Problem mit der IST-Versteuerung SKR 03 Lieferantenrechnung

  • Hallo,


    ich verwende den Unternehmer 365 und den Kontenrahmen SKR 3 nach DATEV.


    Mein Problem ist, das wenn ich Rechnungen im System eingebe die entsprechenden Steuern per sofort in der UST Voranmeldungen auftauchen
    auch wenn diese noch nicht beglichen wurden.


    Um dieses Problem zu lösen hatte ich gedacht,
    ich buche zB. Lieferantenrechnung nicht an 3400 19% sondern an 3200.
    Wenn die Rechnung bezahlt wurde dann
    - Bank 1200 an Kreditor
    - 3200 an 3410 19%


    Etwas unelegant aber ich habe nichts vergleichbares gefunden.
    Wie sollte dies besser verbucht werden ?
    Eine Quelle verriet zB. die offene Kreditor Forderung an 1624 zu buchen zwecks EÜR.


    Bin für jeden Tip offen.


    Gruß Hardy

  • Moin ,


    vorab: die Ist-Besteuerung bezieht sich ausschließlich auf die *vereinnahmten* Entgelte, also Deine Ausgangsrechnungen. Die Vorsteuer kannst Du also, wenn alle formellen Anforderungen einer Rechnung erfüllt sind, durchaus bei Erhalt geltend machen. Wichtig bei der EUR ist eher, dass die Ausgabe/ Kosten selbst erst bei der Zahlung wirksam werden.


    Dafür wäre es doch einfacher, nicht mit Kreditoren (Verbindlichkeiten) zu arbeiten, sondern bei der Zahlung direkt die Kosten zu buchen :)


    Gruss
    Maulwurf

  • Zitat

    Problem mit der IST-Versteuerung


    die entsprechenden Steuern per sofort in der UST Voranmeldungen auftauchen

    Hallo,


    sollte die Festlegung ob "soll" - "Ist" -versteuerung nicht schon beim Anlegen des Mandanten/Firma erfolgen, damit auch der entsprechende Kontenrahmen verwendet wird?


    So würden z.B. bei Rechnungsstellung automatisch das Konto USt.-nicht fällig angesprochen, und bei Begleichung/Zahlungseingang findet die automatische Umbuchung nach 1776 USt. 19% statt.

  • Hallo Maulwurf und Co.


    Vorweg besten dank für die rege Teilnahme am Thread.


    Ja in der Tat, habe mich etwas eingelesen zu diesem Thema, kann ich die Vorsteuer einer Lieferantenrechnung bei Rechnungsstellung geltend machen.


    Aber Grundlegend muss ich dieses ja nicht zwingend annehmen sondern kann diese erst bei Bezahlung in Anspruch nehmen. Von daher sollten auch andere Buchungswege möglich sein ?

  • Da hast Du recht, die VSt *muss* nicht sofort gezogen werden; was aber unbedingt beachtet werden muss, ist die ergebniswirsame Buchung der Kosten an sich erst zum Zahlungszeitpunkt. Das mit einer Buchung mit Personenkonten darzustellen, widerspricht ja eigentlich auch dem Sinn der EUR, die nicht, wie bei der Bilanzierung, mit Forderungen und Verbindlichkeiten arbeitet. Eine sinnvolle Methode, hier doch mit offenen Posten zu arbeiten, sehe ich deshalb nicht.. :search: :/


    Viele Grüsse
    Maulwurf

  • Aber Grundlegend muss ich dieses ja nicht zwingend annehmen sondern kann diese erst bei Bezahlung in Anspruch nehmen.

    Das ist richtig - aber bedenke, dass der Staat (das Finanzamt) dir auf diesem Wege einen zinslosen Kredit gewährt! Ist gerade in der Anfangsphase auch nicht zu verachten.