Entfernungspauschale bei Firmenwagen

  • Hallo,


    folgender Sachverhalt:
    Arbeitgeber stellt mir einen Firmenwagen zur Verfügung, den ich auch privat nutzen darf (Listenpreis 33500€). Dieser wird mit der 1% Methode versteuert. Entfernung vom Wohnort zur Arbeit beträgt 85 km bei 8 Fahrten pro Monat.


    Jetzt ergibt sich bei mir durch die große Entfernung zur Arbeit ein Geldwerter Vorteil von 790 € den ich versteuern muss.


    Kann ich jetzt bei meiner Lohnsteuererklärung die Entfernungspauschale von 0,30 € geltend machen, wie hier beschrieben?




    Das wären ja bei 8 Fahrten pro Monat und 85 km 8160 €.


    Ich war bei einem Steuerberater und der meinte das würde so nicht funktionieren. Ich habe aber nicht wirklich verstanden wieso...


    Vielen Dank für die Hilfe

  • Jetzt ergibt sich bei mir durch die große Entfernung zur Arbeit ein Geldwerter Vorteil von 790 € den ich versteuern muss.

    85 km bei 8 Fahrten pro Monat


    Ich komme auf einen anderen Wert:


    33.500 € * 0,03% * 85 km = 854,25 € monatlich --> 10.251 € im Jahr zu versteuern (zusätzlich zu den 1%) für die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte (wenn dein Arbeitgeber nicht die für dich hier günstigere 0,002% für die Tage mit Fahrten ansetzt).
    Du kannst die Entfernungspauschale abziehen, die beträgt aber bei 8 Fahrten im Monat (was ist mit Urlaub?) maximal
    85 km * 8 * 12 (ohne Urlaub) = 2.448 € im Jahr (ohne Urlaub). Bleibt also ein großer zu versteuernder Rest.


    Die 1% sind für deine übrigen privaten Fahrten (sind übrigens nur 335 € monatlich).

  • Vielen Dank für die Antwort!


    Bei den Werbungskosten habe ich vergessen mit 0,30€ zu multiplizieren. Es ergeben sich also absetzbare Werbungskosten für die Entfernungspauschale von 2.448€ (wie von dir angegeben). Allerdings setzt mein AG die 0,002% pro Tag an somit stimmen die 790€ pro Monat. Macht dann 9480€ (inkl. 1%) abzüglich der Entfernungspauschale von 2448€.


    Hat jemand eine Quelle wo das wirklich schwarz auf weiß steht, dass die Entfernungspauschale auch bei einem Firmenwagen geltend gemacht werden kann? Leider finde ich nichts außer den Link von meinem 1. Beitrag.


    Wie gesagt war ich gestern beim Steuerberater und er meinte das geht auf jeden Fall NICHT. Er meinte ich habe ja gar keine Kosten, da ja mein AG die Kosten für den Firmenwagen trägt, deswegen kann es nicht sein, dass ich die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen kann.


    Ich würde mich natürlich freuen wenn ich ihn eines besseren Belehren könnte :)


    Vielen Dank nochmal!

  • Nun ja, da hat dein Steuerberater wohl etwas durcheinander gebracht. Nicht ansetzbar ist die Entferunungspauschale, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, der ist anzurechnen. Aber um dir einen Tipp zu geben:
    BMF-Schreiben IV C 5 - S 2351/09/10002 vom 31.10.2013) Hier steht schon gleich zu Beginn unter 1.1
    "Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel zu gewähren. Ihrem Wesen als Pauschale entsprechend kommt es grundsätzlich nicht auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen an.


    Da bei einem Firmenwagen die Leistungen des Arbeitgebers versteuert werden, sind diese nicht anzurechnen.