Hallo Miteinander,
Ich habe eine Frage zum Ehegattensplitting, ein Thema zu dem man unendlich viel findet und bei dem ich leider trotzdem nicht durchblicke - zumindest in meiner Situation.
Kurz zu den Rahmenbedingungen:
Eheschließung November 2016
Gehalt Er: ~70k€
Gehalt Sie: ~30k€
keine Kinder
Steuerklasse 3/5 wäre für uns wohl günstiger als 4/4.
Nun ist es jedoch so, dass wir nach unserer Hochzeit keinen Antrag auf Steuerklassenwechsel (von 4/4 auf 3/5) gestellt haben in der Annahme, das bei der Steuererklärung für 2016 rückwirkend geltend machen zu können. Mittlerweile habe ich jedoch das Gefühl, dass das unklug war und die Geltendmachung der 3/5-Klasse für 2016 nur möglich ist, wenn der Antrag zum Steuerklassewechsel noch im November 2016 erfolgt wäre. Stimmt das?
In der Steuererklärung (erstellt mit WISO) wird ja die zuletzt geltende Steuerklasse abgefragt die 4/4 war. Ein Umstellen auf 3/5 hatte einen Programmwarnhinweis zur Folge, so dass ich wieder auf 4/4 umgestellt habe.
Ich habe nun im Zuge der Steuererklärung einen Antrag ausgefüllt und möchte diesen zusammen mit der Steuererklärung abgeben. Muss ich da noch ein paar Zeilen zu schreiben? Wird das Finanzamt 3/5 zugrunde legen oder haben wir da die Chance vertan?
Viele Grüße
pyzyp