ok ich denk nochmal gründlich drüber nach, bevor ich noch was dazu gackre
geht nicht, war eben beim Zahnarzt
ok ich denk nochmal gründlich drüber nach, bevor ich noch was dazu gackre
geht nicht, war eben beim Zahnarzt
Armes Mensch - aber wenn es jetzt überstanden ist - schönes Wochenende
aber die Vorauszahlungen enthalten doch die USt? Dann müsste m. E. die Abrechnung bezgl. der VSt korrigiert werden..
so dacht ich auch, dass wir eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung bezüglich der fehlenden USt verlangen, es wäre richtig
jetzt überstanden ist - schönes Wochenende
hab alles überstanden, es ist eine Krone geworden
Das sehe ich, wie gesagt, etwas anders (wie hier im ersten Satz schon gesagt); Du meinst evtl. das Thema "Rückstellungen", für deren Bildung eine "hinreichend große Wahrscheinlichkeit" bestehen muss?
rechnungswesen-info.de/sonstige_forderungen.html
Aus dem Link kann ich nicht erkennen, dass für Überzahlungen eine Forderung eingestellt werden könnte. Die Zahlungen sind alle für das letzte Jahr geleistet worden, also scheidet auch eine Aktive Rechnungsabgrenzung aus. Sofern die Forderung noch nicht eingefordert werden kann (was ja bei fehlender Abrechnung zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung der Fall ist), kann keine Forderung gebildet werden.
Etwas anderes sehe ich hier für das Jahr 2016. Die Abrechnung ist vor der Feststellung der Bilanz (damit im bilanzaufhellenden Zeitraum) eingegangen - eine Forderung (15xx) kann also eingestellt werden. Wegen des Saldierungsverbots würde ich hier ein gesondertes 4-er Konto als Unterkonto zum bestehenden Aufwandskonto einrichten, so dass der tatsächliche Aufwand des Jahres in der GuV erscheint. Ertrag eher nein - wäre aber unter Umständen im Lichte der neuen BilRUG-Regeln möglicherweise zu überdenken. Dies wäre aber eine Frage an den Steuerberater.
Moin babuschka,
es ging mir vorrangig um die zeitlich richtige Zuordnung, da ja im Raum stand, dass für 2016 nichts mehr gebucht werden könnte. Inhaltlich sind wir uns ja, bis auf das Kosten-/Ertragskonto ja einig.
Gruß
Maulwurf
bezüglich der fehlenden USt verlangen
aber die Vorauszahlungen enthalten doch die USt?
Diesbezgl. auch einmal Hier lesen.
ZitatDie Behandlung der Mehrwertsteuer in der Nebenkostenabrechnung ist untrennbar verbunden mit der Frage, ob die Mieteinnahmen des Vermieters der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen. [....] Die gesonderte Ausweisung der Mehrwertsteuer ist nicht nur entbehrlich, sondern darf nicht erfolgen. Geschähe dies, wäre sie als gegenüber dem Mieter erhobene Mehrwertsteuer anzusehen und vom Vermieter an das Finanzamt abzuführen....
Ja und? Offensichtlich besteht ja eine vertragliche Regelung, dass in den Vorauszahlungen USt enthalten ist
Die Nebenkosten wurden immer auf das Konto 4211 (19%) gebucht.
@ itrafloor
wenn man sich das Wirrwarr aus Ihrem Link Hier durchliest, kann man sagen, dass wir mit den Zahlungen der Nebenkosten plus 19% grundsätzlich falsch gelegen haben.
Wir zahlen jeden Monat Nebenkosten mit 19%, Umkehrschluss wäre, dass die zu viel geleistete Zahlung an uns mit 19% wieder zurück geht.
Vielen herzlichen Dank für die sehr spannende Diskusion
Gruß anne
Zahlungen der Nebenkosten plus 19%
kommt ganz auf den Mietvertrag an und ob der Vermieter in der "Rechnung" diese als solche ausweist.
Oder...ihr habt "einfach" das falsche Kosten-Konto bebucht, welches automatisch 19% VSt. berechnet.
Darum ja auch mein Hinweis in Posting 5 dass eher die Konten 4230...4240 zu bebuchen wären.
Ja und? Offensichtlich
nun ja.... siehe oben. Und....irren ist menschlich.
Das hast Du von Anfang an gewusst, dass hier nur "versehentlich" mit Vorsteuer gebucht wurde, wobei ich da auch nicht so sicher wäre
Wir zahlen jeden Monat Nebenkosten mit 19%
also Respekt vor Deiner Glaskugel
Das hast Du von Anfang an gewusst,
was heißt gewusst?
Es besteht die Möglichkeit, dass "versehentlich" oder aus Unkenntnis eben dieses Konto 4211aus Gewerbesteuergründen bebucht wurde.
Wobei Nebenkosten Aufwendungen für Strom Gas Wasser etc. da nichts mit zu tun haben.
Und da sowas schon öfter vorgekommen ist, hat das auch nichts mit Glas o. Kristallkugel zu tun. Sagen wir eher "Lebenserfahrung"
Es besteht die Möglichkeit,
Eben...Mutmaßungen/Spekulationen helfen hier i. d. R. weniger.
Vielleicht können wir es, sofern TE sich nicht nochmal meldet, dabei belassen.
wenn man sich das Wirrwarr aus Ihrem Link durchliest, kann man sagen, dass wir mit den Zahlungen der Nebenkosten plus 19% grundsätzlich falsch gelegen haben.
Zumindest was die Buchung auf das Konto 4211 angeht.
Haufe schreibt ohne großes Wirrwarr
ZitatDie reinen Betriebskosten wie Wasser, Strom und Heizung sind schon nach dem Erlass aus dem Jahr 2008 nicht hinzurechnungspflichtig gewesen
Und wenn ihr jeden Monat bei den Nebenkosten 19% VSt. zieht, vllt. sogar noch ohne dass sie sep. ausgewiesen ist....Nein, nicht vielleicht sondern ist sie bestimmt nicht,
dass wir eine Korrektur der Nebenkostenabrechnung bezüglich der fehlenden USt verlangen,
aber ohne Ust, weil der Vermieter auch keine auf seinem Beleg ausgewiesen hat
wäre es angebracht einmal Google zu nutzen um nach "Steuerverkürzung" zu suchen.
wäre es angebracht einmal Google zu nutzen um nach "Steuerverkürzung" zu suchen.
Moin,
ein moderativer Hinweis: despektierliche Äußerungen bitte ich zu unterlassen.
Da hier eine Diskussion um der Diskussion willen aufrecht erhalten wird, diese aber nicht mehr wirklich sachdienlich ist, schließe ich diesen Thread hier.