Rückerstattungen = Einnahmen?

  • Hi,


    ich muss bald die EÜR abgeben für die Körperschaftssteuererklärung =O ( darf ich eigentlich die Auswertung "Jahresbericht Einnahmen/Ausgaben" von Mein Verein beim Finanzamt einreichen oder muss ich das über Excel machen?).
    Jetzt bin ich darüber gestolpert, dass wir einige Erstattungen hatten, z.B. weil wir bei Ikea etwas zurückgegeben haben. Sind dies alles Einnahmen? Und wenn ein Mitglied zu hohe Beiträge gezahlt hat und wir diese zurückerstatten, sind dies dann Ausgaben? Oder muss ich es als nicht betriebsrelevant buchen?


    Danke schon mal :saint:

  • Hallo ojemine,
    Einreichen mußt Du die Körperschaftsteuererklärung auf dem entsprechenden Formular.
    Fall das für euren Verein zuständige Finanzamt zusätzliche Unterlagen haben will "darfst" Du denen das geben, was Du für die Ermittlung benutzt hast. Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die vorschreibt, eine bestimmte Software zu benutzen.


    Wenn Ihr von einem Händler Geld für Ware zurückbekommt, die ihr ihm zurückgebt, ist das genauso zu behndeln wie die
    Ausgabe (ich würde hier eine negative Ausgabe vermerken).
    Beitragserstattungen vermindern gleichfalls eure Beitragseinnahmen.
    Beide Fälle sind genauso "betriebsrelevant" wie die Zahlungen, die ja erst zu den Rückerstattungen geführt haben.


    Alles muß nur nachvollziehbar dokumentiert werden.


    Grüße, Hamich

  • Hi Hamich,


    vielen Dank für deine Antwort! :)
    Ich verstehe das mit der negativen Ausgabe nicht? :/ Was bedeutet das?


    Also kurz gesagt: bekomme ich Geld zurückerstattet, ist es immer eine Einnahme und wenn ich Beiträge erstatte ist es immer eine Ausgabe, richtig?


    Grüße zurück :)

  • ich muss mich mal einschalten: wenn man Ware oder Bürobedarf gekauft hat, bucht man dies auf ein Kostenkonto. Nun gibt man einen Tiul zurück und bekommt eine Erstattung: dann bucht man es im Haben auf diesem Kostenkonto. Das sind keine Einnahmen!
    Lia

    • Offizieller Beitrag

    ich muss mich mal einschalten: wenn man Ware oder Bürobedarf gekauft hat, bucht man dies auf ein Kostenkonto. Nun gibt man einen Tiul zurück und bekommt eine Erstattung: dann bucht man es im Haben auf diesem Kostenkonto. Das sind keine Einnahmen!

    Warum noch einmal genau dasselbe sagen? Genau das hat doch Hamich oben gesagt!

    Wenn Ihr von einem Händler Geld für Ware zurückbekommt, die ihr ihm zurückgebt, ist das genauso zu behndeln wie die Ausgabe (ich würde hier eine negative Ausgabe vermerken).

    Beitragserstattungen vermindern gleichfalls eure Beitragseinnahmen.