Steuererklärung für Vermietung ohne Grundbucheintrag

  • Hallo,


    ich Vermiete ein Wohnung und möchte meine Miteinnahmen versteuern und möchte idealerweise Renovierungskosten von der Steuer absetzten.


    Mein Problem:
    ich bin nicht im Grundbuch für die Wohnung eingetragen sondern meine Oma.
    Diese hat mir die Wohnung überlassen. Ich habe nun einige Renovierungen auf meine Rechnung durchgeführt und will nun natürlich idealerweise die Renovierungskosten in irgendeiner Art absetzten.
    1. Habe ich jetzt Pech gehabt und kann die Kosten nur absetzten wenn ich im Grundbuch eingetragen bin?
    Oder 2.
    kann ich mit meiner Oma einen Mietvertrag aufsetzten, mit mir als Mieter und ich vermiete die Wohnung nur unter?
    Falls Untevermieten geht, wie hoch muss die Miete mit meiner Oma ausfallen?
    66 Prozent der Ortsüblichen Miete?


    Was kann ich an Renovierungskosten bei Untervermietung absetzten?

  • ich bin nicht im Grundbuch für die Wohnung eingetragen sondern meine Oma.

    Das spielt hier im Steuerrecht keine Rolle - vorausgesetzt, du bist wirtschaftlicher Eigentümer (hier ist die Glaubhaftmachung der Überlassung wichtig, gerade weil unter Verwandten).


    Diese hat mir die Wohnung überlassen. Ich habe nun einige Renovierungen auf meine Rechnung durchgeführt und will nun natürlich idealerweise die Renovierungskosten in irgendeiner Art absetzten.

    Willst du die Wohnung denn vermieten oder selber nutzen? Nur bei Vermietung an Fremde Dritte oder verbilligt an Angehörige hast du doch nur eine Chance, Aufwendungen anzusetzen.


    Andere Frage ist möglicherweise, ob diese Renovierungen von dir oder von Handwerkern erledigt wurden. Bei Handwerkern ist möglicherweise § 35a EStG anwendbar.


    kann ich mit meiner Oma einen Mietvertrag aufsetzten, mit mir als Mieter und ich vermiete die Wohnung nur unter?
    Falls Untevermieten geht, wie hoch muss die Miete mit meiner Oma ausfallen?

    Das wäre Missbrauch, § 42 AO in meinen Augen. Deiner Oma gehört die Wohnung - sie hat also ein ursprüngliches Recht auf Nutzung. Wenn Sie dir die Wohnung überlassen hat, steht m. E. keine Untermiete zur Verfügung, damit sie wieder hier wohnen kann.


    Du solltest hier fachmännischen Rat einholen - im Zusammenhang mit Grundstücken kann man verdammt viel falsch machen.

  • Hallo babuschka,


    was bedeutet "wirtschaftlicher Eigentümer"?
    Hinweis:
    Wir waren noch nicht beim Notar und haben die Wohnung noch nicht auf mich umgeschrieben.



    Aber:
    Ich vermiete an dritte und ich bekomme auch selbst die Miete, und meine Oma hat mir die Wohnung umsonst überlassen.


    Was mich stutzig macht im Steuerformular unter Vermietete Objekte ist das Feld "Eigentümer" .
    Und hier soll ich mich dann eintragen ? Obwohl laut Grundbuch die Wohnung meiner Oma gehört?


    Zudem gibt es das Eingabefeld "Einheitswert Az." Ich hab kein Aktenzeichen, vielleicht hat meine Oma ein Aktenzeichen, ich habe noch keins.
    Bekomme ich dann Nachricht vom FInanzamt und die weißen mir ein Aktenzeichen zu?

    • Offizieller Beitrag

    Ich vermiete an dritte und ich bekomme auch selbst die Miete, und meine Oma hat mir die Wohnung umsonst überlassen.

    Du solltest Dich dringendst an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden. Ihr macht aktuell alles verkehrt, was man nur verkehrt machen kann.


    Was mich stutzig macht im Steuerformular unter Vermietete Objekte ist das Feld "Eigentümer" .

    Mit guten Grund. Die Vermietungseinkünfte müsstest Du trotzdem erklären. In diesem Fall wohl analog einer Behandlung als Untervermieter. Wie gesagt, nächste Wochen Termin beim Steuerprofi machen!