Verwaltung von Eigentumswohnung mit externem Verwalter + EÜR / Steuer

  • Nach vielen erfolgreichen Stunden des Einrichtens stehe ich doch jetzt vor einem Brocken, den ich gedanklich gerade nicht lösen kann. Ich bin gerade nicht mal sicher, ob es sich überhaupt lösen lässt mit dem HV.


    - der Mieter zahlt Miete + NK + HK monatlich.
    - der Eigentümer zahlt monatlich Wohngeld (Betriebskosten, Rücklage, Verwalterkosten usw.)
    - HK Abrechnung wird extern erstellt



    Ziele:1) die NK/HK Abrechnung für den Mieter soll über HV erstellt werden
    2) die EÜR soll die korrekten Beträge für die Anlage V der Steuererklärung ausweisen
    3) die Salden der Bank sollen in den wirtschaftlichen Auswertungen mit dem IST übereinstimmen



    (1) ist wunderbar machbar, wenn das Wohngeld über's Jahr auf ein Verrechnungskonto gebucht wird und erst mit der Abrechnung des Verwalters die eigentlichen Ausgaben - bezahlt vom Verrechnungskonto - gebucht werden. Wird es so gehandhabt stimmen auch die Salden der Bankkonten (3). Leider ist eine Umbuchung von Bank > Wohngeld Verrechnungskonto keine Ausgabe im herkömmlichen Sinne - daher erscheint sie auch nicht in der EÜR. Wenn das Hausgeld auf ein dediziertes Hausgeld VZ Konto gebucht wird, stimmt zwar die EÜR, aber mit der ersten Abrechnung bei dem Ausgaben für den Mieter gebucht werden, zerhaut es diese, denn die kalten Nebenkosten werden als Ausgabe für den Mieter erfasst, sind aber eigentlich durch die Hausgeldzahlung schon abgegolten. Zwei Ausgaben in der EÜR darf es daher nicht geben.


    Der Knoten im Kopp: Geht das überhaupt mit HV, dass der Eigentümer der Wohnung sowohl ggü dem Mieter korrekt abrechnet und auch eine korrekte EÜR hat?



    // Edit
    Um die monatliche Zahlung des Wohngeldes korrekt in der EÜR zu erfassen (vor allem im laufenden Jahr), muss die Wohngeldzahlung auf ein 4xxx Konto gebucht werden. Mit der Betriebskostenabrechnung des externen Verwalters, werden die dort gebuchten Kosten dann korrekt verteilt (NK/HK für Mieter, Verwaltungskosten auf 4300, Rücklagen etc.). Das klappt soweit auch, allerdings sind die Schritte aufwändig
    1) Erstattung über den kompletten Wohngeldbetrag aus dem Vorjahr buchen
    2) Betriebskostenabrechnung entsprechend der eigentlich geleisteten Positionen aufteilen (NK, HK, Verwalterkosten etc)



    Fragen:
    - Sind Umbuchungen innerhalb von Umlagekonten möglich? Im Forum hieß es nein - wäre aber in diesem Fall super praktisch :)
    - Wäre das nicht auch ein Fall für's Verrechnungskonto und man lebt damit, dass die EÜR im laufenden Jahr, bis alle Abrechnungen da sind, eben falsch ist?