Berücksichtigung Firmenwagen bei Angestellten

  • Hallo,


    auch wenn dieses Thema hier schon mehrfach behandelt wurde, bin ich nach dem Lesen der zahlreichen Beiträge nicht schlauer geworden.


    Kurz zu meiner Situation:


    Ich bin Angestellter eines großen Unternehmens und mir wurde ein Firmenwagen, der auch privat genutzt werden darf, zur Verfügung gestellt. Dieser wird nach der 1% und 0,03% Regelung versteuert, die entsprechenden Beträge werden in meiner monatlichen Entgeltabrechnung ausgewiesen. Von meinem Unternehmen erhalte ich in Kürze hierzu auch eine Kostendeckelungsbescheinigung in der die entsprechende Lohnbesteuerung bestätigt wird. Da ich mich für eine zusätzliche Sonderausstattung entschieden habe musste ich hierfür eine einmalige Zuzahlung leisten.


    Nun meine Fragen:


    1. Muss der geldwerte Vorteil in der Steuererklärung dennoch angegeben werden oder reicht die Kostendeckelungsbescheinigung als Nachweis aus.
    2. Kann ich die einmalige Zuzahlung als Werbungskosten absetzen oder wie kann diese Berücksichtigt werden?



    Viele Grüße
    Jochen

  • Wie schon geschrieben, habe ich ich die Beiträge zu diesem Thema gelesen, aber zu der Fragestellung unter den genannten Bedingungen keine Antwort gefunden - die Suchfunktion ist mir also sehr wohl bekannt.

  • aber zu der Fragestellung unter den genannten Bedingungen keine Antwort gefunden

    Die Antworten sind dort zu finden - du musst allerdings die Berechnung des geldwerten Vorteils ansehen, normalerweise wird dieser berechnet von den Anschaffungskosten + Sonderausstattung. Von diesem Wert muss der AG wiederum Zuzahlungen abziehen - also dürfte der 1%-Wert bei dir die "reinen" Anschaffungskosten abdecken.


    Entschuldigung, zu früh geklickt.
    In der Erklärung musst du hier nichts eingeben - die Beträge sind ja in den einzelnen Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung enthalten.

  • In der Lohnsteuerbescheinigung ist hierzu leider nichts eingetragen, lediglich auf meinen Entgeldabrechnungen sind die 1% und 0,03% Beträge aufgeführt und werden entsprechend versteuert. In welchen Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung sollten die Beträge aufgeführt werden?