Nebenkostenabrechnung Rückerstattung Buchhaltung

  • Hallo guten Morgen!


    Eine Frage zu Nebenkostenabrechnung.
    Einzelunternehmen UST-Pflichtig


    Der Vermieter hat für drei Jahre die Nebenkostenabrechnung an uns geschickt. In jedem der drei Jahre ergibt sich eine Rückerstattung.
    Die Nebenkosten wurden immer auf das Konto 4211 (19%) gebucht.


    Meine Frage:
    Wird jetzt tatsächlich die gesamte Summe von drei Jahren Rückerstattung auf das Konto 4211 im Haben gebucht?


    Wer weiß in diesem Fall bescheid, über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.


    Gruß anne

  • Moin anne,


    wenn Ihr nicht bilanziert, ist das m. E. so richtig. Was mich erstaunt: es gibt doch m.W. auch im gewerblichen Bereich Fristen zur Abrechnung?


    Viele Grüsse
    Maulwurf


    PS Diese Frist ist aber, anders als bei Wohnraum, keine Ausschlussfrist..

  • wir bilanzieren, das bedeutet?


    Fristen! stimmt, hier sieht die Welt scheinbar biss anders aus.

  • Wie bilanzieren, das bedeutet, es ist ein Ertrag Konto 8150?


    Bin etwas irritiert, weil das Konto ohne USt ist

  • falls sich jemand dafür interessiert


    UST auf Nebenkosten


    Also hab ich mich für ein Erlöskonto entschieden, auf das ich die Rückerstattungen gebucht haben 8200, aber ohne Ust, weil der Vermieter auch keine auf seinem Beleg ausgewiesen hat



    Wenn es nicht ok und jemand was anderes darüber weiß, freu ich mich über eine Antwort


    Gruß anne

  • Moin,



    periodenfremd gebucht

    definitivstens :D


    Ich würde im letzten "offenen" Jahr (2016?) die Erstattung schon auf/gegen das Kostenkonto 4211 buchen, Gegenkonto 1501 (sonstige Vermögensgegenstände). Das Saldierungsverbot greift hier m. E. nicht, da ja keine Aktiva mit Passiva verrechnet werden, sondern die Kosten auf ihre tatsächliche Höhe begrenzt werden.


    Die Vorjahre würde ich dann als "periodenfremde Erträge" buchen.



    weil der Vermieter auch keine auf seinem Beleg ausgewiesen hat

    aber die Vorauszahlungen enthalten doch die USt? Dann müsste m. E. die Abrechnung bezgl. der VSt korrigiert werden..


    Gruß
    Maulwurf

  • ist ja richtig spannend mit den Antworten, klasse freut mich wie irre


    • das Konto 4211 benutze ich für die Nebenkosten aus gewerbesteuerlichen Gründen.

    "Aufwendungen für gemietete oder gepachtete
    unbewegliche Wirtschaftsgüter, die
    gewerbesteuerlich hinzuzurechnen sind"


    • wir Bilanzieren, also keine EÜR
    • die Rückerstattung vom letzten Jahr mach ich wie oben beschrieben
    • die Jahre zuvor werde ich dann also besser auf 2520 buchen

    Vielen herzlichen Dank


    Gruß anne

  • die Rückerstattung vom letzten Jahr mach ich wie oben beschrieben

    bin mir nicht so sicher, die Nebenkostenabrechnung hat das Datum vom Februar 2017, da kann ich doch nichts ins 2016 mehr buchen.

  • Zeitliche Abgrenzung kann ich nur machen, wenn ich die Beträge kenne, in dem Fall eigentlich kenn ich die nicht, weil der Beleg das Datum Feb 2017 hat. Geldfluss ich ein anderes Gebiet. Der Beleg zählt.


    ÜBERHAUPT NICHT trocken, hab hier nen Kaffee

  • Die periodengerechte Abgrenzung gibt es doch *nur* bei der Bilanz ? Und der Beleg liegt Dir doch vor; es gibt z. B. doch auch Eingangsrechnungen, die im neuen Jahr ausgestellt sind, aber das alte Jahr aufwandsmäßig betreffen, die müssen doch genau so abgegrenzt werden..


    hab hier nen Kaffee

    joh, hier auch :beer:

  • so, damit der Schwung der Diskussion nicht verebbt, sag ich doch noch was


    Die Nebenkostenabrechnung - Rückerstattung


    Es gibt in 2016 keinerlei Hinweise, dass es zu einer Rückerstattung kommen wird und auch nicht in welcher Höhe.

    • Es ist also keine Sonstige Forderung
    • keine Passive Rechnungsabgrenzung