Ich bearbeite zur Zeit meine Steuererklärung für das Jahr 2015 mit Wiso:steuersparbuch 2016. Wir benutzen gemein im Verhätnis 80:20 ein häusliches Arbeitszimmer. In der aktuellen Version werden die Kosten und der Höchstbetrag entsprechend aufgeteilt.
Wie kann ich die aktuelle Rechtsprechung (Az.VI R 53/12 u. VI R 86/13), nach der die Höchstgrenzen nicht mehr aufgeteilt werden müssen, abbilden? In den vorherigen Jahren habe ich bereits eine gemeinsame Nutzung angegeben, die auch akzeptiert wurde. Wird es ein Update geben?
Schöne Grüße,
Jens