Einzelunternehmen, Gewinn, Privatentnahme

  • Hallo in die Runde!


    Mir ist eins nicht ganz klar, wer kann helfen?
    Frage:
    Einzelunternehmen macht Privatentnahmen, verringert dadurch das Eigenkapital des Unternehmens. Ist das nicht auch ein vorweggenommener Gewinn?


    Wir sind uns nicht im klaren darüber.


    Gruß anne

  • Ist das nicht auch ein vorweggenommener Gewinn?


    "Gewinn" ist nicht Betriebsvermögen/Eigenkapital. Privatentnahmen verringern das Betriebsvermögen aber nicht den Gewinn.
    Gewinn ergibt sich aus der Summen von Erträge und Aufwendung. Und Privatentnahmen sind keine Aufwendungen.


    Vereinfacht:
    Angenommen Dein/Euer Betriebsvermögen beträgt 50.000,-- und ihr macht 2016 10.000,-- Gewinn, so wird das Betriebsvermögen durch die Entnahme von 5.000,-- nur noch 45.000,-- betragen, der Gewinn jedoch weiterhin 10.000,-- (ist ja wichtig für die Steuer)
    Erst im neuen Jahr beträgt das Betriebsvermögen anstatt 60.000,-- (weil ja der Gewinn dem Betr.-Verm. zugerechnet würde) 55.000,--

  • Moin,


    das ergibt sich auch bei der Gewinnermittlung durch Eigenkapital -Vergleich: dabei wird das EK am Ende des Geschäftsjahres dem EK am Ende des vergangenen Jahres gegenübergestellt; ergibt dann eine Kapitalmehrung oder -Minderung.


    Dann werden die Privatkonten über das EK abgeschlossen: Entnahmen addiert, Einlagen werden abgezogen - dass EK als Betriebsvermögen wird also um diese Positionen "bereinigt", nicht aber der Gewinn an sich.


    Viele Grüsse
    Maulwurf