§ 13b UStG - Leistungsempfänger als Steuerschuldner

  • Moin, wehr weißt wie mit den § 13 b die Kategorien und entsprechende Buchungszuordnung funktioniert? Und warum werden zB. wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben nicht direkt mit den Kennzeichen oder MwSt. gebucht? Vielen Dank im Voraus

    • Offizieller Beitrag

    Moin, wehr weißt wie mit den § 13 b die Kategorien und entsprechende Buchungszuordnung funktioniert?

    Was meinst Du damit? Du kannst doch den Buchungen Kategorien zuordnen wie Du möchtest.

    Und warum werden zB. wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben nicht direkt mit den Kennzeichen oder MwSt. gebucht?

    Was hat das mit dem Thema "Steuerumschuld" zu tun? Bitte keine Sammelthreads.

  • wehr weißt wie mit den § 13 b die Kategorien und entsprechende Buchungszuordnung funktioniert?

    Kannst du denn mit Mein Geld überhaupt eine Umsatzsteuererklärung machen? Du hast hier keine Buchhaltungssoftware! § 13b UStG beinhaltet rein umsatzsteuerliche Vorgaben, die du in einem Finanzverwaltungsprogramm wohl kaum finden wirst. So weit mir bekannt, kannst du in Mein Geld nicht mit Vor- und Umsatzsteuer getrennt buchen. Hierzu solltest du dir eher Mein Büro aussuchen - dort geht § 13b UStG auch problemlos.

  • Oh Gott. Reverse Charge (13b Abs.2 UStG) in Mein Geld? Da haben schon ausgewachsene ERP Programme und Unternehmen massive Schwierigkeiten, das sauber abzubilden. Vom Verständnis und korrekter Anwendung mal ganz abgesehen.
    Wobei auch der 13b Abs. 3 so seine Tücken hat. Insbesondere, wenn man hier noch das Risiko der additiven Nachversteuerung betrachtet.

  • Danke - wieder etwas dazu gelernt. Arbeite schon längere Zeit nicht mehr mit Mein Geld


    Es fehlen hier aber einige Punkte - ansonsten kann ich nur Falk1 zustimmen, Reverse Charge würde ich nie in einem Finanzverwaltungsprogramm buchen, ist mit viel zu vielen Fallstricken verbunden (wobei ZM oder MOSS nur ein Punkt von mehreren sind).

  • Moin, wehr weißt wie mit den § 13 b die Kategorien und entsprechende Buchungszuordnung funktioniert? Und warum werden zB. wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben nicht direkt mit den Kennzeichen oder MwSt. gebucht? Vielen Dank im Voraus

    Joohh, vielen Dank an alle. So viel Theater wollte ich auch nich auslösen, mein Ziel wäre nur die Rechungen mit den §13 als Umsatz- oder Vorsteuer in eine Statistik um zuwandeln. Es ist klar dass MG keine EStE und keine Buchführung machen kann. Glaube aber ixtrafloor hat wat für mich. Allerdings MG ist seit gestern KO. Habe gerade ein Ticker angereicht. Mal schauen was daraus wird. Also hoffe erst mal an das Prg. dran zu kommen dann kümmer mich um die Paragrafe. OK, Billy werde nach fragen sobald das Prg. funktioniert. Mille Grazie

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe mir einmal erlaubt diese unsägliche Themenüberschrift "Steuerumschuld" zumindest in den allgemeinen Sprachgebrauch "§ 13b UStG - Leistungsempfänger als Steuerschuldner" umzubenennen.


    Bitte künftig selber sinnvolle Überschriften wählen und den Hinweisen der Moderatoren in dieser Hinsicht folgen!