Guten Tag,
ich bin gerade dabei, meine Steuererklärung mit WISO 2017 fertig zu stellen. Dabei bin ich auf ein Verständnisproblem gestoßen.
Ich war 2016 erst in Mecklenburg-Vorpommern berufstätig und habe dann eine Ausbildung in Aachen begonnen.
Dafür bin ich entsprechend auch umgezogen, allerdings in die Niederlande, nach Vaals.
Der grundsätzliche Umzug war durch durch einen Ausbildungsbeginn/Arbeitswechsel innerhalb Deutschlands begründet, ins Ausland ging es ausschließlich aufgrund des besseren Wohnungsangebots und der besseren Lage. Vaals liegt direkt an Aachen und von hier habe ich es kürzer zum Betrieb als aus der Aachener Innenstadt.
Alle meine Einkünfte werden in Deutschland erbracht.
Wenn ich den Umzug in WISO 2017 angebe und "Liegt die neue Anschrift in Deutschland" mit "Nein" ankreuze, darf ich nur weitermachen, wenn ich als Grund "Entsendung in das Ausland", "Rückumzug ins Ausland nach befristeter Tätigkeit" oder "Rückumzug ins Ausland nach unbefristeter Tätigkeit" angebe, was ja alles nicht der Fall ist.
Kann ich den Umzug innerhalb der Werbungskosten irgendwie geltend machen, obwohl der Umzug ins Ausland ging? Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands wäre das ja der Fall, aber Umzüge ins Ausland sind leider anders geregelt.
Wo kann ich den Umzug sonst geltend machen? Denn umziehen musste ich ja in jedem Fall.
Ich bin für jeden Hinweis oder Erfahrungen dankbar [Blockierte Grafik: https://forum.steuerberaten.de/images/smilies/icon_e_smile.gif]