Mir ist ein Bug in der Checkliste des Steuer-Sparbuchs 2016 aufgefallen (habe Version 2017 noch nicht überprüft). Ich habe die Angaben und Kosten zu unserem selbstgenutzten Eigenheim unter "Immobilien" -> "Selbstgenutzte Objekte (auch bei teilweiser Vermietung)" -> "Erstes selbstgenutztes Objekt" hinterlegt. Diese Angaben werden dann genutzt für die Berechnung der Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer, welche in Anlage N verwendet werden. Anlage V geben wir nicht ab, da wie keine Einkünfte aus Vermietungen oder Verpachtungen haben. Aus verschiedenen Gründen haben wir 2015 getrennt veranlagt.
Wenn ich nun die Checkliste abrufe, wird mir vorgeschlagen, dass ich verschiedene Belege (Kosten für das Haus) für Anlage V beilegen sollte. Diese sollten ich aber bei Anlage N beilegen.
Bei der Checkliste meines Ehepartners wird genauso wie bei mir vorgeschlagen, die verschiedenen Belege bei Anlage V beizulegen. Da in diesem Fall jedoch nicht einmal ein häusliches Arbeitszimmer genutzt wird, sind diese Belege gar nicht erforderlich.
Das Programm scheint also hinsichtlich der Checkliste anzunehmen, dass eine Anlage V abgegeben wird, sobald Daten zu einer Immobilie hinterlegt sind. Kann ja mal bei Gelegenheit behoben werden.