Hallo zusammen...
ich möchte im Jahr 2016 eine doppelte Haushaltsführung geltend machen, die seit Okt. '14 besteht und offiziell bis zum 03.06. gelaufen ist. Da ich ab dem 18.04. aber gerne zwei Heimfahrten abrechnen möchte (bei 375km sehr lukrativ!), stellt sich mir die Frage, ob ich die doppelte Haushaltsführung einfach nur bis zum 18.04 angeben kann? Offizielle Dokumente belegen aber eben meinen Auszug zum 03.06.16 Problematisch erscheint dabei außerdem die Datierung des Umzuges, der offiziell am 03.06. stattgefunden hat. Ich kann den ja nicht einfach mal auf den 18.04. vordatieren...
Für eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar...
Lieben Dank - Max