Frage zu Ehegattensplitting

  • Hallo Miteinander,


    Ich habe eine Frage zum Ehegattensplitting, ein Thema zu dem man unendlich viel findet und bei dem ich leider trotzdem nicht durchblicke - zumindest in meiner Situation.


    Kurz zu den Rahmenbedingungen:


    Eheschließung November 2016
    Gehalt Er: ~70k€
    Gehalt Sie: ~30k€
    keine Kinder


    Steuerklasse 3/5 wäre für uns wohl günstiger als 4/4.
    Nun ist es jedoch so, dass wir nach unserer Hochzeit keinen Antrag auf Steuerklassenwechsel (von 4/4 auf 3/5) gestellt haben in der Annahme, das bei der Steuererklärung für 2016 rückwirkend geltend machen zu können. Mittlerweile habe ich jedoch das Gefühl, dass das unklug war und die Geltendmachung der 3/5-Klasse für 2016 nur möglich ist, wenn der Antrag zum Steuerklassewechsel noch im November 2016 erfolgt wäre. Stimmt das?


    In der Steuererklärung (erstellt mit WISO) wird ja die zuletzt geltende Steuerklasse abgefragt die 4/4 war. Ein Umstellen auf 3/5 hatte einen Programmwarnhinweis zur Folge, so dass ich wieder auf 4/4 umgestellt habe.
    Ich habe nun im Zuge der Steuererklärung einen Antrag ausgefüllt und möchte diesen zusammen mit der Steuererklärung abgeben. Muss ich da noch ein paar Zeilen zu schreiben? Wird das Finanzamt 3/5 zugrunde legen oder haben wir da die Chance vertan?


    Viele Grüße
    pyzyp

    • Offizieller Beitrag

    Schon wirklich oft und umfassend beschrieben im Forum.


    Die Steuerklasse spielt bei der Einkommensteuererklärung keinerlei Rolle mehr. Sie dient dort ausschließlich der Verprobung des Lohnsteuerabzugs sowie der Überprüfung von Pflichtveranlagungsgründen. Auch gibt es bei der Eingabe in ein Steuerprogramm da nichts "umzustellen". Die Lohnsteuerbescheinigungen sind 1:1 in die Eingabemaske zu übernehmen, denn genau so werden sie dem FA auch elektronisch übermittelt. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird dann in Abhängigkeit von Eures Antrags die Grund- oder Splittingtabelle angewendet (Einzelveranlagung von Ehegatten oder Zusammenveranlagung).

  • Vielen Dank für deine Antwort. Das hab ich, denk ich, nun verstanden

    Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wird dann in Abhängigkeit von Eures Antrags die Grund- oder Splittingtabelle angewendet (Einzelveranlagung von Ehegatten oder Zusammenveranlagung).

    Das gilt dann aber bei uns erst für die Steuererklärung für 2017, da in diesem Jahr der Antrag gestellt wurde, oder?

  • Das gilt dann aber bei uns erst für die Steuererklärung für 2017, da in diesem Jahr der Antrag gestellt wurde, oder?

    Was für einen Antrag hast du denn gestellt? Bestimmt nicht auf Einzelveranlagung, zumindest lässt dein Text hierzu keinen Schluss zu. Und einen Antrag auf Steuerklassenwechsel muss man gesondert machen, das geht nicht über die Steuererklärung.


    Hast du schon einmal über das Faktorverfahren nachgedacht? Da bleibt es bei 4/4, aber die Belastung wird quotal aufgeteilt.

    • Offizieller Beitrag

    Was für einen Antrag hast du denn gestellt? Bestimmt nicht auf Einzelveranlagung, zumindest lässt dein Text hierzu keinen Schluss zu.

    Nun ja, wenn jemand schreibt, daß er einen Antrag ausgefüllt und diesen zusammen mit der Steuererklärung abgeben will, dann gehe ich davon aus, daß er damit nicht die Steuererklärung meint.

  • Hast du schon einmal über das Faktorverfahren nachgedacht? Da bleibt es bei 4/4, aber die Belastung wird quotal aufgeteilt.

    Diese Empfehlung würde ich auch geben.
    Neben dem "Nachteil", zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet zu sein (und vielleicht auch weiteren gefühlten Nachteilen) kann 4/4 mit Faktor dann von Vorteil sein, wenn es zukünftig (un)geplante Lohnersatzleistungen wie z. B. Eltern-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Verletztengeld geben sollte.

    • Offizieller Beitrag

    In der Steuererklärung (erstellt mit WISO) wird ja die zuletzt geltende Steuerklasse abgefragt die 4/4 war. Ein Umstellen auf 3/5 hatte einen Programmwarnhinweis zur Folge, so dass ich wieder auf 4/4 umgestellt habe.
    Ich habe nun im Zuge der Steuererklärung einen Antrag ausgefüllt und möchte diesen zusammen mit der Steuererklärung abgeben. Muss ich da noch ein paar Zeilen zu schreiben? Wird das Finanzamt 3/5 zugrunde legen oder haben wir da die Chance vertan?

    Dem TE geht es nur um die ESt-Erklärung 2016 und seinen (Irr)glauben, er müsse in dieser einen Antrag auf die Gewährung irgendeiner Steuerklasse für diesen Zeitraum stellen. Er ist offensichtlich in Unkenntnis darüber, dass dort, in Abhängigkeit von der Veranlagungsart der Eheleute, nur Grund-/Splittingtabelle Anwendung finden.

  • Dem TE geht es nur um die ESt-Erklärung 2016 und seinen (Irr)glauben, er müsse in dieser einen Antrag auf die Gewährung irgendeiner Steuerklasse für diesen Zeitraum stellen.

    Er fragt aber auch nach 2017

    Das gilt dann aber bei uns erst für die Steuererklärung für 2017, da in diesem Jahr der Antrag gestellt wurde, oder?


    Und man kann trotzdem den Hinweis auf 4/4 mit Faktor geben, was aufgrund

    Gehalt Er: ~70k€
    Gehalt Sie: ~30k€

    durchaus überdenkenswert ist.


    erstellt mit WISO

    Welches WISO-Steuerprogramm meinst Du? Es gibt da nicht nur eines.
    Im Steuersparbuch hast Du die Möglichkeit, das ganze im Planspielmodus durchzuspielen (wie das in den anderen Programmen von WISO ist, weiß ich nicht).

    • Offizieller Beitrag

    Er fragt aber auch nach 2017

    Nein, er fragt nach der Steuererklärung für 2017 und nicht nach dem Lohnsteuerabzugsverfahren.Dann könnte man den TE allenfalls noch darauf verweisen, dass aufgrund der Abschnittsbesteuerung die Veranlagungsart in jedem Veranlagungszeitraum neu gewählt werden kann.

  • Hallo Miteinander,


    hier ist ja einiges geschrieben worden :) Danke für eure Beiträge.
    Was sicherlich aufgefallen ist und mir nun auch deutlich wird, ist mein (gefährliches) Halbwissen in Steuerangelegenheiten. Die Antworten hier helfen mir aber klarer zu sehen.


    Bei dem Antrag, von dem ich hier schrieb, handelt es sich um den Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und ich habe nun verstanden, dass ich diesen a) nicht mit der Steuererklärung sondern gesondert abzugeben habe und dieser b) nichts mit der Steuererklärung zu tun hat.


    Bei dem WISO-Programm, von dem ich schrieb handelt es sich um WISO steuer:Sparbuch 2017.


    4/4 mit Faktor ist tatsächlich eine Überlegung wert, vor allem da dieses Jahr Nachwuchs kommt und Elterngeld beantragt werden wird. Ich werde den Antrag auf Steuerklassenwechsel nun vorerst noch nicht einwerfen, sondern erst mal versuchen alles durchzurechnen und dann zu entscheiden. Ich hatte nur 3/5 im Blick.



    Viele Grüße
    pyzyp

    • Offizieller Beitrag

    Was sicherlich aufgefallen ist und mir nun auch deutlich wird, ist mein (gefährliches) Halbwissen in Steuerangelegenheiten.

    Respekt für diese selbstkritische Einschätzung. :thumbup: Kann mich nicht erinnern, daß das schon mal sonst jemand von sich gesagt bzw. geschrieben hat.

    Bei dem WISO-Programm, von dem ich schrieb handelt es sich um WISO steuer:Sparbuch 2017.

    Dann mein Tipp: nimm Dir die Zeit und lese die Hilfetexte, da wird vieles auch für Nichtprofis wie Dich und mich klarer. Man darf sich da auch nicht von den Begriffen und Paragraphen abschrecken lassen. ;)

  • Was sicherlich aufgefallen ist und mir nun auch deutlich wird, ist mein (gefährliches) Halbwissen in Steuerangelegenheiten.

    Auch von meiner Seite "alle Achtung".



    sondern erst mal versuchen alles durchzurechnen und dann zu entscheiden. Ich hatte nur 3/5 im Blick.

    Dabei hilft dir das Steuersparbuch mit dem "Planspiel".