Studienkosten - Verlustfeststellung. Noch gültig? Software?

  • Moin moin! :)


    Oh je. Leider hatte ich bei der letzten Steuererklärung nicht mitbekommen, dass vergangene Studienkosten inzwischen absetzbar sind.
    http://buhl.de/steuernsparen/studienkosten-absetzen/


    Für das Jahr 2009 dürfte es nun zu spät sein. Blieben noch bei mir noch die Jahre 2010 und 2011 um einen Antrag auf Verlustfeststellung zu stellen.
    A) Nur... welche Software nehme ich denn dafür? Die WISO Software zu diesen Jahren hatte ich noch nicht und die aktuelle Elster erlaubt nur Einkommensteuererklärungen ab 2013.
    Bleibt da nur noch Mantelbogen und Anlage N ganz analog auszufüllen und abzuschicken?


    B) Und: Anfang 2017 gab es ja eine neue Gesetzgebung. Ist die Antragstellung überhaupt noch sinnvoll oder wurde die Regelung bis dato doch noch nicht angefasst?


    Danke schon mal!

    • Offizieller Beitrag

    Oh je. Leider hatte ich bei der letzten Steuererklärung nicht mitbekommen, dass vergangene Studienkosten inzwischen absetzbar sind.

    Nun ja...

    Für das Jahr 2009 dürfte es nun zu spät sein.

    Ist das eine Frage oder eine Feststellung? Denn das geht doch aus dem Dir verlinkten Artikel eindeutig hervor: "Also ist dies im Jahre 2015 noch rückwirkend bis ins Jahr 2008 möglich.". ;)

    Blieben noch bei mir noch die Jahre 2010 und 2011 um einen Antrag auf Verlustfeststellung zu stellen.

    D.h., Du hast die Steuererklärungen für die Jahre danach schon gemacht?

    Nur... welche Software nehme ich denn dafür? Die WISO Software zu diesen Jahren hatte ich noch nicht und die aktuelle Elster erlaubt nur Einkommensteuererklärungen ab 2013.

    Diese Frage wurde schon unzählige male beantwortet und ist unabhängig davon, was man absetzen möchte: die Steuersoftware ist immer für ein bestimmtes Steuerjahr, Du brauchst also für jedes Jahr die entsprechende Version.

  • Hallo Billy, :)


    Ist das eine Frage oder eine Feststellung? Denn das geht doch aus dem Dir verlinkten Artikel eindeutig hervor: "Also ist dies im Jahre 2015 noch rückwirkend bis ins Jahr 2008 möglich.". ;)


    Ich wollte nur nochmal ganz sichergehen. Theoretisch könnte es ja sein, dass es Erfahrungen gibt, dass die Finanzämter tatsächlich kulanter sind.


    D.h., Du hast die Steuererklärungen für die Jahre danach schon gemacht?


    Ja. Hatte seit 2006 jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht, da ich nebenbei manchmal selbständig arbeitete.


    Diese Frage wurde schon unzählige male beantwortet und ist unabhängig davon, was man absetzen möchte: die Steuersoftware ist immer für ein bestimmtes Steuerjahr, Du brauchst also für jedes Jahr die entsprechende Version.


    Das ist mir bewusst. Kann/muss ich also eine alte Elster Version aus dubiosen Quellen benutzen? Offizielle Downloads älterer Versionen gibt's ja nicht.
    (Oder auch eine alte WISO-Version, wobei es für den Fall tatsächlich die Elster tun sollte.)
    Klappt das mit dem Upload zum FA dann überhaupt noch?


    All:
    Offen ist noch Frage B:

    B) Und: Anfang 2017 gab es ja eine neue Gesetzgebung. Ist die Antragstellung überhaupt noch sinnvoll oder wurde die Regelung bis dato doch noch nicht angefasst?


    Vielen Dank soweit! :)

    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte nur nochmal ganz sichergehen. Theoretisch könnte es ja sein, dass es Erfahrungen gibt, dass die Finanzämter tatsächlich kulanter sind.

    Erfahrungen habe ich dglaube nicht, daß es da irgendwelche Spielräume für Kulanz gibt.


    Ja. Hatte seit 2006 jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht, da ich nebenbei manchmal selbständig arbeitete.

    Da muß ich nochmal nachfragen: für diese Jahre gibt es also schon rechtsgültige Bescheide?

    Das ist mir bewusst. Kann/muss ich also eine alte Elster Version aus dubiosen Quellen benutzen?

    Aus dubiosen Quellen würde ich nie etwas benutzen. Dann eher zur alten Papierversion ausweichen. Aber...

    Offizielle Downloads älterer Versionen gibt's ja nicht.

    Da wäre ich mit nicht so sicher: auf der Seite https://www.elster.de/elfo_down.php gibt es einen Link zu Anleitung zu Download und Installation. In dieser gibt es in dem letzten Satz einen Link zu älteren Versionen "
    Ältere Module können über die Installationsverwaltung oder die Updates nachinstalliert werden. Folgt man diesem, landet man auf der Seite https://www.elster.de/elfo_upd4.php. Und siehe da: ältere Versionen in rauhen Mengen... ;)

    Klappt das mit dem Upload zum FA dann überhaupt noch?

    Davon würde ich ausgehen, wenn die Fristen noch nicht verstrichen sind und es diese Versionen auch über eine offizielle Quelle gibt. Aber wie gesagt, angesichts der Tatsache, daß Du schon diese Jahre abgegrast hast und die Einspruchsfristen verstrichen sein dürften...

    • Offizieller Beitrag

    Ich wollte nur nochmal ganz sichergehen. Theoretisch könnte es ja sein, dass es Erfahrungen gibt, dass die Finanzämter tatsächlich kulanter sind.

    Der Gesetzgeber hat die Festsetzungsverjährung nicht umsonst in die Abgabenordnung (AO) geschrieben.


    Ja. Hatte seit 2006 jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht, da ich nebenbei manchmal selbständig arbeitete.

    Und die Rechtsbehelfsfrist bzw. Bestandskraft eines Steuerbescheides ist ebenfalls in der AO geregelt.


    Im Übrigen lässt eigenes Verschulden keine Sonderregelungen zu.

  • Da muß ich nochmal nachfragen: für diese Jahre gibt es also schon rechtsgültige Bescheide?


    Genau.
    Hatte beim Durchsuchen jedoch das hier entdeckt und bin davon ausgegangen, dass das kein Problem darstellt:
    buhl.de/wiso-software/forum/index.php/Thread/71627-Erststudium-als-Verlustvortrag-geltend-machen
    (aber... I see... hier war die Einspruchsfrist grade noch so nicht verstrichen)


    Da wäre ich mit nicht so sicher: auf der Seite https://www.elster.de/elfo_down.php gibt es einen Link zu Anleitung zu Download und Installation. In dieser gibt es in dem letzten Satz einen Link zu älteren Versionen "Ältere Module können über die Installationsverwaltung oder die Updates nachinstalliert werden. Folgt man diesem, landet man auf der Seite https://www.elster.de/elfo_upd4.php. Und siehe da: ältere Versionen in rauhen Mengen... ;)


    Oh ha! Ich Narr hatte beim Download der pdf abgebrochen, weil's mir einfach zu unwahrscheinlich schien, dass da noch was versteckt ist. Vielen Dank!


    Davon würde ich ausgehen, wenn die Fristen noch nicht verstrichen sind und es diese Versionen auch über eine offizielle Quelle gibt. Aber wie gesagt, angesichts der Tatsache, daß Du schon diese Jahre abgegrast hast und die Einspruchsfristen verstrichen sein dürften...


    Ach Gott. Die Einspruchsfristen waren ja auch noch ein Faktor.
    Kann es sich lohnen, es einfach zu versuchen?

  • Kann es sich lohnen, es einfach zu versuchen?

    Nein - die Abgabenordnung ist hier eindeutig - Festsetzungsverjährung ist Festsetzungsverjährung. Und Gründe für eine Wiedereinsetzung sehe ich absolut keine - Unkenntnis der Rechtslage ist hier jedenfalls nicht ausreichend.

    • Offizieller Beitrag

    Oh ha! Ich Narr hatte beim Download der pdf abgebrochen, weil's mir einfach zu unwahrscheinlich schien, dass da noch was versteckt ist.

    Mach Dir nichts draus: ich war nur einfach neugierig. Ohne Deine Frage hätte ich da auch nicht reingeschaut. War ein Zufallsfund. :search: