Hallo,
bei einer anerkannten DHHF entstanden, durch einen Rechtsstreit mit dem Vermieter (wegen Schönheitsreparaturen) Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
Kann mir bitte jemand sagen, ob diese Ausgaben zu den sonstigen Kosten bei der DHHF gehören?
Wenn nicht, ist u. U. auch eine Berücksichtigung bei den außergewöhlichen Ausgaben möglich?
Ist ein ferner die Berücksichtigung der Umzugskosten (Räumungsurteil) von einer in eine andere Wohnung (beides DHHF) möglich.
Da die dopplete haushaltsführung beruflich bedingt ist, müssten doch auch die Folgekosten absetzbar sein.
Vielen Dank für die Hilfe.
KG