Umsatzsteuer auf Gutschrift für Provision

  • Hallo,
    ich bin Kleinunternehmer. Eine Bekannte hat mir Kunden vermittelt. Sie forderte für die Vermittlung 10% des Umsatzes, den ich mit den Kunden erwirtschafte.
    Nun habe ich die erste Rechnung erstellt und meiner Bekannten 10% des Rechnungswertesüberwiesen. Meine Bekannte bittet mich nun, ihr eine Provisions-Gutschrift zu erstellen, damit sie keine Umsatzsteuerzahlen muss.
    Nun habe ich gesehen, dass ich auf einer Gutschrift auch die Umsatzsteuerausweisen muss. Angenommen ich habe 1000 Euro vom Kunden bekommen und100 Euro Provision gezahlt.


    Welchen Betrag muss ich hier auf der Gutschrift ausweisen? 119 Euro, weil ich 100 gezahlt habe und die 19Euro Umsatzsteuer sind?


    Welchen Betrag kann ich als Aufwand in meiner Einnahmen-Überschuss Rechnung aufnehmen?


    Vielen Dank

  • Moin susisonne,


    bei der getroffenen Vereinbarung von 10 % für mich eindeutig 100 € - sonst wäre Dein Aufwand, wie auch bei der Rechnungslegung durch die Bekannte - mangels Vorsteuabzug bei Dir - etwas zu hoch 8)


    Viele Grüsse
    Maulwurf

  • Vielen Dank für deine Antwort.


    Wenn ich 100 Euro auf die Gutschrift (was ja wenn ich das richtig nachgelesen habe eigentlich eine Rechnung ist) schreibe und auch 100 Euro als Aufwand angebe, muss dann meine Bekannte Steuern darauf zahlen?

  • Vielen Dank für deine Antwort.


    Dann lasse ich mir nun einmal von meiner Bekannten erklären, warum sie meint dass sie keine Steuer zahlen muss, wenn ich neben der Geld-Überweisung noch eine schriftliche Gutschrift erstelle. Ich habe erst seit diesem Jahr Gewerbe angemeldet und kenne mich noch nicht so gut aus.

  • warum sie meint dass sie keine Steuer zahlen muss, wenn ich neben der Geld-Überweisung noch eine schriftliche Gutschrift erstelle.

    Meint sie vielleicht die Umsatzsteuer? Oder sie ist wirklich ahnungslos und weiß nicht, dass es sich hier um sonstige Einkünfte handeln kann. Das können wir hier aber nicht beurteilen.


    Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, ob die Bekannte dies öfter macht und ob sie dann beim Finanzamt ebenfalls einen Antrag auf "Kleinunternehmer" gestellt hat. Denn sonst musst du in der Gutschrift die Umsatzsteuer ausweisen, darfst sie selber aber nicht als Vorsteuer ansetzen. Dafür erhöht diese Umsatzsteuer dann deine Aufwendungen in der EÜR als Teil der Leistung wie bei allen anderen Rechnungen auch, die du bekommst.

    • Offizieller Beitrag

    Eine Bekannte hat mir Kunden vermittelt. Sie forderte für die Vermittlung 10% des Umsatzes, den ich mit den Kunden erwirtschafte.

    In welcher Eigenschaft hat die freundliche Bekannte Dir denn die Kunden verbunden mit einer solchen Forderung vermittelt. Als Privatperson oder im Rahmen eines Geschäftsbetriebes?


    Du selber solltest Dich noch einmal ganz gezielt zu den Rechnungsformalien des UStG und dort insbesondere auch zu den umsatzsteuerlichen Gutschriften einlesen. Das kann Dich im Zweifel mal ganz schön in Bedrängnis bringen.