Doppelte Haushaltsführung

  • Hallo zusammen...
    ich möchte im Jahr 2016 eine doppelte Haushaltsführung geltend machen, die seit Okt. '14 besteht und offiziell bis zum 03.06. gelaufen ist. Da ich ab dem 18.04. aber gerne zwei Heimfahrten abrechnen möchte (bei 375km sehr lukrativ!), stellt sich mir die Frage, ob ich die doppelte Haushaltsführung einfach nur bis zum 18.04 angeben kann? Offizielle Dokumente belegen aber eben meinen Auszug zum 03.06.16 :( Problematisch erscheint dabei außerdem die Datierung des Umzuges, der offiziell am 03.06. stattgefunden hat. Ich kann den ja nicht einfach mal auf den 18.04. vordatieren...


    Für eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar...
    Lieben Dank - Max

  • Hallo Max,


    du musst vor allen Dingen wahrheitsgemäße Angaben machen, d.h. irgendein Auszugsdatum, das nicht mit dem tatsächlichen übereinstimmt, kann ganz schnell zum Bumerang werden.


    Aber: hast du dir überhaupt schon einmal im Handbuch, in der steuerlichen Hilfe und unter den Fragezeichen in deinem Programm angesehen, was bei doppelter Haushaltsführung angegeben werden kann und was nicht? Heimfahrten sind da durchaus möglich. Es müssen allerdings die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung vorliegen (warum kommst du übrigens erst nach zwei Jahren auf diese Möglichkeit?).


    Auch Umzugskosten sind ja nur unter bestimmten Bedingungen als Werbungskosten ansetzbar. Auch dies solltest du nachlesen in den Hilfen deines Programmes.


    Weitere Nachschlagemöglichkeiten:
    http://www.steuernsparen.de/
    http://www.steuerlinks.de/index.html
    und andere Internethelferlein