Grenzgänger: Umzug ins Ausland - Arbeit in Deutschland

  • Guten Tag,


    ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung mit WISO 2017 fertig zu stellen. Dabei bin ich auf ein Verständnisproblem gestoßen.


    Ich war 2016 erst in Mecklenburg-Vorpommern berufstätig und habe dann eine Ausbildung in Aachen begonnen.


    Dafür bin ich entsprechend auch umgezogen, allerdings in die Niederlande, nach Vaals.
    Der grundsätzliche Umzug war durch durch einen Ausbildungsbeginn/Arbeitswechsel innerhalb Deutschlands begründet, ins Ausland ging es ausschließlich aufgrund des besseren Wohnungsangebots und der besseren Lage. Vaals liegt direkt an Aachen und von hier habe ich es kürzer zum Betrieb als aus der Aachener Innenstadt.


    Alle meine Einkünfte werden in Deutschland erbracht.


    Wenn ich den Umzug in WISO 2017 angebe und "Liegt die neue Anschrift in Deutschland" mit "Nein" ankreuze, darf ich nur weitermachen, wenn ich als Grund "Entsendung in das Ausland", "Rückumzug ins Ausland nach befristeter Tätigkeit" oder "Rückumzug ins Ausland nach unbefristeter Tätigkeit" angebe, was ja alles nicht der Fall ist.


    Kann ich den Umzug innerhalb der Werbungskosten irgendwie geltend machen, obwohl der Umzug ins Ausland ging? Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands wäre das ja der Fall, aber Umzüge ins Ausland sind leider anders geregelt.
    Wo kann ich den Umzug sonst geltend machen? Denn umziehen musste ich ja in jedem Fall.


    Ich bin für jeden Hinweis oder Erfahrungen dankbar [Blockierte Grafik: https://forum.steuerberaten.de/images/smilies/icon_e_smile.gif]

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem Wohnsitz in den Niederlanden bringt einkommensteuerlich ganz andere Probleme für Dich mit. Grundsätzlich bist Du nämlich dort unbeschränkt steuerpflichtig und nicht in D. Dafür gibt es dann wiederum entsprechende staatliche Vereinbarungen (DBA, Grenzgängererlasse, etc.), Du solltest Dich an einen grenznah ansässigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden, der sich mit Grenzgängern und den entsprechenden Anweisungen der Finanzverwaltung auskennt.

  • Vielen Dank für den Hinweis, mit dem Themenkomplex habe ich mich schon auseinandergesetzt. Deswegen auch mein Hinweis, dass ich alle meine Einkünfte in Deutschland erbringe und entsprechend in Deutschland einkommenssteuerpflichtig bin.


    Hier geht es wirklich nur um meine Einkommenssteuererklärung für das vergangene Jahr und darum, wie ich hier meinen Umzug einbringen kann.

  • Hier geht es wirklich nur um meine Einkommenssteuererklärung für das vergangene Jahr und darum, wie ich hier meinen Umzug einbringen kann.

    Trotzdem wirst du klären müssen, inwieweit die Niederländer von dir noch eine Einkommensteuererklärung haben wollen. Mit dem Umzug bist du dort steuerpflichtig geworden, wie miwe4 schon erläutert hat.


    Der Umzug scheint mir doch eher privat veranlasst zu sein, wenn du deine Arbeitsstelle in Deutschland behalten hast. Damit hast du im Rahmen der deutschen Einkommensteuer m. E. nach keine Chance, bei den Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit Umzugskosten geltend zu machen. Ob dies in den Niederlanden geht, musst du dort klären.

  • Die Klärung meiner Einkommenssteuerpflicht mit den Niederlanden und Deutschland hat bereits stattgefunden. Alle entsprechenden Anträge liegen bearbeitet vor, sowohl dem Finanzamt als auch meinem Arbeitgeber.
    Ich bin in Deutschland sowohl im Jahr 2016 als auch in den nächsten Jahren einkommenssteuerpflichtig.


    Dass ich gerade in eine benachbarte niederländische Gemeinde, statt direkt nach Aachen, gezogen bin, ist absolut privat veranlasst. Diese Distanz von 5 km und die damit entstandenen Kosten möchte ich auch nicht steuerlich absetzen.


    Es geht mir darum, dass ich vorher in Greifswald, 750 km entfern von Aachen, gewohnt und gearbeitet habe.
    Mit meinem Jobwechsel nach Aachen ist dies eine Distanz, die ich allein für den Job bewältigt habe.


    Wäre ich von Greifswald direkt nach Aachen hinein gezogen, wäre das alles gar kein Problem. Wäre ich für zwei Wochen in die Aachener Innenstadt und von dort dann in die Niederlande gezogen, wäre es auch kein Problem.
    Ich möchte hier allerdings nicht tricksen. Ich bin eben (leider) nicht 750 km innerhalb Deutschlands nach Westen gezogen, sondern direkt 755 km in das nächstliegende Land.


    Dass es dadurch komplizierter geworden ist und ich meine Einkommenssteuerpflicht nun mit zwei Ländern statt mit einem klären muss, ist mir absolut bewusst.


    Ich möchte nur wissen, ob ich den grundsätzlichen Umzug vom Umfeld meiner alten Arbeitsstelle in das Umfeld meiner neuen Arbeitsstelle absetzen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Dass ich gerade in eine benachbarte niederländische Gemeinde, statt direkt nach Aachen, gezogen bin, ist absolut privat veranlasst.

    Wieso? Du bist umgezogen von Greifswald nach Vaals, weil Deine Arbeit in der Nähe von Vaals ist. Ansonsten dürfte man auch innerhalb von Deutschland Probleme mit dem Umzug haben. Wo Du Deinen Wohnsitz wählst, ist sicher Deine private Entscheidung, aber der Umzug ist meiner Ansicht nach trotzdem beruflich veranlaßt.

  • Wieso? Du bist umgezogen von Greifswald nach Vaals, weil Deine Arbeit in der Nähe von Vaals ist. Ansonsten dürfte man auch innerhalb von Deutschland Probleme mit dem Umzug haben. Wo Du Deinen Wohnsitz wählst, ist sicher Deine private Entscheidung, aber der Umzug ist meiner Ansicht nach trotzdem beruflich veranlaßt.

    (Meine Formulierung in dem Zitat bezog sich auf den Vorredner.)


    Aber genau darum geht es mir! Und genau deswegen würde ich gerne wissen, wie ich das in WISO 2017 einpflegen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Und genau deswegen würde ich gerne wissen, wie ich das in WISO 2017 einpflegen kann.

    Ehrlich gesagt: keine Ahnung. Diese Abklärung mit der FA scheint ja dem zu widersprechen, was miwe4 zur Steuerpflicht geschrieben hat. Vielleicht unter Sonstige Ausgaben und in einem Begleitschrieben auflisten, wie die sich zusammen setzen. :/


    P.S.: Ich bin jetzt davon ausgegangen, daß vom WISO steuer:Sparbuch 2017 die Rede ist.