Jährliche Finanzamts Abrechnung - grundsätzliche Frage Besteuerungssystem

  • Hallo Leute,


    ich habe mal eine generelle Frage zum Thema Steuern. Leider ist meine Steuerberaterin nicht gerade das beste was ich erwischen konnte so dass ich hier frage. Dieses Jahr gehe ich zu einem anderen.


    Fall:
    Bisher war ich Kleinunternehmer. Ich habe gerade meine eingereichte Steuererklärung vom Finanzamt zurück bekommen und die zu wenig gezahlten Steuern auf mein gesamtes Einkommen nach gezahlt.


    Jetzt bin ich seit 2017 durch Überschreiten der Umsatzgrenzen kein Kleinunternehmer mehr. Seit Anfang des Jahres habe ich mir deshalb auch "WIso mein Büro" zugelegt und buche schön alle Geschäftsvorfälle im SKR03. Auf den Rechnungen weise ich die Umsatzsteuer aus.


    Frage:
    Wie berechnet sich jetzt so ungefähr was ich an das Finanzamt in einem Jahr abzuführen habe ? Ich stelle mir das so vor:


    • Ich führe monatlich oder quartalsweise die 19% Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt ab, was ich vorher als Kleinunternehmer ja nicht getan habe.
    • Da ich über dem Betrag von 24.500 Euro Einnahmen habe muss ich Gewerbesteuer zahlen. Rund gerechnet ca: (Gewinn - 24.500 €) * 0,035 (=3,5%) * Hebesatz meiner Gemeinde
    • Nach Zahlung meiner Rechnungen, der Umsatzsteuer und der Gewerbesteuer bleibt ein Gewinn für mich übrig. Dieser Gewinn wird auf mein Brutto Jahreseinkommen rauf gerechnet (bin auch noch angestellt) und dann mein persönlicher Einkommenssteuersatz davon nochmal fällig. Ist das so oder "reichen" die 19% ?


    Heißt das dass wenn ich nach Abführung der Umsatzsteuer ich von meinem monatlichen Gewinn nochmal den Betrag wegpacke, der sich durch meinen persönlichen Einkommenssteuersatz ergibt das ich damit ganz gut fahre und am Jahresende mal abgesehen von der Gewerbesteuer ungefähr plus minus 0 raus komme ? Ich habe das Geld lieber in der ungefähren Höhe auf dem Sparbuch anstatt das böse erwachen zu haben.


    Kann mich jemand erleuchten ?


    Gruß

  • die zu wenig gezahlten Steuern auf mein gesamtes Einkommen nach gezahlt.

    hallo,
    das ist logisch, da das FA nichts von den Einnahmen aus Deinem Kleingewerbe wusste. Jetzt wirst Du evtl. für eben diesen Nachzahlungsbetrag der neben Deiner Angestelltentätigkeit fällig wurde, vierteljährlich Einkommensteuervorauszahlungen leisten müssen. Also ist nichts mit .....


    Ich habe das Geld lieber in der ungefähren Höhe auf dem Sparbuch anstatt das böse erwachen zu haben.

    da ja Vorauszahlungen fällig werden. (Besser ist es natürlich für alle Eventualitäten etwas auf der "hohen Kante" zu haben.


    Ich führe monatlich oder quartalsweise die 19% Umsatzsteuer direkt an das Finanzamt ab, was ich vorher als Kleinunternehmer ja nicht getan habe.

    ....natürlich abzüglich der Vorsteuer, welche Du für z.B. für Wareneinkauf, Geräte,Hilfs u. Betriebsstoffe oder sonstigen Betriebsausgaben hast.



    Da ich über dem Betrag von 24.500 Euro Einnahmen habe muss ich Gewerbesteuer zahlen.


    für eben diesen "Gewinn" über 24.500,-- Also Einnahmen abzgl. aller Kosten .



    und am Jahresende mal abgesehen von der Gewerbesteuer ungefähr plus minus 0 raus komme ?

    schlechter Deal. Dafür lohnt der Aufwand nicht ein Gewerbe zu betreiben. Du solltest den Wert Deiner Arbeit schon höher einschätzen.


    In diesem Sinne ;)
    ;)

    • Offizieller Beitrag

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    Dieses Jahr gehe ich zu einem anderen.

    Deiner Fragestellung nach zu urteilen, würde ich dazu raten, dieses umgehend zu machen.