Reisekosten tauchen nicht im Steuertacho auf

  • Wer sagt das und wie berechnet sich der Betrag? ?(

    1176 ./. 492 ergibt doch 684 ?(


    Du hast aber auch die Reisekosten 01.01.-31.12. ermittelt? Ansonsten kann Deine Rechnung ja gar nicht aufgehen.

    Zum Punkt 2: Das habe ich auch schon gesehen. Das passt ja.
    Zum Punkt 3: Sollte der Screenshot zum Thema "Reisekosten 2016" sein oder muss ich irgendwo anders noch etwas eintragen?

  • Kann es sein, daß hier wieder jemand dem Irrtum aufgesessen ist, daß man (Reise/Werbungs)Kosten erstattet bekommt?

    Was für einen Sinn haben die Zahlen dann, wenn man die Einträgt? Ich habe von Jan 2016 - Apr 2016 die Beträge über die Firma ja erhalten. Warum sollte es sich da in dem Punkt ändern?

    • Offizieller Beitrag

    Was für einen Sinn haben die Zahlen dann, wenn man die Einträgt? Ich habe von Jan 2016 - Apr 2016 die Beträge über die Firma ja erhalten. Warum sollte es sich da in dem Punkt ändern?

    Weil diese Erstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung nach Deiner Schilderung doch wohl wahrscheinlich enthalten sind und Deinen geltend gemachten Werbungskosten gegengerechnet werden. Und wenn diese nicht vollständig sind, dann geht die Rechnung eben nicht auf. Kleines Einmaleins.


    Warum fragst Du hier, wenn Du nicht einmal machst, was man Dir sagt? ?(

  • Weil diese Erstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung nach Deiner Schilderung doch wohl wahrscheinlich enthalten sind und Deinen geltend gemachten Werbungskosten gegengerechnet werden. Und wenn diese nicht vollständig sind, dann geht die Rechnung eben nicht auf. Kleines Einmaleins.
    Warum fragst Du hier, wenn Du nicht einmal machst, was man Dir sagt? ?(

    Das ist ein nicht gerechtfertigter Vorwurf. Ich habe die Daten vom Finanzamt importieren lassen und die Nachzahlung kam bereits ohne die Werbungskosten. Die Werbungskosten wurden wie in diesem Beitrag von mir eingetragen, wie man anhand der Bilder sehen kann Reisekosten tauchen nicht im Steuertacho auf


    Ich habe gestern um 15:14 Uhr zum Punkt 3 gefragt, ob ich es noch wo anders eintragen muss oder ob diese Zusammenfassung reicht. Darauf hattest du nicht geantwortet, also gehe ich davon aus, dass es richtig ist. Du solltest eines aber bitte auch verstehen. Nicht jeder ist in diesem Themengebiet ein schnell versteher.

  • Ich habe die Daten vom Finanzamt importieren lassen

    Welche Daten - du kannst maximal die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers über VaSt abrufen. Deine Reisekosten musst du schon alle selber eingeben. Und hier hilft nur ein Einzelnachweis. Jede Reise die enstandenen Kosten ermitteln und die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers gegen rechnen (es gibt ja hier die Frage, ob die Erstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, diese anhaken). Für die Reisen ohne Erstattung entfällt dann der Haken. Aber nur so bekommst du den Betrag, den du noch in der Einkommensteuererklärung ansetzen kannst.



    die Nachzahlung kam bereits ohne die Werbungskosten.

    Dann muss es noch andere Gründe geben. Die können wir hier aber nicht finden, da in deiner Schilderung bislang hierzu noch nichts gesagt wurde. Es gibt ja noch eine Menge anderer Punkte, an denen das Finanzamt von deiner Erklärung abweichen kann. Da hilft nur, Punkt für Punkt Einkommensteuerbescheid und Erklärung abstimmen.

  • Welche Daten - du kannst maximal die Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers über VaSt abrufen. Deine Reisekosten musst du schon alle selber eingeben. Und hier hilft nur ein Einzelnachweis. Jede Reise die enstandenen Kosten ermitteln und die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers gegen rechnen (es gibt ja hier die Frage, ob die Erstattungen in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind, diese anhaken). Für die Reisen ohne Erstattung entfällt dann der Haken. Aber nur so bekommst du den Betrag, den du noch in der Einkommensteuererklärung ansetzen kannst.


    Dann muss es noch andere Gründe geben. Die können wir hier aber nicht finden, da in deiner Schilderung bislang hierzu noch nichts gesagt wurde. Es gibt ja noch eine Menge anderer Punkte, an denen das Finanzamt von deiner Erklärung abweichen kann. Da hilft nur, Punkt für Punkt Einkommensteuerbescheid und Erklärung abstimmen.


    Hallo babuschka,


    danke für deine Erklärung. Ich habe nun alle Tage in den Einzelnachweisen eingetragen. Von 93 Tagen wurden mir 41 Tage an "Pauschalen für Verpflegung" bereits von der Firma erstattet.


    In den EInträgen 1-41 habe ich die Frage "[...] auf der Lohnsteuerbescheinigung Nr. 20 enthalten" mit Ja beantwortet.
    Nun bin ich bei Nr. 42. Wenn ich die Frage bzgl. Nr 20 mit Nein beantworte, dann verlangt es nach Beträgen. Welchen Betrag muss/soll ich eintragen? Mahlzeiten wurden von der Firma nicht gezahlt.


    Gruß


    KleinerAN

  • Wenn ich die Frage bzgl. Nr 20 mit Nein beantworte, dann verlangt es nach Beträgen. Welchen Betrag muss/soll ich eintragen? Mahlzeiten wurden von der Firma nicht gezahlt.

    Hier gehört dann 0 € hin - du hast ja nichts mehr bekommen. Das Programm akzeptiert diese Einträge.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn keine anderweitigen steuerfreien Erstattungen seitens des AG gezahlt worden sind, dann lautet die Beantwortung der Frage zu Zeile 20 doch weiterhin "ja". ?(

  • Frage zu Zeile 20 doch weiterhin "ja".

    richtig - denn alle Erstattungen, die der TE erhalten hat, sind ja in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt. Nur wenn darüber hinaus noch steuerfreie Erstattungen gezahlt worden wären, müsste hier nein angehakt werden.

  • Das klappt leider nicht. Siehe Bild.

    Entschuldigung - mein Fehler. Hatte das angeklickte "nein" völlig überlesen. Aber danke an miwe4 und nesciens, die hier meinen Fehler korrigiert haben.

  • Ich danke euch beiden vielmals für eure Hilfe. Ich habe nur noch eine letzte Frage.


    Warum wird als Pauschale bei Abwesendheit von 8 Stunden 12€ angesetzt und wenn ich Tag X eingebe, dann wird nur 4€ addiert?

  • Warum wird als Pauschale bei Abwesendheit von 8 Stunden 12€ angesetzt und wenn ich Tag X eingebe, dann wird nur 4€ addiert?

    Die 12 € gelten bei einer täglichen Abwesenheit von mehr als 8 Stunden. Wenn keine Übernachtung erfolgt, also eintägige Reise, ab einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden gibt es dann 24 €. Davon werden dann aber Kosten für gestelltes Frühstück, Mittagessen etc. abzogen.


    Daher kann hier ohne weitere Kenntnis deiner Eingaben nicht genau gesagt werden, was hier erfolgt ist.

  • Die 12 € gelten bei einer täglichen Abwesenheit von mehr als 8 Stunden. Wenn keine Übernachtung erfolgt, also eintägige Reise, ab einer Abwesenheit von mehr als 24 Stunden gibt es dann 24 €. Davon werden dann aber Kosten für gestelltes Frühstück, Mittagessen etc. abzogen.
    Daher kann hier ohne weitere Kenntnis deiner Eingaben nicht genau gesagt werden, was hier erfolgt ist.


    Ich bin 8 Stunden beim Kunden ohne Übernachtung. Ein Frühstück oder sonstige Verpflegung wurde nicht vom AG gestellt.


    Dadurch, dass ich mal mehrere Tage bei einem Kunden bin oder mehrmals den Kunden die Woche wechsle, ist das ausgewählte "Weiträumiges Tätigkeitsgebiet" richtig, oder?


    Die momentane Erstattung liegt bei 355,45€. Wenn ich einen weitern Tag hinzugefügt habe, liege ich bei 358,62€.

    • Offizieller Beitrag

    Dadurch, dass ich mal mehrere Tage bei einem Kunden bin oder mehrmals den Kunden die Woche wechsle, ist das ausgewählte "Weiträumiges Tätigkeitsgebiet" richtig, oder?

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

    Die momentane Erstattung liegt bei 355,45€. Wenn ich einen weitern Tag hinzugefügt habe, liege ich bei 358,62€.

    Passt doch bei Grenzsteuersatz um die 25%.