Wohnsitz in den USA, kein Wohnsitz in D, Einkommen in beiden Länder - Welche Steuerklasse?

  • Hi,


    Ich bin leider auf ein Thema gestossen, was selbst Steuerprofis bisher nicht zu meiner Zufriedenheit beantworten konnte - aus welchem Grunde auch immer.


    Sachlage: Ich bin in der Ruhephase einer Altersteilzeitregelung, seit vielen Jahren verheiratet mit einer Amerikanerin und lebe seit 2016 komplett in den USA, d.h. aktuell kein Wohnsitz in Deutschland. Mein Einkommen in D ist aktuell mein Gehalt bis hin zur Rente, was auf ein deutsches Konto geht. In den USA sind es einige wenige Dividenden, die dort auf ein Konto gehen.


    Was mich komplett (und böse) überraschte, war, dass das FA plötzlich meine Steuerklasse in 6/0 änderte und offensichtlich sämtliche Freibeträge löschte. Ich habe natürlich in den Regelungen zur Steuerklasseneinteilung nachgelesen, muss aber passen, denn ich habe nichts gefunden, was eine Eintragung in 6/0 rechtfertigt. Ich bin nach wie vor verheiratet, so dass schon mal die /0 unkorrekt erscheint, die 6/ kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen, da sich mein Haupteinkommen in D bleibt und dort auch versteuert wird. Dabei kommt natürlich auch ein Doppelbesteuerungsabkommen zum tragen, was mir voll bewusst ist.


    Die Buhl Steuersoftware trägt Steuerklasse 4 ein. Was ist nun korrekt? Um einige Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Was mich komplett (und böse) überraschte, war, dass das FA plötzlich meine Steuerklasse in 6/0 änderte und offensichtlich sämtliche Freibeträge löschte. Ich habe natürlich in den Regelungen zur Steuerklasseneinteilung nachgelesen, muss aber passen, denn ich habe nichts gefunden, was eine Eintragung in 6/0 rechtfertigt.

    Ich würde mal auf § 39c EStG - Einbehaltung der Lohnsteuer ohne Lohnsteuerabzugsmerkmale tippen.


    Ich bin nach wie vor verheiratet, so dass schon mal die /0 unkorrekt erscheint, die 6/ kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen, da sich mein Haupteinkommen in D bleibt und dort auch versteuert wird. Dabei kommt natürlich auch ein Doppelbesteuerungsabkommen zum tragen, was mir voll bewusst ist.

    /0 bedeutet nichts anderes, als dass beim Lohnsteuerabzug keine Kinderfreibeträge zu berücksichtigen sind.


    Die Buhl Steuersoftware trägt Steuerklasse 4 ein.

    Das nun auf keinen Fall, da keiner der Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Grundsätzlich ist eine beschränkte Einkommensteuerpflicht gegeben, womit ggf. die Steuerklasse 1 für den Lohnsteuerabzug in Frage kommen würde. Im Rahmen der ESt-Veranlagung müsste dann ein Steuerberater prüfen, ob ein Antrag auf Behandlung als unbeschränkt Einkommensteuerpflichtiger zulässig ist.


    Was hat denn das FA auf Deine Nachfrage hin denn überhaupt zu dem Sachverhalt gesagt? Dahingehend hast Du Dich ja nicht eingelassen.