Hallo Liebe Experten,
ich habe mich nun realtiv lange in den
bereits bestehenden Postings bzgl. Abfindung durchgelesen aber nichts
wirklich 1 zu 1 oder nahezu Identisches zu meinen Fall gefunden.
Ich
bekomme im März 2017 eine Abfindung in Höhre von 5000 € Brutto. Diese
Abfindung ist laut Anwalt des Arbeitgebers Steuerfrei, sein genauer
Textlaut lautet VOR Unterzeichnung der Aufhebungsvereinbarung wie folgt:
"Für
die Abfindung besteht ein Steuerfreibetrag, dessen Höhe jedoch
individuell und variabel ist. Ob der Freibetrag bei Ihnen einschlägig
ist, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab sowie von Ihren weiteren
Einkommensverhältnissen im Laufe des Jahres. Auf Basis Ihres bisherigen
(regelmäßigen) monatlichen Einkommens gehen wir derzeit davon aus, dass
die Abfindung nicht steuerpflichtig ist."
Meine Vergütung für den Monat Januar 2017 beträgt: 2650 € Brutto , für den Monat Februar 2017 ebenfalls 2650 € Brutto.
In
der Aufhebungsvereinbarung lautet es so das die Abfindung gemäß §§ 24
Nr. 1, 34 EStG steuerbegünstigt ausgezahlt wird, soweit dies rechtlich
zulässig ist.
Wenn ich nun den hinterlegten Abfindungsrechner
benutze, und der Rechner mein bisheriges Bruttojahresgehalt für 2017
haben möchte, gebe ich ja nur den Januar und Februar an, mehr habe ich
im Jaht 2017 nicht vedient, und ich dann auf ausrechnen klicke zeigen
mir alle Rechner an dass meine Abfindung wirklich Steuerfrei ist.
Meine Frage: Kann das so Stimmen?
Viele Grüße.....