Entfernungspauschale bei Poolfahrzeug (Fahrtenbuchmethode)

  • Hallo,
    ich bin in Koblenz wohnhaft und arbeite in Hagen.
    Seit November 2016 stellt mir mein Arbeitgeber ein Poolfahrzeug für gelegentliche Fahrten zwischen Arbeitsstätte und Wohnort zur Verfügung.
    Den geldwerten Vorteil hat mein Arbeitgeber nach der Fahrtenbuchmethode ermittelt. Der errechnete Betrag in Höhe von 374,54 € wird seit dem in meiner Gehaltsabrechnung als „Sachbezug KFZ 1%“ ausgewiesen und versteuert.
    Darf ich nun im Rahmen der Einkommensteuererklärung die durchgeführten Fahrten im November und Dezember 2016 als Werbungskosten (Wege zur Arbeit) mit der Entfernungspauschale von 0,30 €/km ansetzen? Oder ist das unzulässige?
    Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus.
    :) :) :)

  • Hallo,


    da die Entfernungspauschale unabhängig vom benutzten Fahrzeug gewährt wird, sehe ich hier kein Problem.