Pendeln zwischen zwei Standorten während der Arbeits-/Dienstzeit

  • Hallo zusammen!


    Erster Post da ich das explizit so noch nicht habe finden können. Was mich wundert weil es eigentlich gar nicht so unüblich ist. :-/
    Ich entschuldige mich daher bereits vorab dafür, falls es bereits ein passendes Thema gibt das ich über die Suche hätte finden müssen.


    Folgende Situation:
    Meine Frau (Lehrerin) ist an Schule (A) beschäftigt. Von der Stadt wurde Sie jetzt für eine nTeil Ihrer Stunden an eine andere Schule abgeordnet.
    Sprich: An 3 von 5 Tagen fährt Sie zu Schule (B) und unschließend zu Schule (A) und dann nach Heim.
    An den anderen beiden Tagen ist es quasi umgekehrt. Also erst zu (A) und dann zu (B) und dann nach Hause.


    Frage:
    Fahrtkostenpauschale beziehen sich ja immer auf den vertraglichen Arbeitgeber bei dem Sie angestellt ist. Also demnach immer Schule (A).
    Was ist jetzt mit den Fahrten zwischen den beiden Schulen? Bzw. wenn sie erst zur Schule (B) fährt? Kann man da eine KM-Pauschale als Dienstreisekosten absetzen? :-/
    Zurückgelegt wurden die Strecken natürlich stets mit dem Privat-PKW.

    • Offizieller Beitrag

    Ähnliche Fälle, auch kürzlich erst, wurden reichlichst im Forum behandelt.


    Erst einmal musst Du/Sie prüfen, was die 1.Tätigkeitsstätte ist: 2014-10-24-ergaenztes-bmf-schreiben-reform-steuerliches-reisekostenrecht.pdf


    Und danach wird sich dann ergeben:

    Fahrtkostenpauschale beziehen sich ja immer auf den vertraglichen Arbeitgeber bei dem Sie angestellt ist. Also demnach immer Schule (A).

    Und somit ergibt sich für diese Tage:
    Fahrt Wohnung -> 1.Tätigkeitsstätte (A) = Entfernungspauschale x 50% (da nur eine Fahrt hin)
    Fahrt 1.Tätigkeitsstätte (A) -> auswärtige Tätigkeitsstätte (B) = Reisekostengrundsätze = tatsächliche Kosten bzw. Kilometerpauschale für genutztes Verkehrsmittel
    auswärtige Tätigkeitsstätte (B) -> Wohnung = Reisekostengrundsätze = tatsächliche Kosten bzw. Kilometerpauschale für genutztes Verkehrsmittel


    Und dem sind natürlich die steuerfreien AG-Erstattungen gegenüberzustellen bzw. diese sind zu erklären/kürzen.

  • Guten Abend!

    Diese Fahrsituation lässt sich noch etwas komplizierter darstellen.

    Die komm. Schulleitung einer Schule pendelt an mindestens 3 Tagen der Woche zwischen Standort A (Entfernung Haus 8 km) Standort B (Entfernung Haus 7 km) und dann wieder zu Standort A. (Entfernung Standort A und Standort B 6 km)

    Es handelt sich um keine Abordnung.

    Es werden an jedem Tag beide Standorte tatsächlich aufgesucht und zwischen ihnen gependelt.



    Vielen Dank!!

    • Offizieller Beitrag

    Es werden an jedem Tag beide Standorte tatsächlich aufgesucht und zwischen ihnen gependelt.

    Und wo ist jetzt das Problem, da die 1. Tätigkeitsstätte doch definiert ist?