens, für die Antwort in ganzen Sätzen :)


    Das kann natürlich sein, aendert aber nichts aber nichts an der Grundfragestellung, dass eine Bescheinigung des AG bzg. der Abesenheiten/Erstattungen vorliegen muss.

  • Danke, entejens, für die Antwort in ganzen Sätzen

    Mache ich eigentlich immer ... ;)
    Ich baue aber auch, wenn es paßt, gern Zitate in meine Sätze ein.


    aendert aber nichts aber nichts an der Grundfragestellung, dass eine Bescheinigung des AG bzg. der Abesenheiten/Erstattungen vorliegen muss.

    Muß diese vorliegen (Du hast ja selber geschrieben "Du könntest eine Bescheinigung des AGs anfordern")? Oder muß eine solche vorlegbar sein, wenn das FA danach fragt. Abgesehen davon, daß ich noch nie eine solche Bescheinigung (wann auch immer) bekommen habe.

  • Danke für die Reaktionen.
    Der AG hat die angefallenen Kosten zu 100% übernommen.
    Zusätzlich habe ich keine pauschale erhalten.
    Auf den Lohnzetteln ist ebenfalls kein Eintrag.

  • Der AG hat die angefallenen Kosten zu 100% übernommen.
    Zusätzlich habe ich keine pauschale erhalten.
    Auf den Lohnzetteln ist ebenfalls kein Eintrag.

    Das deutet darauf hin, dass du nichts mehr ansetzen kannst. Du musst aber doch Reisekostenabrechnungen oder ähnliches haben - sonst darf der Arbeitgeber doch nicht ersetzen. Aus denen wird dann ersichtlich, was ersetzt wurde.


    Einzige andere Möglichkeit: der Arbeitgeber hat direkt mit dem Hotel o.ä. abgerechnet. Dann hattest du aber auch keine Ausgaben, die du als Werbungskosten ansetzen könntest, denn die Zahlung durch den Arbeitgeber ersetzt ja dann deine Zahlungen. Auch für Pauschalen ist dann kein Raum mehr.