Abschreibung Gebäude bei Vermietung einer Wohnung im eigenen Haus?

  • Hallo zusammen, hoffe ich bin hier richtig...


    Also wir haben seit 2003 , also 14 Jahre ein Haus.In dem Haus befanden sich zwei Wohnungen die wir mit den Kindern genutzt haben.Diese sind nun ausgezogen und wir haben die Wohnung 2016 für die Fremdvermietung (ab 01.03.2017) hergerichtet.
    Werden da auch noch AFA fürs Gebäude eingetragen (bisher da nicht vermietet ja nicht) oder nur die "normalen" Werbungskosten und natürlich die Versteuerung der Einnahmen? Stehe bei der Frage zugegebener Maßen auf dem Schlauch wel ich nur nur was finde bei sofortiger Vermietung bei Kauf einer Wohnung oder Ommobilie.


    Danke für Tipps im voraus.


    Gruß

  • Werden da auch noch AFA fürs Gebäude eingetragen

    Es gelten die allgemeinen Regeln: AfA könnt Ihr absetzen (anteilig für den vermieteten Teil) in Höhe des zum Zeitpunkt des Kaufes gültigen Prozentsatz. Die AfA für die Jahre 2003 bis Februar 2017 sind damit aber verloren, Ihr könnt sie nicht nachträglich ansetzen. Die Nutzungsdauer hat 2003 begonnen und wird nicht verlängert.