Fragen zur ersten Tätigkeitsstätte, Auswärtstätigkeit und Dienstreise

  • Hallo zusammen,


    ich habe zwei Fragen bezüglich meiner Steuererklärung 2016 und hoffe, es ist okay, wenn ich diese zusammengefasst in einem Post stelle.


    Erste Frage:
    Ich bin Angestellter eines IT-Dienstleisters, welches seinen Sitz in X hat. Eingesetzt werde ich aber zurzeit beim Kunden Y. Mein Arbeitsverhältnis besteht allerdings nicht wegen des Kundenprojekts (Y), ist so also auch nicht im Arbeitsvertrag festgehalten. Kann ich nun bei der Steuererklärung als erste Tätigkeitsstätte X angeben und meinen Kundeneinsatz als Auswärtstätigkeit betrachten (sprich Angaben zu "Abwesenheit mehr als 8h" machen)?


    Zweite Frage:
    Ich habe nun erst einmal angegeben, dass ich die erste Tätigkeitsstätte nur von JAN-OKT aufgesucht habe, da ich von NOV-DEZ 2016 in einem anderen Bundesland bei einem anderen Kunden eingesetzt wurde. Da man aber nur je Arbeitsverhältnis eine erste Tätigkeitsstätte angeben kann, habe ich den Zeitraum also ausgelassen. Ist das so richtig? Immerhin bin ich am WE nach Hause gefahren und hab somit pro Woche locker 600km mit privatem PKW zurückgelegt. Die kann ich ja dann nirgends angeben. Kann ich da nur die Fahrtkosten pauschal (also Benzinkosten) angeben, oder gibt es da noch eine andere Möglichkeit?


    Lieben Gruß und ein schönes Wochenende


    Seegurke

  • Hallo Seegurke,


    Kann ich nun bei der Steuererklärung als erste Tätigkeitsstätte X angeben und meinen Kundeneinsatz als Auswärtstätigkeit betrachten (sprich Angaben zu "Abwesenheit mehr als 8h" machen)?

    Entsprechend Deiner Schilderung ist X die erste Tätigkeitsstätte und der Einsatz bei Y eine Auswärtstätigkeit.


    Deine zweite Frage irrititiert mich etwas.

    Ich habe nun erst einmal angegeben, dass ich die erste Tätigkeitsstätte nur von JAN-OKT aufgesucht habe

    Ich denke, Du warst beim Kunden Y im Einsatz? Dann hast Du doch nicht von Januar bis Oktober (durchgehend) die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht.

    da ich von NOV-DEZ 2016 in einem anderen Bundesland bei einem anderen Kunden eingesetzt wurde.

    Oder ist das der Kunde Y?


    Ganz allgemein: Du gibst die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte genau bei diesem Punkt ein. Fahrten zu Kunden sind unter "Auswärtstätigkeit" einzutragen. Falls die doppelte Haushaltsführung zum Tragen kommt, trägst Du die Kosten dafür im entsprechenden Bereich ein.


    Wichtig ist die Beachtung der Kriterien zur Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte im BMF-Schreiben vom 24.10.2014.

  • Hier sind noch einige Unklarheiten vorhanden - und nicht nur die missverständliche Formulierung zur 1. Tätigkeitsstätte.
    Ich rate Seegurke dringend, den Reisekostenerlass der Finanzverwaltung zu studieren und mit dem Arbeitgeber zu reden, was er als 1. Tätigkeitsstätte definiert. Sonst sind die Regelungen des Reisekostenerlasses maßgeblich und danach könnte durchaus der Einsatzort beim ersten Kunden die 1. Tätigkeitsstätte sein


    Darüberhinaus ist die 3-Monatsfrist wichtig für die Ermittlung der Reisekosten sowie natürlich die Erstattungen des Arbeitgebers.


    http://www.bundesfinanzministe…tenverguetungen-2016.html

  • Danke für eure Antworten. Nach Rücksprache mit einem Kollegen, der das seit Jahren über seinen Steuerberater gemanaged hat, habe ich nun herausgefunden, dass
    meine Fahrt zum Kunden als Dienstreise gewertet wird. Wenn ich das richtig verstanden habe, hängt das wohl damit zusammen, dass ich
    jederzeit auch bei einem anderen Kunden eingesetzt werden kann und eben nicht explizit für den Kunden Y eingestellt wurde (auch wenn ich da jetzt seit fast anderthalb
    Jahren arbeite). Unter dem Punkt "Dienstreise" habe ich nun auch die Möglichkeit, die tatsächlich gefahrenen KM einzugeben.


    Sorry für die schwammige Formulierung.


    Beste Grüße
    Seegurke

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, hängt das wohl damit zusammen, dass ich jederzeit auch bei einem anderen Kunden eingesetzt werden kann und eben nicht explizit für den Kunden Y eingestellt wurde (auch wenn ich da jetzt seit fast anderthalb Jahren arbeite)

    Ja, das ist wohl so, wie Du das verstanden hast.
    Aber Du solltest trotzdem mal das BMF-Schreiben lesen, denn das FA könnte u. U. irgendwann auch Fragen haben, wenn das über Jahre so geht.


    bundesfinanzministerium.de/Con…tenverguetungen-2016.html

    Wolltest du wirklich zu den Auslandsreisen verlinken? ;)

  • Hallo, ich habe hier auch mal eine Frage die zu dem Thema passt.


    Ich habe laut meiner Firma eine feste erste Tätigkeitsstätte (wurde mir mit einem Schreiben bestätigt). Ich bin an dieser ersten Tätigkeitsstätte 2018 23x gewesen (Sprich an 23 Tagen). Die restlichen Tage habe ich bei verschiedenen Kundeneinsätzen verbracht mit 3 unterschiedlichen Örtlichkeiten, fast täglich wechselnd (Art Springer, dort wos klemmt geh ich hin).


    Sehe ich das richtig, das ich die 23 Tage mit "Entfernungspauschale" rechnen kann und die restlichen Tage die Wegstrecke "Zuhause - Kunde - Zuhause" als "Dienstreise" ?


    Bin ein Neuling und kämpfe mich gerade durch Wiso Steuer 2019. Wäre über eine Antwort dankbar.


    Grüße DennisSA

  • Ja, nach Deiner Schilderung sollte das so sein - Voraussetzung: Du hattest keinen Dienstwagen, wovon ich aber jetzt nicht ausgehe.

    Sinnvollerweise solltest Du aber die Tage der Einsätze bei den 3 Kunden nachweisen können (Abrechnungen/Meldungen beim Arbeitgeber, Fahrtenbuch).

    Hinzu kommt, daß Du natürlich auch eventuelle Erstattungen seitens des Arbeitgebers eintragen mußt.

    Prüf auch Deinen "individuellen Kilometersatz" (etwas in der Mitte der Seite), wenn Du mit dem privaten Kfz gefahren bist.

    Wiso Steuer 2019

    Welche Software?

  • Keine Ahnung, warum da immer eigene Bezeichnungen erfunden werden müssen...

    Tja, das ist mir auch nicht erklärlich - hängt meines Erachtens mit einer (gefühlt) immer weiter um sich greifenden Sprachfaulheit zusammen, leider sind da selbst Menschen, deren Handwerkszeug die Sprache ist (Journalisten), manchmal nicht besser (z. B. Kalorien statt Kilokalorien).;(

    Aber das ist ein anderes Thema.

  • Okay vielen Dank. Nachweisen kann ich das ganze mittels meiner Zugangskarten in die einzelnen Werke, in deren System kann man ja sehen wann ich gekommen und wann gegangen bin. Es geht um "Wiso steuer:Mac 2019"

  • Du sagtest, daß Du "Neuling" bist, was wohl bedeutet, daß das FA diese Situation bei Dir das erste Mal auf den Tisch bekommt.

    Vielleicht besorgst Du Dir vorsorglich diesbezügliche Ausdrucke der Kundenfirmen aus deren Systemen, denn die Mitarbeiter des FA werden sich nicht auf den Weg begeben. Zeit genug ist ja ... :)

  • DennisSA


    Prinzipiell bist du nachweispflichtig - und eine Zugangskarte ist kein Nachweis für die tatsächlichen Anwesenheiten. Hier musst du dir einen Ausdruck der Zeiten geben lassen, nur das hilft dann.

    Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, solche Nachweise zu holen, da musst du dich schon selber darum kümmern. Du willst etwas als Werbungskosten anerkannt haben, dann musst du auch begründen können durch geeignete Nachweise, ohne dass das Finanzamt noch langwierige Nachforschungen anstellen muss.


    Alternativ könnte eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die angeordneten Einsätze helfen.

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage zur ersten Arbeitsstätte. Ich habe ca. 9 Monate letzten Jahres in meiner Firma gearbeitet (ca. 8 km entfernt von meinem Wohnort). Die anderen 3 Monate habe ich in einem unserer Werke (ca. 30 km Entfernt vom Wohnort) gearbeitet (war so ne Art Praktikum). Ich weiss nicht genau, ob ich beide Orte als Arbeitsstätte eintragen muss oder ob die Tätigkeit in dem anderen Werk wo ich für die 3 Monate war als Dienstreise angeben muss? Habe kein Dienstwagen gehabt. Vielleicht könnt Ihr mir helfen.


    Grüße

    Chris

  • Hallo Chris,

    wenn Dein Arbeitgeber die erste Tätigkeitsstätte nicht neu zugeordnet hat, dann ist es wohl so, wie Du vermutest: Auswärtstätigkeit.

    Hinweise findest Du gut sortiert hierund bestimmt auch in der Hilfe des Programms, das Du nutzt. Außerdem solltest Du auch das ergänzte BMF-Schreiben zur Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014 vom 24.10.2014 studieren.

    • Offizieller Beitrag

    Oder gibt es eine Meldung vom AG zum Finanzamt wo die erste Tätigkeitsstätte ist?

    Was ändert das am Sachverhalt bzw. an den zutreffenden Angaben in der Erklärung? ?(

  • Die Zuordnung erfolgt vom AG doch nur im Vertrag oder?

    Nicht zwangsläufig. Es gibt ja z. B. im Einzelhandel auch die Möglichkeit, daß man nach jahrelanger Arbeit in der Filiale x-Straße dann in der Filiale y-Straße arbeitet, da wird nicht der Arbeitsvertrag geändert (da steht dann auch eher drin, daß man in der Stadt A eingesetzt wird).

    Also am besten beim Arbeitgeber erfragen.

    der gibt es eine Meldung vom AG zum Finanzamt wo die erste Tätigkeitsstätte ist?

    Davon habe ich noch nichts gehört.

    Was ändert das am Sachverhalt bzw. an den zutreffenden Angaben in der Erklärung?

    Ändern tut es nichts, aber er wollte es einfach wissen, um den Sachverhalt einzuordnen. ;)

  • Hier hilft wie häufig ein Blick in die Reisekostenrichtlinie - solche "Abordnungen" sind als Dienstreisen zu behandeln.

  • Hallo zusammen,


    ich hätte bezüglich den Dienstreisen ebenfalls eine Frage. Ich bin im letzten Jahr 2019 komplett als Leasing-Mitarbeiter bei einem Kunden im Einsatz (also von meiner Firma an den Kunden ausgeliehen), immer am selben Ort. Kann ich dies also bei meiner Steuererklärung komplett als Dienstreisekosten (Hin-und Rückfahrt je 30km) angeben bei 230 Tagen (5Tage Woche)?

    Meine Rechnung wäre dann: 230Tage x 60km x 0,3cent= 4140 €


    Oder gibt es hier eine Grenze, von der ich nichts weiss?


    Bezüglich der Verpflegungskosten:

    Diese gelten glaube ich nur für eine Zeit von max. 3 Monaten, wenn ich das richtig verstanden habe?


    also z.B. Juli-September = 23 Tage (Juli) + 22Tage (August) + 21 Tage (September) = 66Tage gesamt x 12€ = 792€


    Sind meine Rechnungen so korrekt oder habe ich da was übersehen bzw. falsch gemacht?



    Vielen Dank vorab für eure Antworten.