Mehrere Lohnsteuerbescheinigungen - mal anders..

  • Liebe Forenmitglieder,


    gestern Abend habe ich mich an meine Steuererklärung 2016 gesetzt und bin auf einen Fehler gestoßen, den ich bis jetzt - weder durch Google noch die WISO Hilfe - beheben konnte.


    Wie der Titel schon andeutet habe ich zwei Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2016 erhalten. Mein Hauptangestelltenverhältnis 01.01 - 31.12 (AG1 - Anstellung als Student mit Verdienst > 450€) und vom 15.02 - 15.03 eine kurzfristige Beschäftigung in den Semesterferien (AG2). Nun war für die kurzfristige Beschäftigung meine Steuerklasse 1 und für den entsprechenden Zeitraum wechselte mein AG1 auf die Steuerklasse 6. Aus den Lohnsteuerbescheinigungen geht das allerdings so nicht hervor und WISO selbst meldet mir einen Fehler, wenn ich die Bescheinigungen separat 1 zu 1 übertrage. Meine derzeitige Lösung war das AG1 auf Steuerklasse 1 zu lassen und den AG2 auf 6 zu setzen, wobei dann der Fehler erscheint wieso keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt wurden.


    Könnte mir jemand bei der Lösung dieses Problems helfen?


    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Liebe Grüße


    Matthias

    • Offizieller Beitrag

    Du hast das einzutragen, was auf den Lohnsteuerbescheinigungen bescheinigt ist. Da gibt es nichts "anzupassen".


    Es gibt übrigens auch Programmhinweise, die man dann mit OK bzw. ignorieren nach erneuter Überprüfung erledigen kann.Und wenn es um Programme und deren Hinweise geht, macht es immer sinn, entsprechende bereinigte Screens in seinen Post einzubinden.

  • Aus den Lohnsteuerbescheinigungen geht das allerdings so nicht hervor und WISO selbst meldet mir einen Fehler, wenn ich die Bescheinigungen separat 1 zu 1 übertrage. Meine derzeitige Lösung war das AG1 auf Steuerklasse 1 zu lassen und den AG2 auf 6 zu setzen, wobei dann der Fehler erscheint wieso keine Sozialversicherungsabgaben gezahlt wurden.

    Was passiert denn, wenn du die Steuerklasse nicht einträgst? Da diese ja nur für das Lohnsteuerabzugsverfahren relevant ist und in der Einkommensteuererklärung keine Rolle spielt, müsste es ohne diesen Eintrag auch gehen, wenn aus den Lohnsteuerbescheinigungen nichts hervorgeht.

    • Offizieller Beitrag

    Was passiert denn, wenn du die Steuerklasse nicht einträgst? Da diese ja nur für das Lohnsteuerabzugsverfahren relevant ist und in der Einkommensteuererklärung keine Rolle spielt, müsste es ohne diesen Eintrag auch gehen, wenn aus den Lohnsteuerbescheinigungen nichts hervorgeht.

    Das ist so falsch. Die Lohnsteuerklassen sind zwingend einzutragen, da sich dadurch ggf. Pflichtveranlagungsgründe ergeben. Und etwaige Prüfhinweise lassen sich ganz normal abarbeiten.