Abfindung laut Anwalt sehr wahrscheinlich nicht steuerpflichtig

  • Hallo Liebe Experten,



    ich habe mich nun realtiv lange in den
    bereits bestehenden Postings bzgl. Abfindung durchgelesen aber nichts
    wirklich 1 zu 1 oder nahezu Identisches zu meinen Fall gefunden.



    Ich
    bekomme im März 2017 eine Abfindung in Höhre von 5000 € Brutto. Diese
    Abfindung ist laut Anwalt des Arbeitgebers Steuerfrei, sein genauer
    Textlaut lautet VOR Unterzeichnung der Aufhebungsvereinbarung wie folgt:



    "Für
    die Abfindung besteht ein Steuerfreibetrag, dessen Höhe jedoch
    individuell und variabel ist. Ob der Freibetrag bei Ihnen einschlägig
    ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab sowie von Ihren weiteren
    Einkommensverhältnissen im Laufe des Jahres. Auf Basis Ihres bisherigen
    (regelmäßigen) monatlichen Einkommens gehen wir derzeit davon aus, dass
    die Abfindung nicht steuerpflichtig ist."



    Meine Vergütung für den Monat Januar 2017 beträgt: 2650 € Brutto , für den Monat Februar 2017 ebenfalls 2650 € Brutto.
    In
    der Aufhebungsvereinbarung lautet es so das die Abfindung gemäß §§ 24
    Nr. 1, 34 EStG steuerbegünstigt ausgezahlt wird, soweit dies rechtlich
    zulässig ist.



    Wenn ich nun den hinterlegten Abfindungsrechner
    benutze, und der Rechner mein bisheriges Bruttojahresgehalt für 2017
    haben möchte, gebe ich ja nur den Januar und Februar an, mehr habe ich
    im Jaht 2017 nicht vedient, und ich dann auf ausrechnen klicke zeigen
    mir alle Rechner an dass meine Abfindung wirklich Steuerfrei ist.



    Meine Frage: Kann das so Stimmen?



    Viele Grüße.....

  • mein bisheriges Bruttojahresgehalt für 2017 haben möchte, gebe ich ja nur den Januar und Februar an, mehr habe ich im Jaht 2017 nicht vedient, und ich dann auf ausrechnen klicke zeigen mir alle Rechner an dass meine Abfindung wirklich Steuerfrei ist.

    Hallo,
    schon gut möglich wenn man bedenkt, dass der Steuerfreibetrag 2017 schon bei 8.820,-- € liegt. ^^
    Zudem könntest Du auch einmal nach "Fünftelregelung" suchen.

    • Offizieller Beitrag

    Für
    die Abfindung besteht ein Steuerfreibetrag, dessen Höhe jedoch individuell und variabel ist. Ob der Freibetrag bei Ihnen einschlägig ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab sowie von Ihren weiteren Einkommensverhältnissen im Laufe des Jahres. Auf Basis Ihres bisherigen (regelmäßigen) monatlichen Einkommens gehen wir derzeit davon aus, dass die Abfindung nicht steuerpflichtig ist.

    Was rein gar nichts heißt. Mal abgesehen von der falschen Anwendung einkommensteuerlicher Begrifflichkeiten.

    Meine Vergütung für den Monat Januar 2017 beträgt: 2650 € Brutto , für den Monat Februar 2017 ebenfalls 2650 € Brutto. In der Aufhebungsvereinbarung lautet es so das die Abfindung gemäß §§ 24 Nr. 1, 34 EStG steuerbegünstigt ausgezahlt wird, soweit dies rechtlich zulässig ist.

    Was rein gar nichts über eine etwaige Zusammenballung von Einkünften i.S.d. § 34 EStG aussagt.


    Wenn ich nun den hinterlegten Abfindungsrechner benutze, und der Rechner mein bisheriges Bruttojahresgehalt für 2017 haben möchte, gebe ich ja nur den Januar und Februar an, mehr habe ich im Jahr 2017 nicht verdient, und ich dann auf ausrechnen klicke zeigen mir alle Rechner an dass meine Abfindung wirklich Steuerfrei ist.

    Das Jahr 2017 ist nun ja noch nicht um. Abgesehen davon sind deine künftigen Einkünfte für die Beurteilung der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG vollkommen unbeachtlich. Vielmehr kommt es darauf an, wofür diese Zahlung erfolgt und was mit dieser Zahlung abgegolten ist. Und steuerfrei ist die zahlung auf keinen Fall, sondern allenfalls ermäßigt zu besteuern. Und ob dann letztlich Einkommensteuer anfällt, das hängt von den weiteren Einkünften des Kalenderjahres ab und der dann auf alle im Veranlagungszeitraum erzielten Einkünfte anzuwendenden maßgeblichen Einkommensteuertabelle ab.


    Achte bei Deinen künftigen Posts bitte auf eine lesbare Formatierung!

  • Vielen Dank euch erstmal! Ich habe mich anscheinend unglücklich ausgedrückt, ich wollte mit meiner Information wieviel ich im Januar und Februar verdient/ne hab, nur sagen wieviel ich bis DATO im Jhare 2017 verdient habe, denn die Rechner wollen wissen wieviel ich bisher im Jahr 2017 verdient habe.


    Die Rechner sind für mich also alle nicht zu gebrauchen, da diese alle davon ausgehen das die Abfindung im Dezember am 31 gezahlt wird?


    Es bedeutet also, dass ich für die Abfindung die ich im März jetzt ausgezahlt bekomme, keine Einkommenssteuer zahlen muss sondern das dass FA am Ende des Jahres kommt und guckt wieviel ich jetzt wirklich im Jahre 2017 verdient habe und dann eine nachzahlung kommen kann oder nicht ?



    Zitat

    Vielmehr kommt es darauf an, wofür diese Zahlung erfolgt und was mit dieser Zahlung abgegolten ist.

    Antwort: Als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

    • Offizieller Beitrag

    Antwort: Als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

    Das ist nicht das einzige Kriterium für die Anwendung des § 34 EStG.

    Aber da ist ja auch noch die Fünftelregelung

    Wenn sie denn anzuwenden ist.

  • so ist es.Deine Steuererklärung machst Du doch 2018. Was also rechnest Du jetzt schon rum, was von Deiner Abfindung vllt. übrig bleibt. ?(

    Weil ich wissen will ob ich jetzt EST auf die Abfindung zahlen muss oder erst am Ende des Jahres wenn evtl. das FA kommt und dann EST geltend machen möchte, bzw. wenn ich aufgefordert werde meine EST Erklä. abzugeben, versteht Ihr?


    Wenn ich also vom Programm gefragt werde:


    Zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Abfindung eingeben!

    ( ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit -§19 EStG-)


    Dann addiere ich meine Gehälter Jan., Febr und März also 5562,94 und bekomme dann vom Programm gesagt dass ich keinerlei EST auf meine AF zahlen muss.


    Wenn also am 1.03.2017 mein Abfindung auf mein Konto eingezahlt wird, werde ich dann auch auf der Guthabenseite meines Kontos ein + von 4937,06€ sehen, richtig?

  • Wenn also am 1.03.2017 mein Abfindung auf mein Konto eingezahlt wird, werde ich dann auch auf der Guthabenseite meines Kontos ein + von 4937,06€ sehen, richtig?

    einmal 5.000,-- einmal 4.790,--
    was also sagt uns das?


    Vorschlag da hier keiner weiß nach welchen Kriterien Du besteuert wirst und eine Berechnung für 2017 noch nicht möglich ist.
    Einfach die 5 Tage warten dann wirst Du es sehen. Wenn Du nicht zufrieden bist, einfach nochmal beim Anwalt nachhaken.



    Der wird Dir aber evtl. sagen dass da steht:


    "...möglich dass sie keine Steuer auf die Abfindung zahlen müssen, denn das hängt ganz davon ab wieviel sie im Rest des Jahres noch verdienen. Zudem ist der Steuersatz den sie zahlen auch nicht fix, sondern je nach Einkommen variabel. Sollten Sie arbeitslos bleiben, so werden sie wahrscheinlich nichts versteuern müssen....usw. usf.

    "Für die Abfindung besteht ein Steuerfreibetrag, dessen Höhe jedoch individuell und variabel ist. Ob der Freibetrag bei Ihnen einschlägig ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab sowie von Ihren weiterenEinkommensverhältnissen im Laufe des Jahres. Auf Basis Ihres bisherigen (regelmäßigen) monatlichen Einkommens gehen wir derzeit davon aus, dass die Abfindung nicht steuerpflichtig ist."

  • Weil ich wissen will ob ich jetzt EST auf die Abfindung zahlen muss oder erst am Ende des Jahres

    Natürlich wird die Abfindung jetzt versteuert und nicht erst mit Ablauf des Jahres. Der Arbeitgeber ist auch zum Steuerabzug verpflichtet und haftet auch dafür (§ 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG). Letzteres heißt aber nicht, daß das FA nicht auf Dich zukommen kann, falls der Aarbeitgeber den Abzug (un-)absichtlich vergißt - denn Steuerschuldner ist allein der Arbeitnehmer.

  • Zitat von ixtrafloor

    einmal 5.000,-- einmal 4.790,--
    was also sagt uns das?

    Das sagt uns in erster Linie dass ich stark an deiner Zahlenkompetenz zweifle :P Denn es sind wie ich beschrieben habe 4937,06€ und nicht 4790€ Davon einmal abgesehen, sagst du mir bitte einmal wieviel DU im letzten Monat genau vedient hast? Dir ist schon bewusst das ich eine Verschwiegenheitsklausel, wie in jeder anderen AV üblich, unterschrieben habe, und man anhand der von mir genauen Zahlen einen klaren Rückschluss auf mich ziehen kann?! Diese Ignoranz und Überheblichkeit von so einigen Usern in Foren immer :D :D Aber Salz drum, einen geschenkten Gaul....



    Also ich habe jetzt auch meine Lohnabrechnung vorliegen, und die Abfindung wurde deffiitv NICHT besteuert weil im laufenden Jahr bisher nur 5000 € ca verdient wurde.

    • Offizieller Beitrag

    Diese Ignoranz und Überheblichkeit von so einigen Usern in Foren immer Aber Salz drum, einen geschenkten Gaul....

    Bitte etwas mehr Höflichkeit den Usern gegenüber, die Dir in ihrer Freizeit freiwillig antworten.


    ... die Abfindung wurde deffiitv NICHT besteuert weil im laufenden Jahr bisher nur 5000 € ca verdient wurde.

    Das hat nun wirklich rein gar nichts mit den Vormonaten zu tun. Es ist die Monatstabelle zwingend anzuwenden und selbst bei Berücksichtigung eines ermäßigten Steuersatzes erscheint mir das so sehr fraglich. Die obigen Ausführungen Deiner Vertragsgegner sind da absolut nichtssagend zu. Die wollen nur eines, Dir den Abschied schmackhaft machen.


    Und bevor Du Dich über andere User beschwerst, solltest Du selber erst einmal die gesetzliche Vorschrift lesen und etwaige Threads im Forum dazu noch intensiver. Dann wäre dir aufgefallen, dass immer wieder das Wort Zusammenballung fällt. Auf meine obige Anmerkung diesbezüglich gehst Du überhaupt nicht ein. Du hast Januar und Februar noch voll verdient und bekommst dann eine Abfindung. Wofür? Wann endete die reguläre vertragliche Kündigungsfrist?

  • Das sagt uns in erster Linie dass ich stark an deiner Zahlenkompetenz zweifle

    Entschuldigung.


    Versehentlich habe ich Dein mtl. Brutto-Gehalt von 2.650,-- mit 3 multipliziert anstatt mit 2 und in den Af-Rechner eingetragen.
    Natürlich bleiben bei 5.300,-- "Jahresgehalt" die 5.000,-- Abfindung im März noch unangetastet.

    Glückwunsch!1!


    und viel Glück mit den "weiteren Einkommensverhältnissen" für den Rest des Jahres.

  • Mich stört die Aussage , die Abfindung ist steuerfrei. Im Moment ist sie natürlich steuerfrei . Eigentlich ist sie nicht steuerfrei, sondern sie wurde nicht besteuert. Normalerweise sucht man sich einen neuen Job und dann ist es vorbei mit der Steuerfreiheit.

  • Zitat von ixtrafloor

    Entschuldigung

    Nein, nicht dafür, hast es ja nochmal gerettet

    ;)


    Zu Miwe4:


    Nein ich brauche auch nicht auf deine Zusammenballung eingehen weil diese für mich absolut unrelevant ist, was soll ich zusammenballen? Hallo, ich bekomme eine Abfindung 4900 € Und keine von 490.000€!!!




    Zitat von iww Institut


    Zusammenballung von Einkünften im Steuerjahr
    Die ermäßigte Besteuerung einer Abfindung ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Abfindung im Jahr der Auszahlung insgesamt höhere Einkünfte erzielt, als dies bei ungestört fortgesetzten Arbeitsverhältnis – also bei einer fiktiven Weiterbeschäftigung – der Fall gewesen wäre. Um dem Arbeitgeber dieses komplizierte „Was-wäre-wenn“ zu erleichtern, reduziert der Abfindungserlass dies auf zwei Berechnungsschritte.

  • Moin,


    man muss hier, das sehe ich ebenso, trennen zwischen der Auszahlung der Abfindung und der sich dann letztendlich ergebenden Jahressteuer.


    Zur Steuerberechnung anlässlich der Auszahlung ist ggf. die ermäßigte Besteuerung oder die Jahresstabelle anzuwenden; eine 'steuerfreie" Auszahlung ist auch m. E. hier verkehrt ( da eine Hochrechnung auf das voraussichtliche Jahreseinkommen erfolgt:


    https://www.haufe.de/finance/f…sk_PI11525_HI7631098.html


    Gruss
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Nein ich brauche auch nicht auf deine Zusammenballung eingehen weil diese für mich absolut unrelevant ist, was soll ich zusammenballen?

    Du hast die Problematik dieser Vorschrift insgesamt anscheinend immer noch nicht verstanden.



    ... eine 'steuerfreie" Auszahlung ist auch m. E. hier verkehrt ( da eine Hochrechnung auf das voraussichtliche Jahreseinkommen erfolgt):

    Ganz meine Meinung (s.o.).


    Aber ich bin jetzt hier raus, da meine Meinung wohl eh nicht interessiert und weitergehende Fragen nach wie vor offen sind.

  • Zitat von miwe4

    Aber ich bin jetzt hier raus, da meine Meinung wohl eh nicht interessiert und weitergehende Fragen nach wie vor offen sind.

    Doch, deine Meinung Interessiert mich sehr!




    Zitat von miwe4

    Du hast die Problematik dieser Vorschrift insgesamt anscheinend immer noch nicht verstanden.

    Das ist der Grund warum ich mich hier im Forum bewege...





    Zitat von maulwurf23

    ... eine 'steuerfreie" Auszahlung ist auch m. E. hier verkehrt ( da eine Hochrechnung auf das voraussichtliche Jahreseinkommen erfolgt):

    Wenn dies so stimmen sollte, warum wird dann von den meisten Empfängern von Abfindungen angestrebt die Zahlung der AF auf das folgejahr in den Januar bestenfalls zu verschieben? Wenn dann doch eh fiktiv hoch addiert wird? Sorry ergibt m. E. keinen Sinn!