Nebenkostenabrechnung Rückerstattung Buchhaltung

  • Hallo guten Morgen,


    Die letzte Diskussion über o. g. Tema ging leider in eine eigenwillige Richtung.
    Auf die völlig überheblichen Antworten von ixtrafloor kann ich gut verzichten.
    Es ist überheblich, wenn man mehrfach die Fragenden auf irgendeine Internetseite verweist, sei es hier im Forum oder anderswo, wenn man selbst mit seinen eigenen Worten nichts dazu weiß, sollte man möglichst versuchen sich solche Aktionen zu verkneifen.


    Nochmal kurz zum Tema bezüglich der Nebenkosten, es wurde vermehrt über das Konto 4211 diskutiert. Meine Aussage dazu;
    Die Buchhaltung haben wir vom Steuerbüro so übernommen, der Mietvertrag ist mit 19% ausgewiesen, weil Vermieter sich für diese Option entschlossen hatte.


    Der Hintergrund, warum das Konto 4211 gebucht wird, ich erstelle zum Jahresabschluss eine Gewerbesteuererklärung, u. a. wird das Saldo des Kontos für diese Erklärung benötigt.
    Unser Steuerberater hatte vor mir die Buchhaltung so geführt, aus diesem Grund stand das Konto 4211 für mich nicht in Frage.


    Meine Frage wurde leider bei der Diskussion nicht wirklich beantwortet, diese hat sich in den letzten Tagen für mich geklärt.


    Vielen Dank für die Antworten zu meinem letzten Thread


    Gruß anne

    2 Mal editiert, zuletzt von Abteilung_Buero ()

  • Es gibt das Saldierungsverbot des HGB! D.h. du darfst Erstattungen nicht einfach auf ein Konto mit Aufwendungen buchen.
    Du hast zwei Möglichkeiten: entweder auf Ertragskonto buchen (hier wären es unter Umständen nach BilMoG dann sogar Umsätze oder ein eigenes (Unter-)konto zu 4211 (das durchaus für die Nebenkosten genutzt werden kann). Mit dem Unterkonto hast du eine transparente Trennung von Aufwand und Ertrag, die Summierung aber dann als Saldo.

  • Moin anne,


    wie ich die Gutschriften buchen würde, hatte ich ja beschrieben - vielleicht kannst Du dazu nochmal Deinen StB befragen?



    Die letzte Diskussion über o. g. Tema ging leider in eine eigenwillige Richtung.

    Da hast Du leider recht; bisher herrschte hier in diesem Forum eigentlich ein sachlicher und fairer Umgangston - und das sollte auch so bleiben 8)


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Es gibt das Saldierungsverbot des HGB! D.h. du darfst Erstattungen nicht einfach auf ein Konto mit Aufwendungen buchen.

    guten Morgen babuschka


    ich denke, du hast mich auch nicht verstanden.



    es hat sich geklärt, vielen Dank für Deine Antowrten


    Gruß anne

  • ich denke, du hast mich auch nicht verstanden.

    Guten Morgen Abteilung_Buero,


    ich habe dich recht gut verstanden - du hast meinen Hinweis nicht verstanden. Du darfst nicht das gleiche Konto für Erstattungen nehmen wie für die Aufwendungen (Vorschrift für alle Kaufleute, § 246 Abs. 2 HGB: Forderungen dürfen nicht mit Verbindlichkeiten, Aufwendungen nicht mit mit Erträgen verrechnet werden).
    Da nicht zu erkennen ist, ob eine Kapitalgesellschaft im Spiel ist, kann ich zu den Ausnahmen in den nur für Kapitalgesellschaften geltenden Paragraphen nichts sagen.


    Ansonsten sage ich hierzu nichts mehr.