Welcher Buchungskreis ist Künstlersozialkasse

  • Ich habe schon mit der Suchfunktion gesucht, aber keine Hilfe gefunden: Was ist denn der korrekte Buchungskreis, wenn ich meine Ausgaben für die Künstlersozialkasse erfassen will? (Bei der Umsatzssteuervoranmeldung)


    Grüße,


    Walmo

    • Offizieller Beitrag

    meine Ausgaben für die Künstlersozialkasse erfassen will? (Bei der Umsatzssteuervoranmeldung)

    Was soll denn da für ein Zusammenhang bestehen? Was sollte die einer einer USt-Anmeldung zu suchen haben? ?(

  • Da habe ich mich missverständlich ausgedrückt, es geht um die Erfassung meiner Ausgaben übers Online-Banking für die E-Ü-Rechnung (und aus der wird ja dann die Umsatzsteuervoranmeldung generiert).


    Weiß denn jemand, was der korrekte Buchungskreis ist?

  • Ich habe mich nochmal durch die alten Threads gewühlt und versuche mir jetzt, die Antwort selbst zusammenzuklauben.


    Vielleicht kann mir jemand, der sich auskennt sagen, ob ich richtig liege:


    "Die Krankenkassenbeträge werden nicht hier in die EÜR notiert. Sie gehören in das Formular für die Einkommensteuererklärung.

    D.h. ich brauche gar keinen Buchungskreis für die Künstlersozialkasse, weil sie für die EÜR keine Rolle spielt? Die KSK ist aber keine Krankenkasse, sondern ja auch für Rente zuständig. Und Beiträge zur Kranken - und Rentenversicherung ja wohl seit 2010 als Sonderausgaben abzugsfähig - aber nicht in der EÜR, sondern in der Einkommenssteuererklärung? Sehe ich das richtig so?

  • Moin,


    ich würde sagen, halb richtig :)



    Sie gehören in das Formular für die Einkommensteuererklärung.

    Genau - wenn die Beiträge vom betrielichen Konto abgebucht werden, würde ich das Konto 1820 (Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig) nehmen.


    Viele Grüße
    Maulwurf

    • Offizieller Beitrag

    Genau - wenn die Beiträge vom betrieblichen Konto abgebucht werden, würde ich das Konto 1820 (Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig) nehmen.

    Allgemeiner Sprachgebrauch: Privatentnahme (nur als Ergänzung).



    Vielleicht kann mir jemand, der sich auskennt sagen, ob ich richtig liege:


    "Die Krankenkassenbeiträge werden nicht hier in die EÜR notiert. Sie gehören in das Formular für die Einkommensteuererklärung.

    Ja, wenn vom Privatkonto gezahlt. Beschränkt abziehbare Sonderausgaben in der privaten ESt-Erklärung.


    Wurde aber auch genau so in den diversen Threads im Forum beschrieben. Auch einmal softwareübergreifend suchen. Das von Privatleuten unterstützte Userforum dient der Hilfe zur Selbsthilfe. Zumal wir eben eine Steuerberatung gerade nicht leisten dürfen. Wir helfen wirklich wo es geht. Aber es gibt eben Themen, die immer wieder auftauchen. Deshalb auch von verschiedenen Seiten der Hinweis auf die erweiterte Forumssuche. Und die wird durch immer gleiche oder ähnliche Fragen offensichtlich auch nicht übersichtlicher. Also bitte die Forenregeln insoweit beachten.

  • Danke für die Hilfe!


    (die ich so tatsächlich nicht im Forum gefunden habe und ich glaube, es werden noch andere User dankbar sein für diesen Thread in dem das jetzt genau und durchsuchbar steht).